- NABU-Stiftung erhielt knapp 30 Mio. Euro Vollfinanzierung für 989 ha Wald im Südharz
- Bundesregierung sieht keine überhöhten Kaufpreise oder EU-Rechtsverstöße
- 25 Naturschutzprojekte mit Bundesmitteln — teils ohne jeglichen Eigenanteil
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7344 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) ist ein Förderprogramm des Bundes, das aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) gespeist wird. Es unterstützt unter anderem den Erwerb von Wildnisflächen durch Naturschutzorganisationen. Parallel existieren der Wildnisfonds und das Bundesprogramm Biologische Vielfalt als weitere Förderinstrumente. Gegenstand öffentlicher Diskussionen waren unter anderem der Waldkauf der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe im Raum Stolberg/Südharz sowie ein Flächenerwerb der NATURstiftung David im Gebiet Hohe Schrecke, bei denen Fragen zu Kaufpreisen und Förderquoten aufgeworfen wurden.
- 25 Vorhaben — Gesamtübersicht aller geförderten oder in Prüfung befindlichen Flächenerwerbe durch nichtstaatliche Naturschutzträger seit Januar 2025.
- 29.692.359 Euro Kaufpreis — Größtes Einzelprojekt: NABU-Stiftung Nationales Naturerbe für rund 990 ha Wald bei Stolberg/Südharz, 100 % Bundesförderung (31,8 Mio. Euro Gesamtzuwendung).
- 22.050.000 Euro Kaufpreis — Zweites Großprojekt: NATURstiftung David für 766 ha Wildnis Südhang Hohe Schrecke in Thüringen, ebenfalls 100 % Bundesförderung.
- Förderquoten 74–100 % — Die Bundesbeteiligung reicht je nach Programm von rund 75 % (Biologische Vielfalt) bis zu 100 % (KlimaWildnis-Großprojekte und Wildnisfonds).
- 3 von 25 Projekten — Bei drei abgeschlossenen KlimaWildnis-Projekten (Nr. 3, 4, 22) lag der Kaufpreis nachweislich oberhalb des gutachterlich ermittelten Marktwertes; die Bundesregierung anerkannte dies als angemessen.
Im Detail
Durch die aktuelle Förderpraxis kann bei Flächenerwerben durch nichtstaatliche Träger ein ordnungsgemäßes und wirtschaftliches Verfahren sichergestellt werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7344, Antwort zu Frage 11
Über fünfzig Millionen Euro Bundesförderung fließen in den Kauf von Naturschutzflächen durch private Organisationen — das zeigt die Antwort der Bundesregierung vom 24. Juli 2026 auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7344). Die umfangreiche Anlage listet 25 Einzelprojekte auf, darunter Waldkäufe im Südharz, Moorerwerbe in Hamburg und Auenrenaturierungen an der Elbe.
Die größten Flächenkäufe mit Natürlichem Klimaschutz
Das volumenstärkste Projekt ist der Kauf von rund 989 Hektar zusammenhängendem Wald im Landkreis Mansfeld-Südharz durch die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Der Kaufpreis beträgt laut Drucksache 29.692.359 Euro — finanziert zu 100 Prozent aus Bundesmitteln im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz. Auch bei diesem Projekt lag der erzielte Kaufpreis oberhalb des gutachterlich ermittelten Marktwertes. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass vergleichbare Angebote in der Region bekannt seien und ein besonderes Bundesinteresse an der Sicherung der Fläche für die Wildnisentwicklung bestehe. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Kauf von 766 Hektar Wildnis am Südhang der Hohen Schrecke in Thüringen durch die NATURstiftung David: Kaufpreis 22.050.000 Euro, Bundesförderung 100 Prozent, Eigenanteil keiner.
Was gilt aktuell bei der Förderung von Flächenerwerben?
Nach den Förderrichtlinien des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz und des Wildnisfonds können nichtstaatliche Träger Bundeszuwendungen für den Erwerb von Naturschutzflächen erhalten. Die Förderquoten liegen je nach Programm zwischen 75 und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Eine Vollfinanzierung ohne Eigenanteil ist laut Nr. 5.2 der KlimaWildnis-Richtlinie möglich, wenn der Kauf anderweitig nicht zustande kommen könnte. Grundlage für die Kaufpreisermittlung ist in der Regel ein Verkehrswertgutachten, das durch den Antragsteller selbst in Auftrag gegeben wird — nicht durch eine unabhängige Stelle. Mit Bundesmitteln erworbene Flächen dürfen grundsätzlich nicht ohne Genehmigung weiterveräußert werden; eine etwaige Erlöse fließen zurück an den Bund.
Kaufpreise oberhalb des Marktwertes — drei Fälle dokumentiert
In drei abgeschlossenen Projekten bestätigt die Bundesregierung, dass der Kaufpreis oberhalb des gutachterlich ermittelten Marktwertes lag: beim Waldflächenkauf in Rottenburg am Neckar (Stadt Rottenburg, Vollfinanzierung, ca. 770.000 Euro Kaufpreis), beim NABU-Kauf im Südharz sowie beim Arrondierungskauf im Aschhorner Moor (Deutsche Wildtier Stiftung, Hamburg, 731.180 Euro). In allen Fällen begründet die Regierung die Abweichung mit dem besonderen Bundesinteresse an der Flächensicherung. Einen EU-rechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Verstoß erkennt sie dabei nicht. Weitere Projekte befinden sich noch in Prüfung, unter anderem ein Waldkauf im Landkreis Traunstein (LBV Bayern), bei dem der beantragte Kaufpreis ebenfalls über dem gutachterlich ermittelten Marktwert liegt.
Wirtschaftlichkeitskontrolle und Rückforderungsrecht
Auf die Frage, ob offene Auszahlungen bis zum Abschluss einer abschließenden Prüfung ausgesetzt werden, antwortet die Regierung: Zahlungen erfolgen generell erst nach Vorlage und Prüfung der erforderlichen Nachweise. Bei begründeten Zweifeln an vorgelegten Unterlagen werden die Haushaltsmittel nicht ausgezahlt. Rückforderungen sind nach § 44 Abs. 1 BHO in Verbindung mit den §§ 48, 49 und 49a VwVfG möglich und werden bei nachgewiesenen Überzahlungen zuzüglich Zinsen geltend gemacht. Hinweise auf konkrete Überzahlungen oder unzureichende Prüfungen liegen der Regierung nach eigenen Angaben nicht vor. Ähnliche Fragen zur Kostenkontrolle bei Bundesprogrammen stellen sich auch in anderen Bereichen der Entwicklungszusammenarbeit, wie etwa beim Blick auf GIZ und KfW.
Die betroffenen Flächen werden dauerhaft dem Naturschutzzweck gewidmet — grundbuchlich gesichert durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten. Die Naturschutzorganisationen übernehmen laut Förderbescheiden dauerhaft sämtliche Folgekosten der Projekte. Die Bundesregierung stuft die Zuwendungen beihilferechtlich als Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ein und sieht keine Überkompensation der Empfänger, da die Pflegeaufwendungen die Nutzungseinnahmen in der Regel übersteigen. Fragen zur staatlichen Förderung und ihrer Wirtschaftlichkeit werden auch im Zusammenhang mit der KfW-Klimastrategie diskutiert.
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Betroffen sind Steuerzahler als Geldgeber der Förderung sowie private und kommunale Waldbesitzer in den betroffenen Regionen, die nach Einschätzung der Bundesregierung jedoch keine spürbaren Marktverzerrungen durch die geförderten Käufe erfahren. Die erworbenen Flächen werden dauerhaft dem Naturschutzzweck gewidmet und grundbuchlich gesichert.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen inhaltlich und verweist für Einzelheiten auf eine detaillierte tabellarische Anlage. Bei Fragen zu EU-rechtlichen Verstößen und überhöhten Kaufpreisen antwortet sie knapp verneinend, ohne vertiefte Begründungen zu liefern. Fragen zu noch laufenden Prüfverfahren werden mit 'in Prüfung' beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Naturschutz-Flächenkäufe: NGO-Förderung aus Bundeshaushalt unter Prüfung →
- Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)
- Bundesförderprogramm zur Finanzierung von Naturschutzmaßnahmen wie Moorrenaturierung, Waldschutz und Wildnisentwicklung, finanziert aus dem Klima- und Transformationsfonds.
- Verkehrswertgutachten
- Unabhängiges Sachverständigengutachten, das den Marktwert einer Immobilie oder Fläche zum Zeitpunkt des Kaufs ermittelt. Grundlage für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit nach § 7 BHO.
- Vollfinanzierung
- Förderung, bei der der Bund 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben trägt und der Zuwendungsempfänger keinen eigenen Finanzierungsanteil einbringen muss.
Wer erhält die Fördermittel für Flächenkäufe?
Nichtstaatliche Naturschutzverbände, Stiftungen und private Träger wie NABU, WWF, BUND oder die Deutsche Wildtier Stiftung erhalten die Bundesförderung für den Erwerb von Naturschutzflächen.
Kann der Bund zu viel gezahlte Mittel zurückfordern?
Ja. Nach § 44 BHO besteht eine Nachweispflicht. Bei zu Unrecht ausgezahlten Mitteln müssen diese zurückgezahlt und verzinst werden.
Warum werden manche Flächen teurer als der Marktwert gekauft?
In einzelnen Fällen, etwa beim NABU-Kauf im Südharz, lag der Kaufpreis oberhalb des gutachterlichen Marktwertes. Die Bundesregierung begründet dies mit dem besonderen Bundesinteresse an der Flächensicherung für Wildnisentwicklung.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7344 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































