- Haustierkosten zählen nicht zum Existenzminimum im Bürgergeld
- Bundesregierung hat keine Daten zu Tierverwahrlosung bei Grundsicherungsempfängern
- Keine neuen Leistungen für Tierhalter im SGB II oder SGB XII geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6790 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit Anfang 2025 verbreiteten sich in sozialen Netzwerken Gerüchte über angebliche staatliche Pauschalen für Haustiere im Bürgergeld. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte diese Behauptungen als falsch zurückgewiesen. Haustierkosten sind gesetzlich nicht als regelbedarfsrelevante Ausgaben im SGB II oder SGB XII anerkannt. Die AfD-Fraktion griff das Thema mit Blick auf die Versorgungslage einkommensschwacher Tierhalter auf und reichte die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/6491 ein.
Im Detail
Die Bundesregierung plant derzeit keine Initiativen für zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren für Leistungsberechtigte nach dem SGB II oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6790
Haustiere im Bürgergeld-Bezug sind kein Thema, das der Staat finanziell begleitet — und das soll auch so bleiben. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/6790, 30. Juni 2026) klargestellt, dass keine zusätzlichen Leistungen für Tierhalter in der Grundsicherung geplant sind.
Was gilt aktuell bei Bürgergeld und Haustieren?
Im Bürgergeld-System (SGB II) sowie in der Sozialhilfe (SGB XII) sind Haustierkosten gesetzlich nicht als regelbedarfsrelevante Ausgaben anerkannt. Das bedeutet: Futter, Tierarztbesuche, Hundesteuer oder Haftpflichtversicherungen für Tiere werden bei der Berechnung des monatlichen Regelbedarfs nicht berücksichtigt. Leistungsempfänger müssen diese Kosten vollständig aus dem allgemeinen Regelsatz bestreiten — oder auf private Hilfsangebote wie Tiertafeln zurückgreifen. Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer Antwort, dass der Gesetzgeber diese Entscheidung bewusst getroffen hat: Soziale Mindestsicherung dient der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums — Haustiere gehören dazu nicht.
Hintergrund: Gerüchte über Haustier-Pauschalen im Bürgergeld
Auslöser für die parlamentarische Anfrage waren Falschinformationen, die seit Anfang 2025 in sozialen Netzwerken kursierten. Darin war von angeblichen staatlichen Pauschalen für Hunde, Katzen und Kleintiere für Bürgergeld-Empfänger die Rede. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte diese Behauptungen frühzeitig als unzutreffend zurückgewiesen. Die AfD-Fraktion nutzte die parlamentarische Anfrage gleichzeitig, um auf die reale Situation einkommensschwacher Tierhalter aufmerksam zu machen: Tierschutzorganisationen und Tierheime berichten zunehmend über finanzielle Notlagen, steigende Kosten für Tierfutter und tierärztliche Behandlungen sowie vermehrte Tierabgaben.
Keine Daten zu Tierverwahrlosung und Kündigungen
Zu mehreren statistischen Fragen der Fragesteller muss die Bundesregierung einräumen, dass ihr schlicht keine Daten vorliegen. Weder zur Zahl der Haustiere, die in den vergangenen zehn Jahren aus Bedarfsgemeinschaften wegen Verwahrlosung oder Misshandlung entfernt wurden, noch zu Fällen, in denen Tiere nachweislich wegen finanzieller Not nicht mehr angemessen versorgt werden konnten, liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor. Dasselbe gilt für Arbeitsplatzkündigungen oder Wohnungsverluste im Zusammenhang mit Tierhaltung bei Leistungsempfängern. Diese Datenlücken sind systembedingt: Es gibt keine bundeseinheitliche Erfassung solcher Sachverhalte.
Tierhaltung kein Ausnahmegrund von der Arbeitspflicht
Eine weitere Frage betraf, ob ein Haustier als Hinderungsgrund für die Arbeitsaufnahme gelten kann. Die Bundesregierung verneint dies klar: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II sind verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit zu nutzen. Ausnahmen von der Zumutbarkeit einer Beschäftigung sind in § 10 SGB II geregelt — Tierhaltung zählt nicht dazu.
Angesichts der weiterhin angespannten Lage für einkommensschwache Tierhalter bleibt die Versorgungslücke vorerst bestehen. Tiertafeln und vergleichbare ehrenamtliche Strukturen stoßen nach Angaben der Fragesteller vielerorts bereits an ihre Grenzen. Eine parlamentarische Debatte über diesen Bereich ist damit nicht abgeschlossen — auch wenn die Regierung derzeit keine Handlungsabsicht signalisiert. Das Thema Bürgergeld und seine Leistungsstruktur war zuletzt auch Gegenstand breiterer sozialpolitischer Diskussionen, etwa im Kontext der Kontrolle von Leistungsmissbrauch oder der Neugestaltung von Mindestsicherungsleistungen.
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Betroffen sind Empfänger von Bürgergeld (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII), die Haustiere halten. Tierschutzorganisationen und Tiertafeln, die einkommensschwache Tierhalter unterstützen, sind indirekt betroffen, da staatliche Entlastung ausbleibt.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten statistischen Fragen mit dem pauschalen Hinweis, es lägen keine entsprechenden Kenntnisse vor. Zur Frage nach geplanten Maßnahmen antwortet sie klar und vollständig.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 30.06.2026) Bürgergeld und Haustiere: AfD fragt nach Tierhaltern in der Grundsicherung →
- SGB II
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch — regelt das Bürgergeld (früher: Hartz IV) für erwerbsfähige Hilfebedürftige.
- Regelbedarf
- Der gesetzlich festgelegte monatliche Pauschalbetrag, der das Existenzminimum im Bürgergeld abdecken soll. Haustierkosten sind darin nicht enthalten.
- Tiertafel
- Ehrenamtliche Hilfsangebote, die einkommensschwachen Tierhaltern kostenlos oder günstig Tierfutter und tierärztliche Versorgung bereitstellen.
Bekommen Bürgergeld-Empfänger Geld für Haustiere?
Nein. Haustierkosten sind nicht Teil des Regelbedarfs und werden im Rahmen des Bürgergeldes nicht erstattet.
Kann ein Haustier die Arbeitspflicht im SGB II beeinflussen?
Nein. Laut Bundesregierung rechtfertigt das Halten von Haustieren keine Ausnahme von der Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit nach § 10 SGB II.
Gibt es Daten über Tierverwahrlosung bei einkommensschwachen Haltern?
Die Bundesregierung erklärt, ihr lägen keine statistischen Kenntnisse zu Fällen von Tierverwahrlosung oder Abgaben bei Grundsicherungsempfängern vor.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6790 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































