- Haustiere sind kein Teil des Existenzminimums im Bürgergeld
- Tiertafeln und Hilfsangebote stoßen laut Berichten an ihre Grenzen
- 7 Fragen zur sozialen Lage tierhaltender Grundsicherungsempfänger
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6491 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit Anfang 2025 verbreiteten sich in sozialen Netzwerken Falschmeldungen, wonach Bürgergeld-Empfänger künftig staatliche Pauschalen für Hunde, Katzen oder Kleintiere erhalten würden. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales widersprach diesen Berichten ausdrücklich: Eine solche gesetzliche Regelung existiert nicht, Haustiere sind kein Bestandteil des Existenzminimums nach dem SGB II oder SGB XII. Gleichzeitig berichten Tierschutzorganisationen und Tierheime von wachsendem finanziellen Druck auf Tierhalter mit niedrigem Einkommen – steigende Futterpreise und Tierarztkosten führen demnach dazu, dass Tiere abgegeben oder nicht mehr ausreichend versorgt werden können.
Im Detail
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellte jedoch klar, dass es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt und Haustiere nicht Bestandteil des durch das Bürgergeld abgesicherten Existenzminimums sind.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6491
Haustiere gehören für viele Menschen zum Alltag – auch für Empfänger von Bürgergeld und Grundsicherung. Doch steigende Tierarztkosten und höhere Futterpreise bringen einkommensschwache Tierhalter zunehmend in finanzielle Bedrängnis. Die AfD-Fraktion thematisiert diesen Konflikt in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6491 vom 15. Juni 2026 und stellt der Bundesregierung sieben Fragen zur sozialen und tierschutzpolitischen Lage von Tierhaltern im Grundsicherungsbezug.
Bürgergeld und Haustiere: Was gilt heute?
Haustiere sind kein Bestandteil des gesetzlich gesicherten Existenzminimums. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits klargestellt, dass weder Hundesteuer, Tierarztkosten noch Futter über das Bürgergeld abgedeckt werden. Berichte in sozialen Netzwerken, die seit Anfang 2025 angebliche staatliche Haustier-Pauschalen thematisierten, wurden ausdrücklich als falsch eingestuft. Bürgergeld-Empfänger tragen die Kosten für ihre Tiere vollständig selbst – ohne gesonderte staatliche Unterstützung.
Versorgungslücken und Tiertafeln an der Kapazitätsgrenze
Aus Sicht der Fragesteller zeigen Berichte von Tierschutzorganisationen und Tierheimen, dass finanzielle Notlagen bei Tierhaltern mit geringem Einkommen zunehmen. Tiere werden demnach abgegeben oder nicht mehr angemessen versorgt, weil die Kosten nicht mehr tragbar sind. Hilfseinrichtungen wie Tiertafeln versuchen diese Lücken zu schließen, stoßen jedoch nach Medienberichten vielerorts an ihre Grenzen. Ob diese Entwicklung statistisch belegt ist und wie die Bundesregierung sie bewertet, ist Gegenstand der Anfrage – nicht das Urteil der Fragesteller selbst.
Die sieben Fragen im Überblick
Die Anfrage umfasst ein breites Themenspektrum rund um Bürgergeld, Tierhaltung und soziale Folgen:
Fragen 1 und 2 richten sich auf konkrete Fallzahlen: Wie viele Haustiere wurden in den vergangenen zehn Jahren aus Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und SGB XII wegen Verwahrlosung oder Misshandlung in Obhut genommen? Wie viele Fälle mangelhafter Tierversorgung aufgrund finanzieller Probleme sind der Bundesregierung bekannt? Die Abgeordneten verlangen jeweils eine jahresweise Aufschlüsselung.
Frage 3 richtet sich auf das Wohlbefinden tierhaltender Leistungsempfänger: Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Haustiere die Tagesstruktur stützen oder die Arbeitsintegration fördern oder behindern?
Frage 4 fragt nach der Praxis in Jobcentern: Spielt Tierhaltung bei der Aufnahme von Hilfesuchenden oder in der Arbeitsvermittlung eine Rolle – etwa als Hinderungsgrund für die Aufnahme einer Voll- oder Teilzeitstelle?
Fragen 5 und 6 beziehen sich auf extreme Einzelfälle: Kam es in den letzten zehn Jahren zu Arbeitsplatzkündigungen oder Wohnungskündigungen von Grundsicherungsempfängern im Zusammenhang mit Tierhaltung? Auch hier werden absolute Jahreszahlen verlangt.
Frage 7 ist politisch die gewichtigste: Plant die Bundesregierung Maßnahmen für zusätzliche Leistungen für Tierhalter im Bürgergeld- oder Grundsicherungsbezug – beispielsweise eine anteilige Übernahme von Hundesteuer, Tierarztkosten oder Versicherungskosten?
Politischer Kontext: Sozialleistungen und Tierschutz
Die Anfrage verbindet zwei politisch sensible Bereiche: das Bürgergeld-System und den Tierschutz. Für die Bundesregierung könnte die Beantwortung schwierig werden, da belastbare Statistiken zu Tierhaltung in Bedarfsgemeinschaften bislang nicht öffentlich vorliegen. Zudem ist unklar, ob Jobcenter diese Sachverhalte systematisch erfassen. Die Antwortfrist endet am 6. Juli 2026.
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Betroffen sind Empfänger von Bürgergeld (SGB II) und Grundsicherung (SGB XII), die Haustiere halten. Tierschutzorganisationen, Tierheime und Tiertafeln sind als Hilfsangebote indirekt betroffen, da sie zunehmend Versorgungslücken auffangen. Mittelbar tangiert sind auch Jobcenter und Arbeitsvermittler, sofern Tierhaltung als Hindernis bei der Arbeitsaufnahme relevant wird.
Die Kleine Anfrage wurde am 15. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die gesetzliche Antwortfrist läuft bis zum 6. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- SGB II / SGB XII
- Das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt das Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige; das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
- Bedarfsgemeinschaft
- Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II umfasst Personen, die zusammenleben und gemeinsam wirtschaften – zum Beispiel ein Elternteil mit Kind –, für die gemeinsam Bürgergeld berechnet wird.
- Tiertafel
- Tiertafeln sind gemeinnützige Einrichtungen, die einkommensschwachen Tierhaltern kostenlos oder günstig Tierfutter und Zubehör bereitstellen.
Gibt es staatliche Pauschalen für Haustiere im Bürgergeld?
Nein. Das Bundesarbeitsministerium hat klargestellt, dass Haustiere nicht zum gesetzlich gesicherten Existenzminimum im Bürgergeld zählen und es keine entsprechenden Pauschalen gibt.
Was fragt die AfD konkret von der Bundesregierung?
Die AfD fragt nach Fallzahlen zu Tierverwahrlosung und Versorgungsproblemen bei Grundsicherungsempfängern, nach Auswirkungen der Tierhaltung auf Arbeitsintegration und Wohnsituation sowie nach geplanten Maßnahmen.
Was sind Tiertafeln?
Tiertafeln sind Hilfsangebote, die einkommensschwachen Tierhaltern vergünstigtes oder kostenloses Tierfutter zur Verfügung stellen – ähnlich wie Tafeln für Menschen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6491 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































