- 600.000 Euro Restitutionsfonds — bisher keine Rückgabe gefördert
- Kolonialismus-Konzept des Kulturstaatsministers für Herbst 2026 angekündigt
- DZK stellt 2026 insgesamt 6,9 Mio. Euro für Provenienzforschung bereit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7044 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Deutsche Bundestag beschloss im November 2023 einen Restitutionsfonds von 600.000 Euro pro Jahr (ab 2024) für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten. Im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode haben CDU/CSU und SPD eine länderübergreifende Provenienzforschung und die Rückgabe von Kulturgütern im Dialog mit Herkunftsländern vereinbart. Die neue Gedenkstättenkonzeption des Bundes vom November 2025 klammert den deutschen Kolonialismus ausdrücklich aus; ein eigenständiges Konzept wird vom BKM erarbeitet. Am 27. März 2026 beschlossen Bund, Länder und Kommunen den Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten.
- 600.000 Euro/Jahr — Restitutionsfonds des Bundes für Kulturgüter aus kolonialen Kontexten (ab 2024); bisher keine Rückgabe gefördert.
- 4.635.000 Euro — DZK-Fördermittel für Provenienzforschung zu NS-Raubgut im Haushaltsjahr 2026.
- 2.292.000 Euro — DZK-Mittel 2026 für Provenienzforschung zu kolonialen Kontexten, SBZ/DDR und Kriegsverlusten zusammen.
- 1.080.000 Euro — Deutsch-Französischer Provenienzforschungsfonds (Subsahara-Afrika), Laufzeit 2023–2027.
- 155.000 Euro (2026), 165.000 (2027), 175.000 (2028) — Jährliche Förderung des Online-Portals „Collections from Colonial Contexts“ der Deutschen Digitalen Bibliothek.
Im Detail
Bisher wurde noch keine Restitutionen aus diesen Mitteln gefördert.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7044, Seite 12
Geraubte Kulturgüter, menschliche Überreste und historische Objekte aus der deutschen Kolonialzeit lagern massenhaft in deutschen Museen, Sammlungen und Universitäten. Obwohl der Bundestag bereits im November 2023 einen Restitutionsfonds von 600.000 Euro jährlich beschlossen hat, wurde daraus bisher keine einzige Rückgabe finanziert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7044, 8. Juli 2026) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Kolonialismus-Aufarbeitung: Stand der Maßnahmen
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) erarbeitet derzeit ein Konzeptpapier zu den Handlungsfeldern seiner Behörde bei der Kolonialismus-Aufarbeitung. Dieses soll im Herbst 2026 vorliegen. Eine unabhängige Kommission wurde damit nicht beauftragt; Namen externer Sachverständiger nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht. Den im Februar 2026 vom Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer gegenüber dem Deutschlandfunk erwähnten „Maßnahmenkatalog“ stellt die Bundesregierung klar: Es handele sich nicht um einen von der Bundesregierung förmlich beschlossenen Katalog, sondern um Schwerpunktsetzungen des BKM, insbesondere zur Planung eines Erinnerungsortes Kolonialismus.
Ein wichtiger institutioneller Schritt ist der am 27. März 2026 eingerichtete Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene und koordiniert Bund, Länder und Kommunen. Erste Restitutionsgespräche laufen laut Bundesregierung mit Kamerun und Tansania.
Provenienzforschung: Millionenbeträge, aber unklare Kontinuität
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste (DZK) stellt im Haushaltsjahr 2026 insgesamt 4.635.000 Euro für NS-Raubgut-Provenienzforschung bereit. Für Projekte zu kolonialen Kontexten, SBZ/DDR und Kriegsverlusten zusammen sind 2.292.000 Euro vorgesehen. Für Folgejahre kann die Bundesregierung keine Zusagen machen, da der Bundeshaushalt nur jährlich gilt. Eine Reihe weiterer Projekte wird vom Auswärtigen Amt und dem BKM finanziert, darunter ein DAAD-Stipendienprogramm für kooperative Forschung zur deutschen Kolonialherrschaft mit einem Volumen von 1.511.000 Euro (2021–2027) und der Deutsch-Französische Provenienzforschungsfonds für Subsahara-Afrika mit 1.080.000 Euro (2023–2027).
Online-Portal und Transparenz
Das 2024 gestartete Online-Portal „Collections from Colonial Contexts“ (CCC) der Deutschen Digitalen Bibliothek ist der zentrale digitale Zugang zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in deutschen Einrichtungen. Der BKM finanziert das Portal mit 155.000 Euro im Jahr 2026, steigend auf 175.000 Euro bis 2028. Die Bundesregierung betont, dass Bund, Länder und Kommunen in aktualisierten Leitlinien die Einrichtungen aufgerufen haben, ihre Daten im Portal einzupflegen. Versprochene Mittel für die Datenaufbereitung durch die Einrichtungen selbst liegen laut Vorbemerkung der Fragesteller jedoch noch nicht vor; die finanzielle Ausstattung der Einrichtungen erklärt die Bundesregierung zur Ländersache.
Restitutionsfonds: Mittel ungenutzt
Besonders auffällig ist der Befund zum Restitutionsfonds: Der Haushaltsausschuss hat 600.000 Euro jährlich für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten bereitgestellt. Auf die Frage, welche Restitutionen bisher gefördert wurden, antwortet die Bundesregierung knapp: „Bisher wurde noch keine Restitutionen aus diesen Mitteln gefördert.“ Für menschliche Überreste stehen diese Mittel ausdrücklich nicht zur Verfügung. Konkrete Planungen für gesetzliche Regelungen zum Handel mit menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten verfolgt die Bundesregierung laut eigener Aussage derzeit nicht.
Die Frage nach einem umfassenden Restitutionsgesetz beantwortet die Bundesregierung mit einem Verweis auf ihre frühere Antwort zur Kleinen Anfrage der Grünen (BT-Drs. 21/6294). Zu Deutschlands Enthaltung bei der UN-Resolution vom 25. März 2026 zum transatlantischen Sklavenhandel verweist die Bundesregierung ebenfalls nur auf eine frühere Schriftliche Frage (BT-Drs. 21/5580).
Das Thema Kolonialismus-Aufarbeitung steht in einem breiteren kulturpolitischen Kontext. Ähnliche Fragen nach Transparenz und Mittelverwendung stellen sich auch bei anderen Förderprogrammen, wie etwa der Konversionskasse, wo Bundesbeauftragte ohne Planstellen und Kosten arbeiten. Auch die Debatte um die Klimafinanzierung zeigt, wie schwierig es ist, internationale Verpflichtungen in konkrete Fördermaßnahmen zu überführen.
Weiterlesen:
- Konversionskasse: Bundesbeauftragte ohne Planstellen und Kosten
- Klimafinanzierung: 11,8 Mrd. Euro deutscher Beitrag 2024
- Entgelttransparenzrichtlinie: Gesetzentwurf noch nicht vorgelegt
Betroffen sind Herkunftsgesellschaften und Nachfahren von Opfern des deutschen Kolonialismus in Afrika, Ozeanien und anderswo, deren Kulturgüter und menschliche Überreste sich in deutschen Museen, Sammlungen und Universitäten befinden. Darüber hinaus sind deutsche Kultureinrichtungen, Forschungsinstitute und zivilgesellschaftliche Organisationen betroffen, die Provenienzforschung betreiben oder finanzielle Unterstützung für Rückgabeprojekte beantragen wollen.
Bei mehreren Fragen verweist die Bundesregierung auf frühere Drucksachen (z. B. BT-Drs. 21/5580 zu Deutschlands Enthaltung bei der UN-Resolution, BT-Drs. 21/6294 zum Restitutionsgesetz). Konkrete Angaben zu externen Sachverständigen bei der Konzeptentwicklung werden verweigert; Namen werden nicht genannt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Kolonialismus-Konzept verschoben: Was plant die Bundesregierung? →
- Provenienzforschung
- Wissenschaftliche Untersuchung der Herkunft und Erwerbsgeschichte von Kulturgütern, insbesondere solcher, die unter Kolonialherrschaft, im Nationalsozialismus oder im Krieg unrechtmäßig erworben wurden.
- DZK (Deutsches Zentrum Kulturgutverluste)
- Bundesgeförderte Stiftung mit Sitz in Magdeburg, die als einzige Institution in Deutschland ein Mandat zur finanziellen Förderung von Provenienzforschung zu NS-Raubgut und kolonialen Kontexten besitzt.
- Restitution
- Rückgabe von Kulturgütern oder menschlichen Überresten an die Herkunftsgesellschaften oder -staaten, aus denen sie unrechtmäßig entfernt wurden.
Wurde der Restitutionsfonds schon genutzt?
Nein. Der Haushaltsausschuss hat 600.000 Euro jährlich bereitgestellt, aber laut Bundesregierung wurde bisher noch keine einzige Rückgabe aus diesen Mitteln gefördert.
Wann kommt das Kolonialismus-Konzept der Bundesregierung?
Der Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) verfolgt das Ziel, im Herbst 2026 ein Papier zu den zentralen Handlungsfeldern bei der Aufarbeitung des Kolonialismus vorzulegen.
Was ist der Koordinierungsrat für Rückgaben?
Seit dem 27. März 2026 fungiert der Koordinierungsrat für Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene für Restitutionsanfragen aus Herkunftsländern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7044 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































