- PMK-Fallzahlen 2025 auf neuem Allzeithoch — Haftbefehle oft unvollstreckt
- Grüne stellen 10 Fragen zu offenen Haftbefehlen nach Bundesland und Delikt
- Gefährder mit nicht vollstreckten Haftbefehlen gelten als Sicherheitsrisiko
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6795 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fallzahlen der politisch motivierten Kriminalität (PMK) erreichten im Jahr 2025 laut Verfassungsschutzbericht ein neues Allzeithoch. Rechtsmotivierte Straftaten stellen nach wie vor den größten Anteil, während auch die PMK-links einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Nicht vollstreckte Haftbefehle — also Haftbefehle, die trotz richterlicher Anordnung nicht umgesetzt wurden — gelten als sicherheitspolitisch relevante Kennzahl, da sie zeigen, wie viele verurteilte oder beschuldigte Personen sich trotz Haftbefehl noch auf freiem Fuß befinden. Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung liegt in Deutschland bei den Ländern; der Bund hat nur begrenzten Einblick in länderspezifische Vollzugsdaten.
Im Detail
Gerade bei Personen, die wegen Gewalttaten oder politisch motivierter Straftaten verurteilt wurden, kann eine verzögerte Vollstreckung von Haftbefehlen ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko bedeuten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6795
Tausende Haftbefehle in Deutschland bleiben jedes Jahr unvollstreckt — Personen, gegen die ein Gericht die Inhaftierung angeordnet hat, befinden sich weiterhin auf freiem Fuß. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6795 vom 30. Juni 2026 die Bundesregierung aufgefordert, umfassend Auskunft über das Ausmaß dieses Problems zu geben.
Auslöser der Anfrage ist das neue Allzeithoch bei der politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Jahr 2025. Laut Verfassungsschutzbericht stellen rechtsmotivierte Straftaten nach wie vor den größten Anteil, während auch die PMK-links stark angestiegen ist. Die Grünen sehen in nicht vollstreckten Haftbefehlen einen sicherheitspolitisch relevanten Indikator — insbesondere dann, wenn die betroffenen Personen wegen Gewaltdelikten verurteilt wurden oder als extremistische Gefährder eingestuft sind.
Nicht vollstreckte Haftbefehle: Zehn Fragen an die Bundesregierung
Die Anfrage umfasst zehn Hauptfragen mit mehreren Unterpunkten. Im Kern geht es darum, wie viele Haftbefehle aktuell bundesweit nicht vollstreckt sind und wie sich diese Zahl im Jahresvergleich entwickelt hat — aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Haftbefehlskategorien. Darüber hinaus fragt die Fraktion, welcher Anteil der zur Fahndung ausgeschriebenen Haftbefehle nicht vollstreckt wird, und warum: Flucht, unbekannter Aufenthalt, Auslandsaufenthalt, Kapazitätsgrenzen oder Priorisierungsentscheidungen werden als mögliche Ursachen genannt.
Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf die Bereiche Gewaltkriminalität und Sexualdelikte sowie auf den Phänomenbereich PMK. Die Fragesteller wollen wissen, wie viele Personen mit offenem Haftbefehl als Gefährder oder sogenannte Relevante Personen eingestuft sind — und ob diese Personen zwischenzeitlich erneut tatverdächtig geworden sind. Auch die Frage, ob Personen mit nicht vollstrecktem PMK-Haftbefehl im Besitz einer Waffenerlaubnis oder Waffenbesitzkarte sind, ist Teil der Anfrage.
Was gilt aktuell?
In Deutschland sind die Länder für die Strafverfolgung und damit auch für die Vollstreckung von Haftbefehlen zuständig. Eine bundesweite, einheitliche Statistik zu nicht vollstreckten Haftbefehlen existiert nicht in der Form, die die Grünen abfragen. Die Koordination zwischen den Ländern und dem Bund erfolgt über Gremien wie die Innenministerkonferenz (IMK) und die Justizministerkonferenz (JuMiKo) — weshalb die Anfrage auch fragt, wie oft und mit welchem Ergebnis das Thema offener Haftbefehle dort bereits erörtert wurde.
Die Grünen betonen in ihrer Vorbemerkung, dass eine Kategorisierung nicht vollstreckter Haftbefehle nach Gefährlichkeit der gesuchten Person oder nach Schwere der zugrunde liegenden Straftat sicherheitspolitisch sinnvoll und notwendig sei. Damit zielen sie auf eine stärkere Priorisierung bei der Vollstreckung ab — also darauf, dass besonders gefährliche Personen vorrangig gesucht werden.
Politischer Kontext: Sicherheitsarchitektur unter Druck
Die Anfrage steht im Kontext einer breiteren sicherheitspolitischen Debatte. Der Verfassungsschutzbericht 2025 hat Alarm geschlagen: Die Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität sind so hoch wie nie zuvor. Parallel dazu werden Reformen der Sicherheitsbehörden diskutiert — etwa die StPO-Reform 2026 mit KI-gestützter Gesichtserkennung für Ermittler oder das neue Ausländervereinsregister im Vereinsgesetz. Die Frage, ob Sicherheitslücken bei der Haftbefehlsvollstreckung gezielt geschlossen werden, gewinnt in diesem Umfeld an politischem Gewicht.
Die Anfrage zeigt zudem, dass das Thema innere Sicherheit fraktionsübergreifend auf der Tagesordnung steht: Während die AfD zur Sicherheitslage an Bahnhöfen in Bayern fragt, rücken die Grünen das strukturelle Problem offener Haftbefehle in den Fokus.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 21. Juli 2026 Zeit, die zehn Fragen zu beantworten. Ob und in welchem Umfang belastbare Bundesstatistiken zu nicht vollstreckten Haftbefehlen vorliegen, wird die Antwort zeigen.
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Betroffen sind potenziell alle Bürgerinnen und Bürger, die dem Sicherheitsrisiko durch Personen ausgesetzt sind, gegen die ein Haftbefehl nicht vollstreckt wurde. Besonderes Augenmerk legt die Anfrage auf Opfer von Gewalt- und Sexualdelikten sowie auf Personen, die durch politisch motivierte Straftaten gefährdet sind. Daneben betrifft die Frage nach Gefährdern mit offenen Haftbefehlen auch die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern.
SPD: Der innenpolitische Sprecher Sebastian Fiedler erklärt anlässlich des Verfassungsschutzberichts, die Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität seien so hoch wie nie zuvor. Die Koalition reagiere mit einer Modernisierung der Sicherheitsarchitektur. Pressemitteilung lesen →
Die Kleine Anfrage wurde am 30. Juni 2026 als BT-Drs. 21/6795 eingereicht. Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit, die Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 21. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- PMK – Politisch Motivierte Kriminalität
- Polizeiliches Erfassungssystem für Straftaten mit politischem Hintergrund, unterteilt in Phänomenbereiche wie PMK-rechts, PMK-links und PMK-ausländische Ideologie.
- Gefährder
- Personen, bei denen Sicherheitsbehörden aufgrund vorliegender Erkenntnisse davon ausgehen, dass sie schwere Straftaten, insbesondere terroristische Anschläge, begehen könnten.
- Haftbefehlskategorie
- Klassifizierung von Haftbefehlen nach Art des zugrunde liegenden Delikts oder der Haftgrundlage, z. B. Untersuchungshaft, Strafhaft oder Sicherungshaft.
Was sind nicht vollstreckte Haftbefehle?
Ein Haftbefehl ist nicht vollstreckt, wenn eine Person, gegen die ein Gericht die Inhaftierung angeordnet hat, noch nicht festgenommen werden konnte — etwa weil ihr Aufenthalt unbekannt ist oder sie sich im Ausland befindet.
Warum ist das ein Sicherheitsproblem?
Laut Anfrage können nicht vollstreckte Haftbefehle bei Gewalt- oder politisch motivierten Straftätern ein ernstes Sicherheitsrisiko darstellen, weil die betroffenen Personen weiterhin auf freiem Fuß sind und möglicherweise erneut straffällig werden.
Was ist PMK?
PMK steht für Politisch Motivierte Kriminalität — ein polizeiliches Erfassungssystem für Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden, etwa Rechts- oder Linksextremismus.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6795 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































