- 3.253 PMK-rechts-Straftaten im ersten Quartal 2026 bundesweit gemeldet
- 2.027 Propagandadelikte — größte Einzelkategorie der Straftaten
- 96 Gewaltdelikte, keine Todesopfer im Zeitraum Januar bis März 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6615 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundeskriminalamt (BKA) erfasst politisch motivierte Straftaten im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD-PMK). Die Länder übermitteln Fälle an das BKA, das sie in einer zentralen Datenbank zusammenführt. Dem Phänomenbereich PMK-rechts werden Taten zugeordnet, wenn Tatumstände und Tätermerkmale auf eine rechtsextreme Orientierung hinweisen. Die Fraktion Die Linke erfragt diese Daten regelmäßig quartalsweise. Für das Jahr 2026 weist die Bundesregierung auf eine technische Systemumstellung hin, die die Vergleichbarkeit mit Vorjahreszahlen einschränkt.
- 3.253 — Gesamtzahl der PMK-rechts-Straftaten im ersten Quartal 2026 (Stichtag 30. April 2026)
- 2.027 — Propagandadelikte, davon 2.021 Fälle des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen (§ 86a StGB)
- 409 — Fälle von Volksverhetzung (§ 130 StGB) im gesamten Quartal
- 373 — Beleidigungsdelikte (§§ 185–188 StGB)
- 96 — Gewaltdelikte, darunter 86 Körperverletzungen; keine vollendeten Tötungsdelikte
Im Detail
Die Fallzahlen PMK aus dem Jahr 2026 haben vorläufigen Charakter und sind durch Nach-/Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6615
Im ersten Quartal 2026 wurden in Deutschland insgesamt 3.253 Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts erfasst. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor (BT-Drs. 21/6615, beantwortet am 22. Juni 2026). Die Zahlen basieren auf dem Stichtag 30. April 2026 und haben nach Angaben der Bundesregierung vorläufigen Charakter.
PMK-rechts: Propagandadelikte dominieren das Lagebild
Den weitaus größten Anteil der erfassten PMK-rechts-Straftaten bilden Propagandadelikte: Mit 2.027 Fällen machen sie knapp 62 Prozent aller Straftaten des Quartals aus. Der überwiegende Teil davon — 2.021 Fälle — betrifft das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a StGB, also etwa das Zeigen des Hakenkreuzes oder anderer verbotener Symbole. Hinzu kommen 409 Fälle von Volksverhetzung (§ 130 StGB) sowie 373 Beleidigungsdelikte. Sachbeschädigungen wurden 186 Mal erfasst, Nötigungs- und Bedrohungsdelikte 76 Mal.
Im Bereich der Gewaltdelikte registrierte das BKA 96 Fälle für das gesamte erste Quartal. Die Körperverletzungen (§§ 223, 224 StGB) stellen mit 86 Fällen die größte Gruppe innerhalb der Gewalttaten dar. Darüber hinaus wurden zwei Brandstiftungen, sieben Widerstandsdelikte und ein Fall von Landfriedensbruch erfasst. Tötungsdelikte — weder vollendete noch versuchte — wurden im Zeitraum Januar bis März 2026 nicht gemeldet. Auch Todesopfer sind laut Bundesregierung in diesem Quartal nicht zu verzeichnen.
Regionale Verteilung: Brandenburg und Sachsen-Anhalt an der Spitze
Die regionale Verteilung der PMK-rechts-Straftaten zeigt erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Brandenburg verzeichnete mit 565 Fällen die höchste Gesamtzahl, gefolgt von Sachsen-Anhalt (501 Fälle) und Hamburg (212 Fälle). Bayern kam auf 118 Fälle, Nordrhein-Westfalen auf 221. Für Sachsen wurden in diesem Quartal keine Fälle gemeldet — die Bundesregierung erklärt dies mit der technischen Umstellung des KPMD-PMK-Systems. Seit dem 1. Juni 2026 werden Sachverhalte für das Tatzeitjahr 2026 sukzessive nachgemeldet, was die Vergleichbarkeit mit Vorjahreszeiträumen einschränkt.
Einfach erklärt: Im ersten Quartal 2026 zählte die Polizei 3.253 rechte Straftaten — von verbotenen Symbolen bis zu körperlichen Angriffen. Die meisten Fälle wurden in Brandenburg und Sachsen-Anhalt registriert.
Hasskriminalität: 1.147 Straftaten im Quartal
Als Untermenge der PMK-rechts-Straftaten wurden im ersten Quartal 2026 insgesamt 1.147 Fälle dem Oberthemenfeld Hasskriminalität zugeordnet (Januar: 450, Februar: 355, März: 342). Hasskriminalität bezeichnet politisch motivierte Straftaten, die aufgrund von Vorurteilen gegenüber bestimmten Personengruppen begangen werden — etwa wegen Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung oder des äußeren Erscheinungsbildes. Innerhalb des Hasskriminalitäts-Bereichs sind antisemitische Straftaten eine besonders dokumentierte Teilmenge: Die detaillierten Einzelfalllisten in Anlage 2 der Drucksache umfassen allein für den Monat Januar 107 antisemitische Fälle, für Februar 87 und für März weitere Einträge, die sich über alle 16 Bundesländer verteilen.
Was gilt aktuell?
Die Erfassung politisch motivierter Kriminalität erfolgt in Deutschland über das Definitionssystem PMK, das seit 2001 bundesweit einheitlich angewendet wird. Straftaten werden einem Phänomenbereich zugeordnet, wenn Tatumstände oder Tätermerkmale auf eine bestimmte ideologische Orientierung hinweisen. Das System unterscheidet zwischen PMK-rechts, PMK-links, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie und PMK-sonstige Zuordnung. Die Zuständigkeit für die Ersterfassung liegt bei den Landeskriminalämtern, die Daten werden zentral beim BKA zusammengeführt. Seit 2026 läuft eine technische Weiterentwicklung des KPMD-PMK-Systems, die vorübergehend zu niedrigeren Meldezahlen geführt hat.
Die Fraktion Die Linke fragt diese Daten regelmäßig auf Quartalsbasis ab. Zuletzt hatte die Bundesregierung entsprechende Zahlen in BT-Drs. 21/4441 veröffentlicht. Vergleiche mit diesem Vorjahreszeitraum sind nach Angaben der Bundesregierung aufgrund der Systemumstellung nicht belastbar möglich. Für einen vollständigen Überblick zur inneren Sicherheit sind auch Berichte zu anderen Themen relevant, etwa zur Bekämpfung von Menschenhandel oder zu sozialpolitischen Fragestellungen.
Weiterlesen:
- Menschenhandel: Opferschutz bei Schwarzarbeitskontrolle lückenhaft
- Das bewegt Deutschland — 30.06.2026
Betroffen sind Opfer rechter Gewalt und Hasskriminalität in allen Bundesländern — darunter Menschen, die aufgrund ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes angegriffen oder beleidigt wurden. Besonders häufig betroffen sind laut den Hasskriminalitäts-Daten Opfer antisemitischer Straftaten sowie Opfer fremdenfeindlicher Delikte.
Die Bundesregierung hat alle Fragen inhaltlich beantwortet und umfangreiche Anlagen mit Einzelfalllisten und Tabellen bereitgestellt. Bei der Frage nach systematischer Erfassung von Nachmeldungen (Frage 9) lehnte die Bundesregierung eine statistische Auswertung ab und begründete dies damit, dass keine gesonderte Auflistung von Nachträgen ein belastbares Ergebnis liefere.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 22.06.2026) Rechte Gewalt 2026: Opposition will detaillierte Zahlen →
- PMK-rechts
- Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität, dem Straftaten zugeordnet werden, die erkennbar einer rechtsextremen oder rechtsnationalistischen Ideologie zuzurechnen sind.
- Hasskriminalität
- Teilmenge der PMK: Straftaten, die aufgrund von Vorurteilen gegenüber Nationalität, Religionszugehörigkeit, sexueller Orientierung, Hautfarbe oder anderen Merkmalen begangen werden.
- KPMD-PMK
- Kriminalpolizeilicher Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität — das System, über das Landeskriminalämter Fälle an das BKA übermitteln.
Wie viele rechte Straftaten gab es im ersten Quartal 2026?
Laut BT-Drs. 21/6615 wurden zum Stichtag 30. April 2026 insgesamt 3.253 Straftaten im Phänomenbereich PMK-rechts erfasst. Die Zahlen haben vorläufigen Charakter.
Welche Bundesländer verzeichneten die meisten PMK-rechts-Straftaten?
Brandenburg führte mit 565 Straftaten, gefolgt von Hamburg (212), Sachsen-Anhalt (501) und Nordrhein-Westfalen (221). Sachsen meldete keine Fälle — dies ist auf eine technische Umstellung des Meldesystems zurückzuführen.
Wurden Todesopfer durch rechte Gewalt im ersten Quartal 2026 gemeldet?
Nein. Laut Bundesregierung wurden in den Monaten Januar bis März 2026 keine Todesopfer gemeldet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6615 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































