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- GKV-Vergütungsdeckel senkt Spielraum für Pflegelöhne ab 2027 um 1 Prozentpunkt
- 1,73 Millionen Versicherte bezogen 2025 häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V
- Zuzahlung je Verordnung steigt von 10 auf 15 Euro
Hintergrund
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen (BT-Drs. 21/6130). Es setzt Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit (FKG) um, die in ihrem ersten Bericht vom 30. März 2026 überproportionale Vergütungssteigerungen in der GKV als Hauptursache der Finanzierungsprobleme identifiziert hat. Die Grundlohnrate nach § 71 SGB V, die als neue Vergütungsobergrenze gilt, lag 2025 bei 4,41 Prozent — für 2027 bis 2029 ist die Grenze um je 1 Prozentpunkt abgesenkt. Rund 96 Prozent aller ambulanten Pflegedienste erbringen sowohl Leistungen nach SGB V als auch nach SGB XI, was finanzielle Einschränkungen in einem Bereich auf die Gesamtwirtschaftlichkeit der Dienste auswirken kann.
- 1.732.709 — Versicherte, die 2025 Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V erhielten (Quelle: Amtliche GKV-Statistik)
- 21.958 — Versicherte mit außerklinischer Intensivpflege im Jahr 2025, steigend seit 2022 (20.725)
- 4,41 % — Grundlohnrate 2025; für 2027–2029 gilt eine um 1 Prozentpunkt abgesenkte Obergrenze als Vergütungsgrenze
- 502 — Ambulante Pflegedienste in Thüringen laut Pflegestatistik, Stand 31. Dezember 2023
- 15 Euro — Neuer Festbetrag der Zuzahlung je Verordnung häuslicher Krankenpflege (vorher: 10 Euro), zuzüglich 10 % der Kosten
Im Detail
Ohne diese zentrale Maßnahme kann eine Beitragssatzstabilisierung bis 2030 nicht gelingen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8049
Ambulante Pflegedienste in Deutschland erhalten ab 2027 geringere Vergütungssteigerungen für ihre GKV-Leistungen. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen hat, koppelt Vergütungserhöhungen in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege wieder fest an die sogenannte Grundlohnrate nach § 71 SGB V. Für die Jahre 2027 bis 2029 wird diese Grenze zusätzlich um 1 Prozentpunkt abgesenkt. Die Bundesregierung hat dazu am 17. September 2026 auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8049, Ursprungsanfrage BT-Drs. 21/7710) mit 27 Antworten Stellung genommen.
GKV-Vergütungsdeckel: Was sich konkret ändert
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz setzt einen zentralen Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit (FKG) um. Deren erster Bericht vom 30. März 2026 hatte überproportionale Vergütungssteigerungen in der GKV als eine Hauptursache der Finanzierungsprobleme identifiziert. Nach Angaben der Bundesregierung wären die Gesamtausgaben der GKV im Jahr 2025 rund 2,1 Mrd. Euro niedriger ausgefallen, wenn die Ausgaben für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege seit 2020 nur im GKV-Durchschnitt gewachsen wären. Zieht man auch die Pflegepersonalkosten in Krankenhäusern hinzu, erhöhe sich diese Schätzung laut Regierung auf rund 8 Mrd. Euro beziehungsweise 0,4 Beitragssatzpunkte.
Die Grundlohnrate, die als neue Vergütungsobergrenze wirkt, lag 2025 bei 4,41 Prozent — nach 4,22 Prozent im Jahr 2024 und 3,45 Prozent im Jahr 2023. Tarifgebundene Pflegedienste können über die Grundlohnrate hinausgehende Tarifsteigerungen nur noch befristet auf zwei Jahre und nur teilweise refinanzieren.
Zuzahlung steigt von 10 auf 15 Euro je Verordnung
Gleichzeitig erhöht das Gesetz die Patientenzuzahlung für häusliche Kranken- und Intensivpflege in der Häuslichkeit. Versicherte zahlen künftig 10 Prozent der Kosten zuzüglich 15 Euro je Verordnung — bisher betrug der Festbetrag 10 Euro. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass die Zuzahlungsbeträge seit über 20 Jahren nicht angepasst worden seien und nun an die Preis- und Lohnentwicklung angeglichen würden. Die Belastungsgrenze nach § 62 SGB V — 2 Prozent der Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 Prozent — bleibt unverändert. Nach Angaben der Regierung liegen ihr keine Erkenntnisse darüber vor, dass notwendige Behandlungen aufgrund der Zuzahlungserhöhung nicht in Anspruch genommen werden.
Versorgungslage in Thüringen: Datenlücken eingeräumt
Ein Schwerpunkt der Anfrage betrifft Thüringen als Flächenland. Laut Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts waren zum 31. Dezember 2023 in Thüringen 502 ambulante Pflegedienste registriert; zum 1. März 2026 gab es 512 Versorgungsverträge nach SGB XI. Für außerklinische Intensivpflege bestanden zum 30. Juni 2025 67 Vertragsabschlüsse mit ambulanten Leistungserbringern in Thüringen. Zur Frage, ob in bestimmten Landkreisen Versorgungsengpässe bestehen, zu durchschnittlichen Wegezeiten thüringischer Pflegedienste und zu abgelehnten Versorgungsanfragen teilt die Bundesregierung mit, dass ihr hierzu keine Erkenntnisse vorliegen.
Ambulante Pflege: Wer ist betroffen?
Bundesweit erhielten im Jahr 2025 insgesamt 1.732.709 Versicherte Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V — nach einem Rückgang auf 1.688.431 im Jahr 2024. Die außerklinische Intensivpflege versorgte 2025 rund 21.958 Versicherte, ein kontinuierlicher Anstieg gegenüber 20.725 im Jahr 2022. Besonders relevant: Rund 96 Prozent aller ambulanten Pflegedienste erbringen sowohl Leistungen nach SGB V als auch nach SGB XI, wie das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) aus Berichten des Medizinischen Dienstes Bund ermittelt hat. Wirtschaftliche Engpässe im GKV-Bereich können sich daher auf den Gesamtbetrieb dieser Dienste auswirken. Das Bundesministerium für Gesundheit beauftragte im November 2024 ein Fachkräftemonitoring-Pilotprojekt; dessen erste Projektion geht für das Jahr 2030 von 221.000 Pflegefachkräften im ambulanten Bereich aus, nach 207.000 im Jahr 2023.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung, dass die Regelung negative Versorgungsfolgen haben könnte, nicht. Sie betont, dass Lohnsteigerungen im Rahmen der allgemeinen Lohnentwicklung weiterhin refinanziert werden und es sich um keinen Gehaltsdeckel handle. Bis zum 30. Juni 2028 ist ein gemeinsamer Bericht des GKV-Spitzenverbandes zur Versorgungswirkung vorgesehen; über die konkreten Planungen zur Datenerhebung für diesen Bericht liegen der Regierung nach eigenen Angaben derzeit keine Erkenntnisse vor. Mehr zum Thema GKV-Finanzierung findet sich im Beitrag zur Einkommensteuerreform 2027.
Weiterlesen:
- Stromnetzentgelte: 5,5 Mrd. Euro Zuschuss jährlich 2027–2029
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Direkt betroffen sind die rund 1,73 Millionen Versicherten, die 2025 häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V erhalten haben, sowie die rund 21.958 Versicherten mit außerklinischer Intensivpflege. Besonders in Flächenländern wie Thüringen — mit 502 ambulanten Pflegediensten (Stand: 31.12.2023) und steigendem demografischen Bedarf — sowie chronisch kranke Menschen und Personen mit geringem Einkommen sind von der Zuzahlungserhöhung stärker betroffen.
Bei mehreren Fragen zu regionalen Versorgungsdaten, Wegezeiten und Ablehnungsquoten in Thüringen verweist die Bundesregierung auf fehlende Datengrundlagen. Zu Fragen über mögliche Insolvenzrisiken und Versorgungsengpässe verweist sie auf frühere Einzelantworten, ohne eigene Berechnungen vorzulegen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. GKV-Pflegevergütung: Ambulante Pflege unter Kostendruck →
- Grundlohnrate (§ 71 SGB V)
- Kennzahl, die die durchschnittliche Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder abbildet. Sie dient als Obergrenze für Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Außerklinische Intensivpflege (AKI)
- Pflegeleistung für beatmungspflichtige Patientinnen und Patienten in der Häuslichkeit oder in spezialisierten Wohnformen, geregelt in § 37c SGB V.
- Beitragssatzstabilität
- Grundprinzip der GKV, das verlangt, dass Vergütungserhöhungen die Einnahmenentwicklung nicht dauerhaft übersteigen, um den Beitragssatz stabil zu halten.
Was ändert sich ab 2027 für ambulante Pflegedienste?
Vergütungssteigerungen werden an die Grundlohnrate als feste Obergrenze gekoppelt. Für 2027 bis 2029 ist diese Grenze zusätzlich um 1 Prozentpunkt abgesenkt. Tarifgebundene Anbieter können darüber hinausgehende Tarifsteigerungen befristet auf zwei Jahre nur noch teilweise refinanzieren.
Wie viele Versicherte erhalten häusliche Krankenpflege?
Laut amtlicher GKV-Statistik erhielten 2025 insgesamt 1.732.709 Versicherte Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V.
Wie hoch wird die Zuzahlung für häusliche Krankenpflege künftig?
Versicherte zahlen künftig 10 Prozent der Kosten zuzüglich 15 Euro je Verordnung. Bisher betrug der Festbetrag 10 Euro je Verordnung.































































