- Anfrage zu Straftaten gegen Frauen 2025 nach vier StGB-Abschnitten
- Opfer- und Täterdaten aufgeschlüsselt nach Nationalität und Zuwanderungsstatus
- Folge-Anfrage zu BT-Drs. 21/2331 mit Daten aus dem Jahr 2024
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6757 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts erfasst jährlich Opfer und Tatverdächtige nach Deliktsgruppen und Nationalität. Die AfD-Fraktion nutzt das parlamentarische Fragerecht regelmäßig, um diese Daten in aufgeschlüsselter Form abzufragen. Die aktuelle Anfrage BT-Drs. 21/6757 setzt die Datenreihe aus BT-Drs. 21/2331 (Daten ab 2024) für das vollständige Jahr 2025 fort.
Im Detail
Mit dieser Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen um die aktuellen Daten ergänzt werden.
— Begründung BT-Drs. 21/6757
Straftaten gegen Frauen gehören zu den politisch und gesellschaftlich besonders sensiblen Kriminalitätsfeldern. Die Bundestagsdrucksache 21/6757 vom 26. Juni 2026 enthält eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, unterzeichnet von den Abgeordneten Stephan Brandner und Martin Hess sowie Dr. Alice Weidel und Tino Chrupalla als Fraktionsvorsitzende. Sie richtet insgesamt 13 Fragen an die Bundesregierung und fragt nach Opferzahlen von Frauen bei schweren Straftaten im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.
Gewalt gegen Frauen 2025: Was die Anfrage konkret erfragt
Im Mittelpunkt der Anfrage stehen vier Deliktsgruppen aus dem Strafgesetzbuch: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174–184 StGB), Straftaten gegen das Leben (§§ 211–222 StGB), Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (§§ 223–231 StGB) sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241a StGB). Für jede dieser Gruppen soll die Bundesregierung angeben, wie viele Frauen im Jahr 2025 Opfer wurden und welchen Anteil Frauen an allen Opfern der jeweiligen Deliktsgruppe ausmachten.
Die Anfrage geht jedoch deutlich über eine reine Opferstatistik hinaus. Ein zentrales Anliegen ist die Aufschlüsselung nach Nationalität und Zuwanderungsstatus der Tatverdächtigen: Die Fragesteller wollen wissen, wie viele der Taten mit mindestens einem Zuwanderer oder nichtdeutschen Tatverdächtigen auf der Täterseite begangen wurden. Parallel dazu wird nach dem prozentualen Anteil von Zuwanderern, Nichtdeutschen und Deutschen unter allen Tatverdächtigen der jeweiligen Straftaten gefragt.
Differenzierung nach Opfer-Nationalität
Besonders detailliert ist die Anfrage in der Unterscheidung nach der Nationalität der weiblichen Opfer. Separat abgefragt werden Straftaten gegen nichtdeutsche Frauen (Fragen 5–7), gegen zugewanderte Frauen (Fragen 8–10) und gegen deutsche Frauen (Fragen 11–13) — jeweils in Kombination mit der Frage, ob auf Täterseite Zuwanderer oder Nichtdeutsche beteiligt waren. Ergänzend wird für alle drei Opfergruppen auch der Anteil männlicher Tatverdächtiger nach Zuwanderungs- und Nationalitätsstatus erfragt.
Diese Struktur folgt dem Muster der Vorgängeranfrage BT-Drs. 21/2331, die Daten für den Zeitraum ab Januar 2024 abgefragt hatte. Mit der neuen Anfrage soll die Datenreihe um das vollständige Jahr 2025 ergänzt werden. Grundlage für die Antwort der Bundesregierung wird voraussichtlich die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts sein, die Opfer und Tatverdächtige nach Deliktsgruppen und Nationalität erfasst.
Was gilt aktuell?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist Opfer und Tatverdächtige standardmäßig nach Geschlecht und Nationalität aus. Eine Kombination beider Merkmale — also weibliche Opfer mit nichtdeutschen oder zugewanderten Tatverdächtigen — ist in der regulären PKS-Veröffentlichung nicht als eigene Kategorie enthalten und muss auf parlamentarische Anfragen hin gesondert aus den Rohdaten des BKA aufbereitet werden. Die Bundesregierung hat für die Beantwortung der Kleinen Anfrage eine Frist von 21 Tagen, die bis zum 17. Juli 2026 läuft.
Zu ähnlichen Themenbereichen wurden im Bundestag zuletzt auch Fragen zu Abschiebungen nach Gambia und zur Chișinău-Erklärung zu Abschiebungsstandards gestellt. Fragen zur inneren Sicherheit begleiten den parlamentarischen Alltag ebenso wie Anfragen zur Kriminalitätsprävention im Verbraucherschutzbereich.
Weiterlesen:
- Abschiebungen nach Gambia: 20 Fragen zu Charterflug-Absagen
- Chișinău-Erklärung: EMRK-Schutzstandards bei Abschiebungen in der Debatte
- Steuerausfälle durch illegale Nikotinbeutel in Deutschland
Betroffen von den abgefragten Straftaten sind Frauen als Opfer von Gewalt-, Sexual-, Tötungs- und Freiheitsdeliktaten in Deutschland. Die Anfrage unterscheidet dabei zwischen deutschen, nichtdeutschen und zugewanderten Opfern sowie entsprechend nach der Nationalität der Tatverdächtigen.
Berlin, 22. Juni 2026. Heute wurde in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER) der Vigdís-Preis zur Frauenförderung an die sogenannte Initiative „My Voice, My Choice: Für einen Zugang zu sicheren Abtreibungen“ vergeben. Die anwesenden AfD-Abgeordneten sowie Mitglieder der konservativen ECPA-Fraktion haben daher den PVER-Plenarsaal aus Protest verlassen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete und… …
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6757 wurde am 26. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat laut Geschäftsordnung des Bundestages 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist läuft bis zum 17. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Dreizehnter Abschnitt StGB
- Enthält Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, darunter Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und sexuelle Nötigung (§§ 174–184).
- Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
- Jährliche Statistik des Bundeskriminalamts über erfasste Straftaten, Tatverdächtige und Opfer in Deutschland – Grundlage für parlamentarische Anfragen dieser Art.
- Zuwanderer (PKS-Definition)
- In der PKS werden Zuwanderer als Teilgruppe der nichtdeutschen Tatverdächtigen erfasst, meist Asylbewerber, Geduldete und Personen mit unerlaubtem Aufenthalt.
Welche Straftaten werden in der Anfrage abgefragt?
Die Anfrage bezieht sich auf vier StGB-Abschnitte: Sexualdelikte (§§ 174–184), Tötungsdelikte (§§ 211–222), Körperverletzungsdelikte (§§ 223–231) und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241a).
Warum werden Nationalität und Zuwanderungsstatus abgefragt?
Die Fragesteller wollen wissen, wie hoch der Anteil von Zuwanderern und Nichtdeutschen an den Tatverdächtigen bei Straftaten gegen Frauen ist – aufgeschlüsselt nach deutschen, nichtdeutschen und zugewanderten Opfern.
Ist das eine neue oder eine wiederholte Anfrage?
Es handelt sich um eine Folge-Anfrage zur BT-Drs. 21/2331, die bereits Daten ab Januar 2024 abgefragt hatte. Nun werden die Zahlen für das gesamte Jahr 2025 erfragt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6757 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































