- Fahrzeit Leipzig–Chemnitz soll von 64 auf 54 Minuten sinken
- Vollausbau Nordabschnitt für 1,3 Mrd. Euro vom Tisch
- Planungsabschluss für Nordabschnitt erst 4. Quartal 2027 geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7179 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Elektronetz Mittelsachsen existiert seit zehn Jahren, ist aber noch nicht vollständig ausgebaut. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Strecken 6385 (Chemnitz–Geithain, 37 km) und 6366 (Leipzig–Geithain, 44 km) auszubauen und zu elektrifizieren. Chemnitz ist mit rund 250.000 Einwohnern die drittgrößte Stadt Sachsens, verfügt aber über keinen ICE-Halt und nur zwei tägliche IC-Verbindungen. Bahnfernreisen erfordern fast immer einen Umstieg in Leipzig oder Dresden. Die Finanzierung der beiden Abschnitte erfolgt über unterschiedliche Modelle: Der Südabschnitt wird über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bzw. Bundesmittel finanziert, der Nordabschnitt über das Investitionsgesetz Kohleregionen.
- 64 → 54 Minuten — Geplante Fahrzeitverkürzung RE 6 Leipzig–Chemnitz nach Abschluss aller Maßnahmen
- 1,3 Mrd. Euro — Früherer Schätzwert für den vollständigen zweigleisigen Ausbau des Nordabschnitts Leipzig–Geithain; diese Variante wird nicht mehr geplant
- 8 Störfälle (2025) — Fahrbahnstörfälle auf Strecke 6385, gegenüber 6 im Jahr 2024; Pünktlichkeitsverlust stieg von -1,9 % auf -2,2 %
- 4. Quartal 2027 — Geplanter Abschluss der Leistungsphasen 1 und 2 für den Nordabschnitt Leipzig–Geithain
- 1,5 km — Länge des weiterhin eingleisigen Abschnitts Chemnitz-Küchwald–Chemnitz-Hbf., der mit zusätzlichen Weichenverbindungen aufgewertet wird
Im Detail
Der Finanzierungsbedarf von rund 1,3 Mrd. Euro bezieht sich ausschließlich auf das Szenario des vollständigen zweigleisigen Ausbaus mit vollständiger Elektrifizierung. Diese Ausbauvariante ist aktuell nicht mehr Gegenstand der Planungen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7179, S. 4
Chemnitz ist die drittgrößte Stadt Sachsens — und dennoch ohne direkten ICE-Anschluss. Wer von Chemnitz aus die Bahn für Fernreisen nutzt, muss fast immer in Leipzig oder Dresden umsteigen. Das Elektronetz Mittelsachsen sollte das ändern. Doch zehn Jahre nach seiner Einführung bleibt das Streckennetz unvollständig. Die Bundesregierung hat nun auf zwölf Fragen der AfD-Fraktion zu Ausbaustand, Finanzierung und Zeitplan geantwortet (BT-Drs. 21/7179, 15. Juli 2026).
Zwei Abschnitte — zwei Planungsstände
Das Vorhaben gliedert sich in einen Südabschnitt (Chemnitz–Geithain, Strecke 6385, 37 km) und einen Nordabschnitt (Leipzig–Geithain, Strecke 6366, 44 km). Die Planungen beider Abschnitte sind weit auseinandergelaufen. Der Südabschnitt befindet sich nach Angaben der DB AG bereits in den Leistungsphasen 3 und 4, während der Nordabschnitt erst in den Leistungsphasen 1 und 2 steckt. Ursache sind laut Bundesregierung unterschiedliche Finanzierungsgrundlagen und daraus folgende unterschiedliche Startzeitpunkte. Der Abschluss der frühen Planungsleistungen für den Nordabschnitt ist für das 4. Quartal 2027 vorgesehen — Baurecht ist damit noch in weiter Ferne.
Vollausbau für 1,3 Mrd. Euro wird nicht mehr geplant
Besonders bedeutsam ist die Antwort der Bundesregierung zur Frage nach dem Finanzbedarf. Zwar bestätigt sie, dass für den Nordabschnitt Schätzungen vorliegen, die bei vollständigem zweigleisigem Ausbau mit vollständiger Elektrifizierung einen Finanzbedarf von rund 1,3 Mrd. Euro ergeben. Allerdings hält die Bundesregierung fest:
Diese Ausbauvariante ist aktuell nicht mehr Gegenstand der Planungen.
Was stattdessen geplant ist und wie der Mehraufwand gedeckt werden soll, bleibt aus der Antwort weitgehend unklar. Eine angekündigte Machbarkeitsstudie soll dem Bundestag zugeleitet werden; einen Zeitpunkt nennt die Bundesregierung nicht.
Elektronetz Mittelsachsen: Was gilt aktuell?
Auf der Strecke zwischen Leipzig und Chemnitz verkehrt heute der Regionalexpress RE 6 mit einer Fahrzeit von 64 Minuten. ICE-Verbindungen existieren nicht, lediglich zwei tägliche IC-Züge der IC-Linie 17 halten in Chemnitz. Nach Abschluss aller Ausbaumaßnahmen in Nord- und Südabschnitt soll die Fahrzeit auf 54 Minuten sinken — eine Verkürzung um zehn Minuten. Der Südabschnitt kann dabei laut Bundesregierung bereits vor dem Nordabschnitt fertiggestellt werden und allein spürbare Verbesserungen bringen, insbesondere durch elektrische Traktion auf der Relation Chemnitz–Geithain–Borna–Neukieritzsch–Leipzig.
Fernverkehr bleibt ungewiss
Ob nach der Elektrifizierung ICE- oder IC-Züge auf der Strecke Chemnitz–Leipzig verkehren, beantwortet die Bundesregierung ausweichend. Der Schienenpersonenfernverkehr werde in Deutschland eigenwirtschaftlich und im Wettbewerb erbracht, weshalb die DB Fernverkehr AG keine langfristigen Zusagen treffen könne. Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine entsprechenden Kenntnisse vor. Ähnlich hatte die Bundesregierung in anderen Zusammenhängen auf die Eigenverantwortung der Bahnunternehmen verwiesen — etwa beim Verfahrensrecht oder infrastrukturellen Detailfragen.
Zuverlässigkeit und Lärmschutz
Die Zuverlässigkeit der Strecke 6385 hat sich nach den Betonschwellenauswechslungen 2024 nicht verbessert: Die Anzahl der Fahrbahnstörfälle stieg 2025 von sechs auf acht, der Pünktlichkeitsverlust erhöhte sich leicht von -1,9 auf -2,2 Prozent. Beim Lärmschutz im Stadtgebiet Chemnitz gibt es ebenfalls keine kurzfristige Perspektive. Die Ortsdurchfahrt ist zwar als sanierungsbedürftig eingestuft, weist aber mit einer Priorisierungskennziffer von 10,532 eine vergleichsweise niedrige Priorität auf. Wann mit der Bearbeitung begonnen werden kann, ist laut DB AG derzeit nicht absehbar. Themen wie Schieneninfrastruktur und Finanzierungslücken beschäftigen den Bundestag regelmäßig, wie auch Debatten zu parlamentarischen Kontrollrechten zeigen — etwa beim parlamentarischen Fragerecht bei Treuhandverwaltung.
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Direkt betroffen sind die rund 250.000 Einwohner von Chemnitz sowie Pendler und Reisende auf der Achse Leipzig–Chemnitz. Auch Nutzer der überlasteten Regionalexpress- und Regionalbahn-Linien profitieren von einem erfolgreichen Ausbau. Lärmschutzbetroffene im Stadtgebiet Chemnitz müssen hingegen weiter auf konkrete Maßnahmen warten, da der Abschnitt in der Priorisierungsliste niedrig eingestuft ist.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen sachlich, verweist dabei häufig auf Angaben der DB AG. Bei der Frage nach ICE/IC-Angeboten nach der Elektrifizierung verweist sie auf die eigenwirtschaftliche Organisation des Fernverkehrs und erklärt, keine Kenntnisse zu haben — eine inhaltlich nachvollziehbare, aber für Bürger unbefriedigende Ausweichantwort.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Elektronetz Mittelsachsen: Chemnitz wartet auf Bahnausbau →
- GVFG
- Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz — regelt Bundesförderung für kommunale Verkehrsinfrastruktur, u. a. Schienenstrecken.
- HOAI-Leistungsphasen (LPH)
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unterteilt Planungsprojekte in neun Leistungsphasen — von der Grundlagenermittlung (LPH 1) bis zur Objektbetreuung (LPH 9).
- SPNV
- Schienenpersonennahverkehr — öffentlicher Personenverkehr per Bahn im Nahbereich, also Regionalexpress, Regionalbahn und S-Bahn.
Wann soll die Strecke Leipzig–Chemnitz fertig ausgebaut sein?
Einen konkreten Fertigstellungstermin nennt die Bundesregierung nicht. Die Planungsleistungen für den Nordabschnitt Leipzig–Geithain sollen erst im 4. Quartal 2027 abgeschlossen sein.
Bekommt Chemnitz nach dem Ausbau ICE- oder IC-Verbindungen?
Das ist offen. Der Schienenpersonenfernverkehr wird eigenwirtschaftlich betrieben, daher kann die DB Fernverkehr AG keine verbindlichen Zusagen machen. Der Bundesregierung liegen dazu keine Kenntnisse vor.
Wie viel kürzer wird die Bahnfahrt Leipzig–Chemnitz nach dem Ausbau?
Die Fahrzeit soll laut DB AG von derzeit 64 Minuten auf 54 Minuten sinken — eine Verkürzung um zehn Minuten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7179 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































