Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8045 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- Stiftung Bauhaus Dessau erhält 2,122 Mio. Euro jährlich vom Bund
- Bundesregierung nimmt keine eigenen ästhetischen Bewertungen vor
- Bauhaus-Manifest 2026 hat über 3.750 Einzelunterstützer
Hintergrund
Das 1919 gegründete Bauhaus gilt als eine der einflussreichsten Kunst- und Architekturschulen des 20. Jahrhunderts. Es wurde 1933 durch die Nationalsozialisten aufgelöst. Im Juli 2025 hatte Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer im Deutschen Bundestag erklärt, wer das Bauhaus ‚attackiere‘, knüpfe ‚direkt an die Verfolgung der Bauhausträger durch die NSDAP‘ an. Im August 2026 veröffentlichte er das ‚Bauhaus-Manifest 2026‘, das gemeinsam mit Verbänden aus Kultur, Handwerk, Architektur und Kirchen für Freiheit und Offenheit wirbt. Die AfD-Fraktion hat mit BT-Drs. 21/7805 eine Kleine Anfrage gestellt, auf die die Bundesregierung am 16. September 2026 mit BT-Drs. 21/8045 geantwortet hat.
- 2,122 Mio. Euro — Jährliche institutionelle Förderung der Stiftung Bauhaus Dessau durch den Bund (Haushalt 2025 und 2026).
- 2,230 Mio. Euro — Geplante institutionelle Förderung der Stiftung Bauhaus Dessau laut Regierungsentwurf Haushalt 2027.
- 3.750+ — Einzelunterstützer, die das Bauhaus-Manifest 2026 unterzeichnet haben.
- 18 Fragen — Gesamtzahl der in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7805 gestellten Fragen, die in der Antwort BT-Drs. 21/8045 beantwortet werden.
Im Detail
Die Bundesregierung nimmt keine ästhetischen, kunsthistorischen, architektonischen oder städtebaulichen Bewertungen vor. Vielmehr ist es Aufgabe der Bundesregierung, Kultureinrichtungen im Sinne der Freiheit von Kunst, Wissenschaft und Forschung gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes zu schützen und zu verteidigen, vor allem dort, wo sie angegriffen werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8045, S. 5
Die Bundesregierung fördert die Stiftung Bauhaus Dessau institutionell mit 2,122 Mio. Euro jährlich in den Haushaltsjahren 2025 und 2026. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sieht eine Erhöhung auf 2,230 Mio. Euro vor. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8045 vom 16. September 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7805) hervor, die 18 Fragen zur Bauhaus-Debatte und zur Haltung der Bundesregierung gegenüber der architektonischen Moderne umfasst.
Bauhaus-Debatte und das Manifest 2026
Auslöser der parlamentarischen Anfrage war eine Äußerung von Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer während der Bundestagsdebatte zum Haushalt 2025 am 9. Juli 2025. Weimer hatte erklärt, wer die Bauhausästhetik als einen „Irrweg der Moderne“ bezeichne, knüpfe „direkt an die Verfolgung der Bauhausträger durch die NSDAP an“. Im August 2026 veröffentlichte der Kulturstaatsminister das Bauhaus-Manifest 2026, das gemeinsam mit Verbänden aus Kultur, Handwerk, Architektur und beiden Kirchen für „Freiheit, Offenheit und Kreativität“ eintritt. Mehr als 3.750 Einzelunterstützer haben das Manifest laut Antwort der Bundesregierung mittlerweile unterzeichnet.
Position der Bundesregierung zur Bauhaus-Kritik
Auf die Kernfragen der Anfrage — ob die Bundesregierung zwischen NS-Ablehnung des Bauhauses und sachlicher Architekturkritik unterscheide und ob ästhetische Kritik am Funktionalismus als demokratisch legitim gelte — antwortet die Bundesregierung mit einer grundsätzlichen Aussage: Sie nehme „keine ästhetischen, kunsthistorischen, architektonischen oder städtebaulichen Bewertungen vor“. Ihre Aufgabe sei es, Kultureinrichtungen im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes zu schützen. Wenn Angriffe „rhetorisch an die Zeit des Nationalsozialismus anknüpfen, wie bei der Formulierung ‚Irrweg der Moderne‘, besteht ein direkter Zusammenhang, den es so auch zu benennen gilt“.
Auf die Fragen zur inneren politischen Geschichte des Bauhauses — etwa zur marxistischen Ausrichtung unter Direktor Hannes Meyer (1928–1930) oder zur Selbstkritik Walter Gropius‘ an Ergebnissen moderner Stadtplanung — verweist die Bundesregierung auf die gemeinsame Stellungnahme „Bauhaus weiterdenken“ der drei Bauhaus-Direktorinnen in Weimar, Dessau und Berlin vom 1. September 2026. Darin heißt es laut Drucksache: „Das Bauhaus lässt sich weder auf einen einheitlichen Stil noch auf eine eindimensionale Erzählung reduzieren.“
Öffentliche Bauvorhaben und ästhetischer Pluralismus
Zur Frage, ob die öffentliche Hand bei eigenen Bauvorhaben für verschiedene Architekturrichtungen offen sein sollte, verweist die Bundesregierung auf die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013). Diese schreibe neben Funktionalität auch städtebauliche und regionale Bezüge vor und sichere durch eine unabhängige Jury Offenheit für verschiedene gestalterische Handschriften. Eine staatlich privilegierte modernistische oder traditionalistische Ästhetik ist damit laut Antwort nicht verbunden.
Kritische Auseinandersetzung in den Bauhaus-Einrichtungen
Die Frage, ob die Bundesregierung inhaltliche Vorgaben für öffentlich geförderte Ausstellungen zur kritischen Wirkungsgeschichte des Bauhauses mache, beantwortet die Bundesregierung mit einem klaren Nein: Die inhaltliche Schwerpunktsetzung liege allein bei den Kultureinrichtungen. Als Beispiele für bereits stattfindende kritische Aufarbeitung nennt die Antwort Sonderausstellungen der Klassik Stiftung Weimar, darunter „Bauhaus und Nationalsozialismus“ (2024) und „Bauhaus und Politik“ (2025 bis 2027), sowie das Jubiläumsprogramm „An die Substanz. Bauhaus Dessau 100“ der Stiftung Bauhaus Dessau.
Die Gefahr einer „unkritischen Heroisierung des Bauhauses“ sieht die Bundesregierung nicht, da sich die drei Bauhaus-Einrichtungen wissenschaftlich kontinuierlich mit dem historischen Erbe auseinandersetzten. Auf die Frage, ob freiheitliche Kulturpolitik auch fundamentale Kritik am künstlerischen Erbe des Bauhauses ermöglichen müsse, verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten zu den Fragen 15 und 16 — ohne eine eigene abschließende Aussage zu treffen.
Mehr zu parlamentarischen Debatten über Kulturfinanzierung und staatliche Förderung lesen Sie in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 28. September 2026.
Weiterlesen:
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Unmittelbar betroffen sind die drei öffentlich geförderten Bauhaus-Einrichtungen in Weimar, Dessau und Berlin sowie die Kulturpolitik des Bundes insgesamt. Mittelbar betrifft die Debatte alle Bürgerinnen und Bürger, die in Stadtquartieren leben, die durch die Nachkriegsmoderne geprägt wurden, sowie Architektinnen, Stadtplaner und Kulturschaffende.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Detailfragen (6 bis 11, 15 bis 16, 18) mit Sammelantworten und Querverweisen auf frühere Antworten, ohne auf alle Einzelaspekte einzugehen. Konkrete Fragen zur inneren politischen Geschichte des Bauhauses (Hannes Meyer, Marxismus) werden nicht inhaltlich bewertet, sondern an die Stellungnahme der Bauhaus-Direktorinnen delegiert.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bauhaus-Debatte: Grenzen legitimer Architekturkritik →
- Bauhaus-Manifest 2026
- Ein auf Initiative des Kulturstaatsministers Dr. Wolfram Weimer am 20. August 2026 veröffentlichtes Dokument, das Verbände aus Kultur, Handwerk, Architektur und Kirchen für die Werte des Bauhauses (Freiheit, Offenheit, Kreativität) unterzeichnet haben.
- RPW 2013
- Richtlinie für Planungswettbewerbe, die das Verfahren für öffentliche Architektur- und Städtebauwettbewerbe in Deutschland regelt und eine unabhängige Jury vorschreibt.
- Institutionelle Förderung
- Dauerhafte staatliche Zuwendung an eine Einrichtung zur Sicherung ihres laufenden Betriebs — im Unterschied zur projektbezogenen Förderung einzelner Maßnahmen.
Wie viel Geld gibt der Bund für das Bauhaus in Dessau aus?
Die Bundesregierung fördert die Stiftung Bauhaus Dessau institutionell mit 2,122 Mio. Euro jährlich (Haushalt 2025 und 2026). Der Regierungsentwurf für 2027 sieht 2,230 Mio. Euro vor.
Was ist das Bauhaus-Manifest 2026?
Das auf Initiative des Kulturstaatsministers veröffentlichte Manifest vom 20. August 2026 bekennt sich zu Freiheit, Offenheit und Kreativität als Werten des Bauhauses. Mehr als 3.750 Einzelpersonen sowie Verbände aus Kultur, Handwerk, Architektur und Kirchen haben es unterzeichnet.
Nimmt die Bundesregierung eine eigene ästhetische Position ein?
Nein. Die Bundesregierung erklärt ausdrücklich, keine ästhetischen, kunsthistorischen, architektonischen oder städtebaulichen Bewertungen vorzunehmen.































































