- 65.075 Frauen wurden 2025 Opfer von Sexualstraftaten (84,6 % aller Opfer)
- 263.974 weibliche Opfer bei Körperverletzungsdelikten registriert
- Nichtdeutsche Tatverdächtige bei Sexualstraftaten: 34,9 % Anteil
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7045 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die vorliegende Antwort (BT-Drs. 21/7045) ist die Fortsetzung einer früheren Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/1995), die Opferdaten für das Jahr 2024 erhoben hatte. Mit der neuen Anfrage (BT-Drs. 21/6757) wurden die Daten auf das Berichtsjahr 2025 aktualisiert. Grundlage ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundesministeriums des Innern, die jährlich Fallzahlen zu erfassten Straftaten und Tatverdächtigen veröffentlicht. Die PKS gilt als die umfassendste Quelle für Kriminalitätsdaten in Deutschland, erfasst jedoch nur polizeilich bekannt gewordene Fälle — das sogenannte Dunkelfeld bleibt unberücksichtigt.
- 65.075 — Frauen wurden 2025 Opfer von Sexualstraftaten (§§ 174–184l StGB); Frauenanteil: 84,6 %
- 1.396 — Frauen wurden Opfer von Straftaten gegen das Leben (§§ 211–222 StGB); Frauenanteil: 34,7 %
- 263.974 — Frauen wurden Opfer von Körperverletzungsdelikten (§§ 223–231 StGB); Frauenanteil: 38,4 %
- 160.404 — Frauen wurden Opfer von Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241a StGB); Frauenanteil: 45,0 %
- 34,9 % — Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Sexualstraftaten mit weiblichen Opfern; Zuwanderer: 10,5 %
Im Detail
Hinsichtlich der Anzahl der Opfer in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist zu berücksichtigen, dass die Häufigkeit des 'Opferwerdens' gezählt wird, d. h., dass eine Person, die mehrfach Opfer wurde, auch mehrfach gezählt wird.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7045
Rund 491.000 Frauen sind im Jahr 2025 laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) Opfer von schweren Straftaten in vier zentralen Deliktbereichen geworden. Das Bundesministerium des Innern hat am 8. Juli 2026 die entsprechenden Daten in der Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7045, ursprüngliche Anfrage: BT-Drs. 21/6757) vorgelegt.
PKS 2025: Weibliche Opfer in vier Deliktbereichen
Den größten Deliktbereich bilden mit Abstand die Körperverletzungsdelikte nach §§ 223–231 StGB: 263.974 Frauen wurden dort als Opfer erfasst — das entspricht einem Frauenanteil von 38,4 % an allen Opfern dieser Kategorie. Bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232–241a StGB) wurden 160.404 Frauen gezählt (45,0 % Frauenanteil). Besonders hoch ist der Frauenanteil bei Sexualstraftaten gemäß §§ 174–184l StGB: Von insgesamt 76.955 Opfern waren 65.075 weiblich — ein Anteil von 84,6 %. Bei Straftaten gegen das Leben (§§ 211–222 StGB) wurden 1.396 Frauen als Opfer registriert (34,7 % Frauenanteil).
Tatverdächtige nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus
Ein Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen. Bei Sexualstraftaten mit weiblichen Opfern lag der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger laut PKS 2025 bei 34,9 %, der Anteil von Zuwanderern im Sinne der PKS-Definition bei 10,5 %. Deutsche Tatverdächtige stellten mit 65,1 % die größte Gruppe. Bei Körperverletzungsdelikten betrug der Anteil Nichtdeutscher 34,9 %, bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit 31,1 %.
Gesondert ausgewiesen wurden auch Fälle, bei denen nichtdeutsche Frauen Opfer und zugleich nichtdeutsche Tatverdächtige beteiligt waren. Bei Sexualstraftaten mit nichtdeutschen weiblichen Opfern und mindestens einem nichtdeutschen Tatverdächtigen lag der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei 63,1 %, der Anteil von Zuwanderern bei 18,9 %. Für Fälle mit weiblichen Zuwanderern als Opfern zeigt die Statistik, dass in dieser Konstellation 64,6 % der Tatverdächtigen selbst Zuwanderer waren.
Methodische Einschränkungen der PKS
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort ausdrücklich auf methodische Besonderheiten der PKS hin: Die Statistik zählt die Häufigkeit des Opferwerdens — eine Person, die mehrfach Opfer wurde, wird mehrfach gezählt. Zudem ist die PKS eine Ausgangsstatistik: Die Daten beziehen sich nicht auf den Tatzeitraum 2025, sondern auf den Zeitpunkt der Erfassung nach Abschluss polizeilicher Ermittlungen. Zuwanderer werden in der PKS nur dann als solche gezählt, wenn sie mit den Aufenthaltsanlässen Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Duldung oder unerlaubter Aufenthalt erfasst wurden. Doppelte Staatsangehörigkeiten werden nicht erfasst — bei gleichzeitiger deutscher Staatsangehörigkeit wird die deutsche gezählt. Das sogenannte Dunkelfeld nicht angezeigter Straftaten bleibt in der PKS grundsätzlich unberücksichtigt.
PKS 2025: Männliche Tatverdächtige dominieren alle Deliktbereiche
Über alle vier abgefragten Deliktbereiche hinweg waren die Tatverdächtigen überwiegend männlich. Bei Sexualstraftaten lag der Männeranteil unter allen Tatverdächtigen bei 97,4 %, bei Straftaten gegen das Leben bei 77,0 %, bei Körperverletzungsdelikten bei 72,8 % und bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit bei 80,0 %. Diese Verteilung ist laut PKS-Systematik deliktspezifisch konstant und zeigt sich auch in den Untergruppen nach Staatsangehörigkeit.
Die Antwort ist eine Fortsetzung der früheren parlamentarischen Anfrage zu Frauenopfern im Jahr 2024 (BT-Drs. 21/1995). Ein direkter Zeitreihenvergleich zwischen den Berichtsjahren 2024 und 2025 ist den vorliegenden Drucksachen nicht zu entnehmen.
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Betroffen sind Frauen in Deutschland als Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit. Die Daten differenzieren zudem nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit der Opfer sowie nach dem Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen.
Die Bundesregierung hat alle 13 Fragen vollständig mit tabellarischen Daten aus der PKS 2025 beantwortet und dabei methodische Einschränkungen transparent erläutert.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Gewalt gegen Frauen 2025: Straftaten nach Nationalität der Täter →
- PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik)
- Jährliche Statistik des Bundeskriminalamts, die polizeilich erfasste Straftaten und Tatverdächtige auswertet. Sie ist eine Ausgangsstatistik und erfasst Fälle nach Abschluss der Ermittlungen.
- Zuwanderer (PKS-Definition)
- Personen, die in der PKS mit dem Aufenthaltsanlass Asylbewerber, Schutz- und Asylberechtigte, Duldung oder unerlaubter Aufenthalt erfasst sind. Sie sind eine Teilmenge der nichtdeutschen Tatverdächtigen.
- Ausgangsstatistik
- Die PKS zählt Fälle nicht nach dem Tatzeitpunkt, sondern nach dem Zeitpunkt der Aktenabgabe an Staatsanwaltschaft oder Gericht nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen.
Wie viele Frauen wurden 2025 Opfer von Sexualstraftaten?
Laut PKS 2025 wurden 65.075 Frauen Opfer von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung — das entspricht 84,6 % aller Opfer in diesem Deliktbereich.
Wie hoch ist der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Sexualstraftaten gegen Frauen?
Bei Sexualstraftaten mit weiblichen Opfern lag der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei 34,9 %, der Anteil von Zuwanderern bei 10,5 %.
Was ist die PKS und was misst sie?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Ausgangsstatistik: Sie erfasst Fälle nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Abgabe der Akten an Staatsanwaltschaft oder Gericht — nicht nach dem Tatzeitpunkt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7045 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































