Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8196 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 2023: 2,7 Mrd. Euro OK-Schäden, nur 83 Mio. Euro vorläufig gesichert
- 230,5 Mio. Euro Geldwäschevolumen im Bundeslagebild 2024 erfasst
- Bundesregierung soll Wirksamkeit der gesamten Abschöpfungskette erklären
Hintergrund
Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich ein Bundeslagebild Organisierte Kriminalität. Für 2023 wies es Schäden von rund 2,7 Mrd. Euro und lediglich 83 Mio. Euro vorläufig gesicherter Vermögenswerte aus. Für 2024 verzeichnete das Lagebild nach Angaben der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7728) ein Geldwäschevolumen der erfassten OK-Gruppierungen von 230,5 Mio. Euro, darunter 136,1 Mio. Euro in Kryptowährungen. Am 25. Februar 2026 verabschiedete die Bundesregierung einen Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität, der unter anderem Maßnahmen zur Stärkung des Follow-the-money-Ansatzes vorsieht.
- 2,7 Mrd. Euro — Vom BKA im Bundeslagebild 2023 ausgewiesene Schadenssumme aus OK-Verfahren.
- 83 Mio. Euro — Vorläufig gesicherte Vermögenswerte in OK-Verfahren im Berichtsjahr 2023.
- 230,5 Mio. Euro — Festgestelltes Geldwäschevolumen der erfassten OK-Gruppierungen im Bundeslagebild 2024.
- 136,1 Mio. Euro — In 21 OK-Verfahren 2024 in Kryptowährungen investiertes Geldwäschevolumen.
- 3,4 Mio. Euro — In 15 OK-Verfahren 2024 über informelle Finanztransfersysteme (z. B. Hawala) abgewickelte Transaktionen.
Im Detail
„Für eine Bewertung der tatsächlichen Wirksamkeit von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung ist nach Auffassung der Fragesteller vielmehr von Bedeutung, ob nachvollzogen werden kann, welcher Anteil krimineller Vermögenswerte zunächst identifiziert, anschließend vorläufig gesichert und schließlich rechtskräftig eingezogen werden kann.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8196
Bei der Bekämpfung Organisierter Kriminalität klafft zwischen nachgewiesenen Schäden und tatsächlich eingezogenem Geld eine erhebliche Lücke: Das Bundeskriminalamt wies im Bundeslagebild 2023 Schäden von rund 2,7 Mrd. Euro aus — gesichert wurden in denselben Verfahren lediglich rund 83 Mio. Euro, also weniger als vier Prozent. Diese Diskrepanz ist der Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8196 der AfD-Fraktion vom 24. September 2026.
Die 25 Fragen richten sich an die Bundesregierung und decken die gesamte Prozesskette der Vermögensabschöpfung ab: von der erstmaligen Identifizierung krimineller Vermögenswerte über deren vorläufige Sicherung bis zur rechtskräftigen Einziehung durch ein Gericht. Zugleich erkundigt sich die Anfrage nach grenzüberschreitenden Ermittlungen, dem Personalstand der Finanzbehörden und dem Stand geplanter Reformen.
Vermögensabschöpfung: Was gilt aktuell?
Die strafrechtliche Vermögensabschöpfung richtet sich nach den §§ 73 ff. des Strafgesetzbuches. Danach können Gerichte kriminell erlangte Gewinne endgültig einziehen. Die Bundesregierung bezeichnet diesen Ansatz als „dritte Säule“ der Kriminalitätsbekämpfung neben strafrechtlicher Verfolgung und Prävention. Voraussetzung ist zunächst die vorläufige Sicherung durch Beschlagnahme oder Arrest, bevor eine rechtskräftige Einziehungsentscheidung ergehen kann. Zwischen diesen Stufen können Vermögenswerte verloren gehen — etwa weil sie bereits ausgegeben, ins Ausland verlagert oder durch Briefkastenfirmen verschleiert wurden.
Geldwäsche über Krypto und Hawala
Im Bundeslagebild 2024 erfasste das BKA ein Geldwäschevolumen der OK-Gruppierungen von 230,5 Mio. Euro. Davon entfielen 136,1 Mio. Euro auf Investitionen in Kryptowährungen (21 Verfahren) und 3,4 Mio. Euro auf informelle Finanztransfersysteme wie das Hawala-System (15 Verfahren). Diese Zahlen entstammen der Antwort der Bundesregierung auf eine frühere Anfrage (BT-Drs. 21/7728). Im vorliegenden Zusammenhang bilden sie den Hintergrund für Fragen nach der Leistungsfähigkeit bestehender Ermittlungsstrukturen — insbesondere, wie schnell und effektiv Behörden auf digital verschobenes oder bar transferiertes Geld zugreifen können. Einen Überblick über verwandte Themen liefert auch der Beitrag zu Deutschland und Taliban: Kontakte, Hilfe und Hawala-Fragen.
Internationale Dimension: Europol-Taskforce A.S.S.E.T.
Weil kriminelle Netzwerke international operieren, gewinnt die grenzüberschreitende Vermögensermittlung an Bedeutung. Im Januar 2025 richtete Europol die „Asset Search & Seize Enforcement Taskforce“ (A.S.S.E.T.) ein. Die Anfrage fragt konkret, wie viele deutsche Verfahren durch diese Zusammenarbeit bislang unterstützt wurden und welche Vermögenswerte dabei identifiziert oder gesichert werden konnten. Daneben erkundigen sich die Abgeordneten nach der Rolle des deutschen Asset Recovery Office, von Eurojust und des Camden Asset Recovery Inter-Agency Network (CARIN) bei grenzüberschreitenden Ermittlungen.
Aktionsplan und geplante Reformen
Die Bundesregierung verabschiedete am 25. Februar 2026 einen Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität. Darin kündigt sie unter anderem eine „Optimierung der Vermögensabschöpfung“ an. Die Anfrage fragt nach dem konkreten Umsetzungsstand: Welche Maßnahmen sind vollständig abgeschlossen, welche laufen noch, und welche sind noch nicht begonnen? Ebenso interessiert die Fragesteller, welche konkreten gesetzlichen oder organisatorischen Änderungen die Regierung zur Stärkung der Einziehung und zur Einführung einer administrativen Sicherstellung von Vermögen unklarer Herkunft plant.
Datenlücken und Behördenkooperation
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob die relevanten Kennzahlen überhaupt bundeseinheitlich erfasst werden. Die Anfrage thematisiert, welche Größen — etwa die Dauer zwischen Identifizierung und Sicherung oder zwischen Sicherung und rechtskräftiger Einziehung — systematisch gemessen werden und wo Datenlücken bestehen. Außerdem erkundigt sie sich nach Medienbrüchen beim Informationsaustausch zwischen Polizei, Zoll, Financial Intelligence Unit (FIU), Finanzbehörden und Staatsanwaltschaften. Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/7728 selbst erklärt, die behördenübergreifende Kooperation zwischen Polizei- und Zollbehörden müsse ausgebaut werden.
Die Antwort der Bundesregierung auf diese umfangreiche Anfrage steht noch aus. Aktuelle parlamentarische Vorgänge aus derselben Sitzungswoche sind in der Übersicht Bundestag 28.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen dokumentiert.
Direkt betroffen sind die Strafverfolgungsbehörden auf Bundes- und Landesebene sowie die Justiz, die mit der Prozesskette von Identifizierung bis rechtskräftiger Einziehung befasst sind. Mittelbar betrifft das Thema alle Bürgerinnen und Bürger: Nicht abgeschöpfte kriminelle Gewinne stärken kriminelle Strukturen und schaden dem Vertrauen in den Rechtsstaat.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8196) ist am 24. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung soll die 25 Fragen innerhalb von grundsätzlich 14 Tagen nach Zuleitung beantworten. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Vermögensabschöpfung
- Staatlicher Zugriff auf kriminell erlangte Gewinne; geregelt in §§ 73 ff. StGB. Umfasst die vorläufige Sicherung und die endgültige rechtskräftige Einziehung.
- Follow-the-money
- Ermittlungsstrategie, bei der Behörden kriminelle Geldflüsse nachverfolgen, um Vermögen unabhängig vom Tatnachweis aufzuspüren und zu sichern.
- A.S.S.E.T. (Europol)
- Im Januar 2025 gegründete 'Asset Search & Seize Enforcement Taskforce' von Europol zur grenzüberschreitenden Verfolgung und Sicherung krimineller Vermögenswerte.
Wie groß ist die Lücke zwischen OK-Schäden und gesicherten Geldern?
Laut BKA-Bundeslagebild 2023 standen Schäden von rund 2,7 Mrd. Euro nur vorläufig gesicherten Vermögenswerten von rund 83 Mio. Euro gegenüber — das sind weniger als 4 Prozent.
Was ist der 'Follow-the-money'-Ansatz?
Dabei ermitteln Behörden nicht nur gegen Täter, sondern verfolgen gezielt die kriminellen Geldflüsse, um Vermögen zu identifizieren, einzufrieren und dauerhaft einzuziehen.
Was ist die Europol-Taskforce A.S.S.E.T.?
Die im Januar 2025 gegründete 'Asset Search & Seize Enforcement Taskforce' von Europol soll die grenzüberschreitende Identifizierung und Sicherung krimineller Vermögenswerte verbessern.
































































