- Bundesweit fehlen einheitliche Daten zu Verfahrensdauern in der Strafjustiz
- Statistisches Bundesamt erfasst nur Teilaspekte wie Verurteilungszahlen
- Erster Bericht soll innerhalb von 12 Monaten nach Annahme vorliegen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7248 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Diskussion über die Leistungsfähigkeit der deutschen Strafjustiz hat durch mehrere öffentlichkeitswirksame Verfahren in den vergangenen Jahren an Intensität gewonnen. Berichte über jahrelange Prozesse, Haftentlassungen aufgrund von Verfahrensverzögerungen und überlastete Staatsanwaltschaften begleiten die rechtspolitische Debatte regelmäßig. Das Statistische Bundesamt erhebt zwar Basisdaten zur Strafrechtspflege, eine systematische Verknüpfung von Verfahrensdauer, Untersuchungshaft und Personalausstattung auf Bundesebene existiert jedoch bislang nicht. Der Berliner CSD-Anschlag vom Juli 2026 hat die Debatte über Funktionslücken im Sicherheits- und Justizapparat erneut befeuert.
Im Detail
Ein umfassendes und belastbares Lagebild der Strafjustiz existiert bislang nicht.
— Begründung BT-Drs. 21/7248, AfD-Fraktion
Die deutsche Strafjustiz arbeitet ohne ein vollständiges Bild ihrer eigenen Leistungsfähigkeit. Wie lange Strafverfahren im Bundesdurchschnitt dauern, wie viele Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen und wie viele davon wegen überlanger Verfahren wieder freigelassen werden müssen — all das lässt sich anhand der verfügbaren Daten nicht verlässlich beantworten. Genau diese Datenlücke will die AfD-Fraktion mit dem Antrag BT-Drs. 21/7248 vom 22. Juli 2026 schließen.
Was gilt aktuell?
Das Statistische Bundesamt sowie die Bundesländer erheben bereits Statistiken zur Strafrechtspflege. Diese umfassen Verfahrenszahlen, Erledigungsquoten und Verurteilungsdaten. Was fehlt, ist laut Antrag die Verknüpfung zentraler Parameter: Verfahrensdauer, Untersuchungshaft und Personalausstattung werden nicht systematisch zusammengeführt. Ursachen von Verfahrensverzögerungen sowie strukturelle Engpässe bei Staatsanwaltschaften und Strafgerichten werden bislang nicht bundesweit einheitlich erfasst. Ein belastbares Gesamtbild der Strafjustiz existiert damit nicht.
Sechs Forderungen an die Bundesregierung
Der Antrag richtet sechs konkrete Forderungen an die Bundesregierung. Zunächst soll eine Bestandsaufnahme klären, welche Daten bereits vorliegen und wo Erkenntnislücken bestehen. Darauf aufbauend soll die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern eine einheitliche Datengrundlage entwickeln — insbesondere zu Verfahrensdauern, vollzogener Untersuchungshaft, Haftbeendigungen wegen Verfahrensverzögerungen sowie zur Altersstruktur und den Personalbedarfen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Ein erster Bericht an den Bundestag soll innerhalb von zwölf Monaten nach Annahme des Antrags vorliegen. Darüber hinaus fordert die Fraktion eine Analyse struktureller Ursachen für Verfahrensverzögerungen — mit Blick auf personelle Engpässe, organisatorische Abläufe und Belastungsspitzen. Die Bundesregierung soll außerdem darlegen, welche Maßnahmen zur Personalentwicklung und strukturellen Entlastung der Gerichte erforderlich sind. Schließlich soll geprüft werden, ob gesetzliche Regelungen nötig sind, um eine dauerhaft verlässliche Datenbasis sicherzustellen.
Föderalismus als Herausforderung
Eine zentrale Schwierigkeit bei der Umsetzung liegt im deutschen Föderalismus: Die Organisation der Justiz ist Ländersache. Bundesweit einheitliche Datenstandards setzen daher eine Kooperation aller 16 Länder voraus. Der Antrag erkennt dies ausdrücklich an und fordert, dass Lösungen im Einklang mit der föderalen Ordnung entwickelt werden. In der Vergangenheit scheiterten ähnliche Vereinheitlichungsbemühungen häufig an unterschiedlichen Erhebungsmethoden und IT-Systemen der Länder.
Der politische Hintergrund des Antrags ist deutlich: Auch der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Tobias Matthias Peterka, hat zuletzt im Zusammenhang mit dem Berliner CSD-Anschlag vom Juli 2026 die Strafrechtspraxis in Deutschland grundlegend in Frage gestellt. Die Drucksache 21/7248 greift diesen Impuls auf und versucht, die Debatte auf eine empirische Grundlage zu stellen. Ähnliche Fragen zur inneren Sicherheit und staatlichen Handlungsfähigkeit standen zuletzt auch bei der Debatte nach dem Anschlag auf den Berliner CSD im Vordergrund.
Die Forderung nach besseren Justizdaten ist grundsätzlich parteiübergreifend diskutiert worden. Kritiker weisen jedoch darauf hin, dass allein mehr Daten strukturelle Probleme wie Personalmangel oder überbordende Bürokratie nicht lösen. Die eigentliche politische Entscheidung — mehr Personal, bessere Vergütung, Verfahrensvereinfachung — folgt erst nach der Datenerhebung und liegt maßgeblich bei den Ländern. Ob die Bundesregierung den Antrag aufgreift, hängt auch davon ab, ob die Koalitionsfraktionen ähnliche Ziele verfolgen. Angesichts der aktuellen Regierungsumbauten — Bundeskanzler Merz hat sein Kabinett im Juli 2026 neu aufgestellt — bleibt offen, wie das zuständige Justizressort positioniert ist.
Für die parlamentarische Kontrolle der Exekutive ist das Thema zentral: Ohne verlässliche Zahlen zur Strafjustiz können weder Abgeordnete noch die Öffentlichkeit beurteilen, ob der Staat seinen Kernauftrag — die effektive Strafverfolgung — erfüllt. Der Antrag knüpft damit an eine seit Jahren geführte Debatte über die Leistungsgrenzen der deutschen Justiz an, die zuletzt auch durch Berichte über jahrelange Verfahren und Haftentlassungen wegen Prozessverschleppung neue Aufmerksamkeit erhalten hat.
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Betroffen sind alle Bürgerinnen und Bürger, die als Opfer, Beschuldigte oder Zeugen mit der deutschen Strafjustiz in Berührung kommen. Besonders relevant ist das Thema für Beschuldigte in Untersuchungshaft, deren Freiheitsentzug direkt von der Verfahrensdauer abhängt. Mittelbar betrifft die mangelnde Datentransparenz auch die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die ohne belastbare Zahlen keine gezielten Reformen einleiten können.
AfD: Der rechtspolitische Sprecher Tobias Matthias Peterka erklärte im Zusammenhang mit dem Berliner CSD-Anschlag, die Strafrechtspraxis in Deutschland müsse grundlegend auf den Prüfstand. Pressemitteilung lesen →
Der Antrag BT-Drs. 21/7248 wird zunächst dem zuständigen Ausschuss — voraussichtlich dem Rechtsausschuss — überwiesen. Nach der Ausschussberatung entscheidet das Plenum des Bundestages über Annahme oder Ablehnung. Eine Mehrheit für den Oppositionsantrag gilt als unwahrscheinlich.
- Untersuchungshaft
- Freiheitsentzug vor einem rechtskräftigen Urteil, der angeordnet werden kann, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Die Dauer ist an die Verfahrensdauer gekoppelt.
- Verfahrensverzögerung
- Überschreitung einer angemessenen Verfahrensdauer im Strafprozess, die rechtliche Konsequenzen haben kann — etwa die Aufhebung von Untersuchungshaft oder Strafminderung.
- Strafrechtspflege
- Oberbegriff für die staatliche Tätigkeit bei Ermittlung, Verfolgung, Verurteilung und Vollstreckung von Straftaten durch Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Was fehlt laut Antrag konkret bei den Justizdaten?
Laut Antrag fehlen bundesweit vergleichbare Daten zu Verfahrensdauern, Untersuchungshaft, Haftbeendigungen wegen Verfahrensverzögerungen sowie zur Personalausstattung von Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Welche Daten werden bislang erhoben?
Das Statistische Bundesamt und die Länder erfassen bereits Verfahrenszahlen, Erledigungsquoten und Verurteilungen — aber keine übergreifenden Parameter zur Gesamtleistungsfähigkeit der Strafjustiz.
Was soll die Bundesregierung konkret tun?
Sie soll eine Bestandsaufnahme vornehmen, in Zusammenarbeit mit den Ländern eine einheitliche Datengrundlage entwickeln und dem Bundestag erstmals binnen zwölf Monaten berichten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7248 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































