- Mehr als 14 Millionen Menschen im Sudan seit 2023 vertrieben
- Rund zwei Millionen Christen im Sudan von Bürgerkrieg betroffen
- Sudan belegt Platz 4 der weltweiten Christenverfolgungsliste
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7186 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit dem 15. April 2023 kämpfen im Sudan die Sudanesischen Streitkräfte (SAF) unter General Abdel Fattah al-Burhan gegen die paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) unter Mohamed Hamdan Dagalo. Nach Angaben des UN-Welternährungsprogramms (WFP) wurden seitdem mehr als 14 Millionen Menschen vertrieben, davon über 11,5 Millionen als Binnenvertriebene. Im Sudan leben laut Vorbemerkung der Anfrage rund zwei Millionen Christen; internationale Organisationen wie USCIRF und Open Doors dokumentieren Angriffe auf Kirchen und religiöse Einrichtungen durch beide Konfliktparteien.
- Mehr als 14 Millionen — Menschen wurden laut WFP seit Kriegsbeginn im Sudan vertrieben.
- Über 11,5 Millionen — Binnenvertriebene im Sudan laut WFP-Angaben in der Anfrage.
- Rund 2 Millionen — Christen leben laut Vorbemerkung der Anfrage im Sudan.
- Platz 4 — Sudan in der World Watch List 2026 von Open Doors bei weltweiter Christenverfolgung.
- 17 Fragen — stellt die AfD-Fraktion zur Lage der christlichen Minderheit und zu Asylzahlen seit 2017.
Im Detail
Der seit dem 15. April 2023 andauernde bewaffnete Konflikt im Sudan zwischen den Sudanesischen Streitkräften (SAF) und den paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) hat sich zu einer der schwersten humanitären Krisen weltweit entwickelt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7186
Im Sudan tobt seit dem 15. April 2023 ein Bürgerkrieg zwischen den staatlichen Streitkräften (SAF) und den paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF). Nach Angaben des UN-Welternährungsprogramms wurden seitdem mehr als 14 Millionen Menschen vertrieben, davon über 11,5 Millionen innerhalb des Landes. Mitten in dieser humanitären Katastrophe lebt eine christliche Minderheit von rund zwei Millionen Menschen, deren Lage die AfD-Fraktion nun in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung thematisiert (BT-Drs. 21/7186, eingereicht am 30. Juni 2026).
Christliche Minderheit im Sudan: Verfolgung durch beide Kriegsparteien
Die christliche Minderheit im Sudan lebt vor allem in Khartum, den Nuba-Bergen (Süd-Kordofan) und der Region Blauer Nil. Internationale Organisationen wie USCIRF und Open Doors dokumentieren nach Angaben der Fragesteller, dass beide Kriegsparteien — SAF und RSF — für Angriffe auf Kirchen und christliche Einrichtungen verantwortlich sind. So sollen RSF-Kräfte Kirchen in Khartum besetzt und verwüstet haben, während die SAF Luftangriffe auf religiöse Gebäude durchführte und Abrisse veranlasste. Die World Watch List 2026 von Open Doors stuft den Sudan auf Platz 4 der Länder mit sehr hoher Christenverfolgung ein.
Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung hat ihre diplomatische Präsenz im Sudan seit Kriegsbeginn eingeschränkt. Das Auswärtige Amt warnt seit April 2023 vor Reisen in den Sudan. Humanitäre Hilfe Deutschlands für den Sudan wird über internationale Organisationen und NGOs geleistet; eine spezifische Ausrichtung auf religiöse Minderheiten ist aus öffentlich zugänglichen Quellen nicht belegt. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zur Lage der Christen im Sudan hat, soll die Anfrage klären.
17 Fragen zur Religionsfreiheit und humanitären Lage
Die 17 Fragen der AfD-Fraktion decken ein breites Themenspektrum ab. Zunächst fragt die Fraktion nach den grundlegenden Erkenntnissen der Bundesregierung: Welche Informationen liegen zur gezielten Gewalt gegen Christen vor, welche Daten zu Kirchenzerstörungen und Festnahmen von Geistlichen? Besonders differenziert wird dabei zwischen den von SAF kontrollierten und den von RSF kontrollierten Gebieten gefragt — denn die Einschränkungen der Religionsfreiheit im Sudan sollen in beiden Zonen erheblich sein. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach Hinweisen auf Zwangsbekehrungen und Sklaverei, wobei auf einen Bericht von Christian Solidarity International verwiesen wird.
Ein weiterer Fragenkomplex betrifft die außenpolitischen Maßnahmen Deutschlands: Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung bilateral und im Rahmen von UN und EU, um auf die Einhaltung der Religionsfreiheit im Sudan hinzuwirken? Und wie werden humanitäre Hilfsgelder vergeben — berücksichtigt die Bundesregierung dabei die besondere Schutzbedürftigkeit religiöser Minderheiten?
Schließlich fragt die AfD-Fraktion nach Asyl- und Flüchtlingsdaten: Wie viele Asylbewerber aus dem Sudan haben seit 2017 in Deutschland Schutz beantragt, wie ist deren Religionszugehörigkeit, und wie hoch ist die Rückführungsquote — aufgeschlüsselt nach Religionszugehörigkeit und Jahren?
Humanitäre Krise als einer der größten Konflikte weltweit
Der Sudan-Konflikt gilt nach Einschätzung internationaler Organisationen als eine der schwersten humanitären Krisen weltweit. Human Rights Watch dokumentiert schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, darunter gezielte Angriffe auf Zivilisten und ethnisch motivierte Gewalt. Die staatliche Ordnung ist in weiten Landesteilen zusammengebrochen, grundlegende Schutzmechanismen greifen vielfach nicht mehr. Laut Vorbemerkung der Anfrage hat die USCIRF in ihrem Issue-Update 2025 erhebliche Defizite bei der Religionsfreiheit im Sudan festgestellt — Diskriminierung und Gewalt gegen religiöse Minderheiten durch beide Konfliktparteien sind demnach dokumentiert.
Die Lage der christlichen Minderheit im Sudan steht damit nicht isoliert, sondern ist Teil einer umfassenderen Menschenrechtskrise. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die Fragen zu beantworten. Ähnliche Fragen zur humanitären Lage in Krisengebieten stellte die AfD-Fraktion zuletzt auch mit Blick auf die Ukraine — der Beitrag Ukraine-Krieg: 10,8 Mio. Menschen auf Hilfe angewiesen zeigt, welche Dimensionen humanitäre Krisen heute erreichen. Fragen zur deutschen Außenpolitik im Bereich Klimafinanzierung und internationale Verpflichtungen beleuchtet auch der Beitrag zur Klimafinanzierung 2024.
Weiterlesen:
- Ukraine-Krieg: 10,8 Mio. Menschen auf Hilfe angewiesen
- Klimafinanzierung: 11,8 Mrd. Euro deutscher Beitrag 2024
Unmittelbar betroffen ist die christliche Minderheit im Sudan, die laut Anfrage rund zwei Millionen Menschen umfasst und vor allem in Khartum, den Nuba-Bergen (Süd-Kordofan) und der Region Blauer Nil lebt. Darüber hinaus betrifft die humanitäre Krise die gesamte Zivilbevölkerung des Sudan sowie sudanesische Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland.
Die Kleine Anfrage wurde am 30. Juni 2026 eingereicht und am 17. Juli 2026 als BT-Drs. 21/7186 veröffentlicht. Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- SAF (Sudanese Armed Forces)
- Die regulären Streitkräfte des Sudan unter Führung von General Abdel Fattah al-Burhan, eine der beiden Hauptkonfliktparteien im Sudan-Bürgerkrieg seit April 2023.
- RSF (Rapid Support Forces)
- Paramilitärische Kräfte unter Mohamed Hamdan Dagalo ('Hemedti'), die zweite Hauptkonfliktpartei im Sudan-Bürgerkrieg.
- USCIRF
- U.S. Commission on International Religious Freedom — eine unabhängige US-Bundesbehörde, die weltweit Verstöße gegen die Religionsfreiheit dokumentiert und bewertet.
Wie viele Christen leben im Sudan?
Laut Vorbemerkung der Anfrage leben im Sudan etwa zwei Millionen Christen, vor allem in Khartum, den Nuba-Bergen und der Region Blauer Nil.
Welchen Rang hat der Sudan auf der Christenverfolgungsliste?
Nach der World Watch List 2026 von Open Doors belegt der Sudan Platz 4 unter den Ländern mit sehr hoher Verfolgung von Christen.
Wann begann der Bürgerkrieg im Sudan?
Der bewaffnete Konflikt zwischen den Sudanesischen Streitkräften (SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) begann am 15. April 2023.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7186 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































