- 138 Personen seit August 2024 nach Afghanistan abgeschoben
- Seit 2026 direkte Charterflüge ohne Katar-Vermittlung auf Basis einer Handschlag-Vereinbarung
- Reisekosten 2025: 781 Euro, 2026 bisher 8.468 Euro für Taliban-Identifizierungsverfahren
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6632 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 stellte Deutschland Abschiebungen nach Afghanistan zunächst vollständig ein. Erst im August 2024 erfolgte die erste Rückführung — vermittelt durch Katar. Im Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode haben CDU, CSU und SPD Abschiebungen nach Afghanistan festgeschrieben, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Seit Anfang 2026 finden Charterflüge direkt nach Afghanistan statt, organisiert auf Basis einer informellen Vereinbarung mit den Taliban. Am 17. Mai 2026 fand in der BAMF-Außenstelle Bonn eine Anhörung zur Identitätsfeststellung statt, bei der laut Medienberichten auch ein Taliban-Vertreter anwesend war.
- 138 Personen — Gesamtzahl der unter der aktuellen Bundesregierung nach Afghanistan Abgeschobenen (August 2024 bis April 2026)
- 4 Abschiebungsmaßnahmen — August 2024 (28 Personen), Juli 2025 (81 Personen), Februar 2026 (20 Personen), April 2026 (25 Personen)
- 781,63 Euro — Reisekosten der Bundespolizei für Taliban-Identifizierungsverfahren im Jahr 2025
- 8.467,86 Euro — Reisekosten 2026 (bis zur Antwort am 23. Juni 2026)
- ca. 20 Beamte — Bundespolizisten, die mit Passersatzbeschaffung für Afghanistan befasst sind
Im Detail
Aus derartigen Kontakten auf technischer Ebene folgt keine politische Anerkennung der Taliban als rechtmäßige Regierung Afghanistans.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6632
Seit August 2024 hat Deutschland insgesamt 138 Menschen nach Afghanistan abgeschoben. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6632, 23. Juni 2026) auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor. Besondere politische Aufmerksamkeit erregt dabei die Praxis seit Anfang 2026: Charterflüge finden seitdem direkt nach Afghanistan statt — auf Grundlage einer informellen Vereinbarung mit den Taliban, die Deutschland nicht als Regierung anerkennt.
Abschiebungen nach Afghanistan: Vier Maßnahmen in zwei Jahren
Die Chronologie der Abschiebungen zeigt eine schrittweise Ausweitung: Im August 2024 wurden zunächst 28 Personen über Katar nach Afghanistan gebracht, im Juli 2025 folgten 81 Personen ebenfalls mit katarischer Vermittlung. Seit 2026 organisiert die Bundesregierung die Abschiebungen direkt — im Februar 2026 flogen 20, im April 2026 weitere 25 Personen aus Deutschland nach Afghanistan ab. Der Flughafen Leipzig/Halle diente dabei als Abflugpunkt; die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter begleitete laut Regierungsangabe die Bodenmaßnahmen im April 2026.
Handschlag-Vereinbarung mit den Taliban
Das politisch heikelste Element der Abschiebungen nach Afghanistan ist die Art der Zusammenarbeit mit dem Taliban-Regime. Die Bundesregierung bezeichnet ihre Kontakte ausdrücklich als rein „technisch-operative“ Gespräche unterhalb der politischen Ebene. In ihrer Antwort stellt sie klar, dass „aus derartigen Kontakten auf technischer Ebene keine politische Anerkennung der Taliban als rechtmäßige Regierung Afghanistans folgt.“ Gleichwohl hat die Bundesregierung im Juli 2025 zwei Taliban-Vertretern die Einreise für konsularische Aufgaben genehmigt. Die Taliban-De-facto-Regierung hat der Bundesregierung zugesagt, in Deutschland vorbestrafte Rückgeführte in Afghanistan nicht erneut für dasselbe Delikt zu bestrafen.
Identifizierungsverfahren: BAMF-Räume, Bundespolizei, Taliban-Vertreter
Für Abschiebungen nach Afghanistan braucht Deutschland Reisedokumente — und die stellen Taliban-Vertreter aus. Das Bundespolizeipräsidium koordiniert die Anhörungen zur Identitätsfeststellung mit den afghanischen Auslandsvertretungen. Rund zwanzig Beamte sind damit befasst. Am 17. Mai 2026 fand eine solche Anhörung in der BAMF-Außenstelle Bonn statt — die BAMF-Organisationseinheiten stellten die Räumlichkeiten zur Verfügung. Die genauen Anhörungsorte stuft das Bundesinnenministerium als Verschlusssache ein, um Störaktionen zu verhindern, die Rückführungen unmöglich machen könnten.
Die Reisekosten für diese Verfahren beziffert die Bundesregierung auf 781,63 Euro im Jahr 2025 und 8.467,86 Euro im bisherigen Jahr 2026. Anhörungsgebühren oder Dolmetscherkosten seien nicht angefallen.
Was gilt aktuell? Schutz und Zuständigkeiten
Das BAMF prüft bei jeder Abschiebung im Einzelfall, ob Asyl, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz oder ein Abschiebungsverbot vorliegen. Nur Personen, bei denen diese Prüfung negativ ausfiel — und die vollziehbar ausreisepflichtig sind — werden abgeschoben. Verwaltungsgerichte sind den bisherigen Rückführungen nicht entgegengetreten. Die konkrete Durchführung von Abschiebungen ist Ländersache: Fragen zu Familientrennungen, psychiatrischer Behandlung, Medikamentenversorgung und Barmitteln verweist die Bundesregierung pauschal an die Bundesländer. Alle abgeschobenen Personen wurden am Flugtag von medizinischem Fachpersonal als flugreisetauglich eingestuft; für Verständigung sorgten je zwei Dolmetscher für Dari, Paschtu, Farsi und Urdu.
Zahlreiche Fragen bleiben unter Verschluss
Auf mehrere konkrete Nachfragen — darunter die Gesamtzahl der in Anhörungen identifizierten Personen, die Zahl ausgestellter Passersatzpapiere und die genauen Anhörungsorte — verweigert die Bundesregierung die öffentliche Antwort. Sie beruft sich dabei auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung sowie auf Geheimhaltungsinteressen: Die Nennung dieser Zahlen ließe Rückschlüsse auf noch laufende Rückführungsplanungen zu. Teile der Antwort sind als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und im Parlamentssekretariat des Bundestages hinterlegt. Für das zweite Quartal 2026 hat die Bundesregierung weitere Identifizierungsanhörungen bestätigt — ohne Details zu nennen.
Im Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD Abschiebungen nach Afghanistan vereinbart, beginnend mit Straftätern und Gefährdern. Ob künftig auch Personen ohne Strafregister abgeschoben werden, lässt die Bundesregierung offen: Das Aufenthaltsgesetz sehe dies bei Vorliegen vollziehbarer Ausreisepflicht grundsätzlich vor — die Länder entschieden einzelfallbezogen.
Die Debatte um Schutzlücken bei vulnerablen Gruppen im Vollzug des Aufenthaltsrechts und die Frage nach staatlichen Datenerhebungen zu Migranten begleiten die politische Diskussion über Abschiebungen nach Afghanistan. Auch die Frage der Transparenz staatlicher Ausgaben stellt sich angesichts der geheimgehaltenen Verfahrensdetails neu.
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Direkt betroffen sind ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige in Deutschland, die vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind und deren Asyl- und Schutzanträge vom BAMF oder den Verwaltungsgerichten abgelehnt wurden. Mittelbar berührt ist die politische Debatte über den Umgang mit einem nicht anerkannten Regime und die Schutzstandards bei Abschiebungen in ein von den Taliban kontrolliertes Land.
Die Bundesregierung verweigert bei mehreren zentralen Fragen — darunter Anzahl der identifizierten Personen, Anzahl ausgestellter Passersatzpapiere und Anhörungsorte — unter Verweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und Geheimhaltungsinteressen die öffentliche Beantwortung. Zu Fragen der Zuständigkeit bei Gesundheitsschutz, Familientrennung und Abschiebehaft verweist sie pauschal auf die Bundesländer.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 23.06.2026) Grüne kritisieren Taliban-Kontakte bei Afghanistan-Abschiebungen →
- De-facto-Regierung
- Ein Regime, das tatsächlich die Kontrolle über ein Staatsgebiet ausübt, aber völkerrechtlich nicht als legitime Regierung anerkannt ist — wie die Taliban in Afghanistan seit 2021.
- Non-Refoulement
- Völkerrechtliches Verbot, Personen in Länder abzuschieben, in denen ihnen Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung droht (Art. 3 EMRK, Genfer Flüchtlingskonvention).
- Passersatzdokument
- Ein von der Herkunftsstaats-Vertretung ausgestelltes Reisedokument, das bei fehlendem Reisepass für die Abschiebung genutzt wird.
Wie viele Personen wurden nach Afghanistan abgeschoben?
Unter der aktuellen Bundesregierung wurden insgesamt 138 Personen abgeschoben: 28 im August 2024, 81 im Juli 2025 sowie 20 im Februar und 25 im April 2026.
Erkennt Deutschland die Taliban-Regierung damit an?
Laut Bundesregierung folgt aus technischen Kontakten auf operativer Ebene keine politische Anerkennung der Taliban als rechtmäßige Regierung Afghanistans.
Warum werden manche Fragen nicht beantwortet?
Angaben zu Anzahl und Orten laufender Identifizierungsverfahren werden als Verschlusssache eingestuft, um geplante Abschiebungen nicht zu gefährden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6632 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































