- Russland stufte Landsmannschaft Ostpreußen am 22. Mai 2026 als unerwünscht ein
- Kooperation mit dem Verband in Kaliningrad steht nun unter Strafe
- Bundesregierung soll Fördersummen und diplomatische Schritte offenlegen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7474 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das russische Justizministerium hat am 22. Mai 2026 die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. in das Register ausländischer und internationaler Nichtregierungsorganisationen aufgenommen, deren Tätigkeit als ‚unerwünscht‘ gilt. Grundlage war eine Entscheidung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation vom 12. Mai 2026. Die Landsmannschaft ist in der Region Kaliningrad – dem nördlichen Teil des ehemaligen Ostpreußens – kulturell aktiv. Bereits zuvor hatte der AfD-Abgeordnete Dr. Götz Frömming eine Schriftliche Frage zum Thema gestellt (BT-Drs. 21/6834), auf die die aktuelle Anfrage ausdrücklich Bezug nimmt.
Im Detail
Durch die Einstufung als „unerwünschte Organisation“ wird jegliche Arbeit der Landsmannschaft sowie die Kooperation mit ihr im Gebiet Kaliningrad de facto unter Strafe gestellt.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7474
Russland hat einen deutschen Kulturverband verboten: Das Justizministerium der Russischen Föderation stufte die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. am 22. Mai 2026 offiziell als ‚unerwünschte Organisation‘ ein. Damit ist jede Zusammenarbeit mit dem Verband im Gebiet Kaliningrad – dem nördlichen Teil des ehemaligen Ostpreußens – strafbar. Betroffen sind nicht nur der Verband selbst, sondern auch russische Staatsbürger, die mit deutschen Partnern in der Kultur- und Heimatpflege aktiv sind. Die AfD-Fraktion hat am 5. August 2026 mit BT-Drs. 21/7474 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet.
Was ist die Landsmannschaft Ostpreußen?
Die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. ist ein gemeinnütziger Verband, der sich satzungsgemäß der Bewahrung des ostpreußischen Kulturerbes, der Erinnerungskultur und der Völkerverständigung im östlichen Europa widmet. Sie ist eine der größeren deutschen Vertriebenenorganisationen und unterhält Verbindungen zu lokalen Kultur- und Geschichtsvereinen in der russischen Region Kaliningrad, die geografisch auf dem Gebiet des früheren Ostpreußens liegt. Die Entscheidung über die Einstufung als ‚unerwünschte Organisation‘ traf der stellvertretende Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation am 12. Mai 2026.
Was gilt aktuell?
Seit der Registrierung am 22. Mai 2026 ist jede Tätigkeit der Landsmannschaft auf russischem Territorium sowie jede Kooperation mit ihr de facto unter Strafe gestellt. Russische Staatsangehörige, die sich in entsprechenden Projekten engagieren, riskieren nach russischem Recht strafrechtliche Verfolgung. Der zivilgesellschaftliche Austausch und kulturelle Projekte im Gebiet Kaliningrad sind damit faktisch zum Erliegen gebracht.
Landsmannschaft Ostpreußen: Sieben Fragen an die Bundesregierung
Die AfD-Abgeordneten um Dr. Götz Frömming stellen der Bundesregierung insgesamt sieben Fragen. Sie wollen wissen, ob die Bundesregierung inzwischen mehr über die rechtlichen und politischen Begründungen Russlands erfahren hat – über die bereits in BT-Drs. 21/6834 beantwortete Schriftliche Frage hinaus. Außerdem fragen sie, ob die Bundesregierung oder die Deutsche Botschaft in Moskau das Gespräch mit russischen Regierungsvertretern gesucht hat und mit welchem Ergebnis.
Die Anfrage erkundigt sich zudem nach den Folgen für die bilaterale Kulturarbeit, die historische Erinnerungspflege und den zivilgesellschaftlichen Austausch im Gebiet Kaliningrad. Ein weiterer Fragekomplex betrifft die dort lebende deutsche Minderheit sowie lokale russische Kultur- und Geschichtsvereine, die mit deutschen Partnern kooperiert haben. Schließlich fragt die Fraktion nach der konkreten finanziellen und ideellen Förderung der Landsmannschaft durch die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren – aufgeschlüsselt nach Jahren, Projekten und Fördersummen.
Ob die Bundesregierung in der Einstufung eine direkte Reaktion auf die deutsche und europäische Sanktions- und Außenpolitik gegenüber Russland sieht, ist ebenfalls Gegenstand der Anfrage. Abschließend wird gefragt, ob Hilfsprogramme für deutsche Verbände und lokale Partner geplant sind, um die Kulturarbeit in Ostpreußen trotz der russischen Maßnahmen fortzuführen.
Politischer Kontext: Deutsch-russische Kulturbeziehungen unter Druck
Das Verbot der Landsmannschaft Ostpreußen reiht sich in eine Entwicklung ein, in der Russland seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs zunehmend westliche und auch deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen unter Druck setzt. Kulturelle Brücken zwischen Deutschland und der Region Kaliningrad, die historisch eng mit der deutschen Geschichte verbunden ist, werden dadurch weiter abgebaut. Der außenpolitische Kurs Deutschlands steht insgesamt vor veränderten Rahmenbedingungen.
Die Anfrage ist nicht die erste parlamentarische Befassung mit dem Thema: Dr. Götz Frömming hatte bereits mit einer Schriftlichen Frage auf BT-Drs. 21/6834 Informationen zum Fall erbeten. Die neue Kleine Anfrage zielt auf eine vertiefte Auskunft der Bundesregierung ab – insbesondere zu diplomatischen Schritten und konkreten Förderzahlen. Einen Überblick über aktuelle parlamentarische Vorgänge bietet auch der Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 5. August 2026.
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Betroffen sind die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als Organisation sowie ihre russischen Kooperationspartner in Kaliningrad. Russische Staatsbürger, die sich in der Kultur- und Heimatpflege engagieren und mit dem Verband zusammenarbeiten, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Ebenfalls betroffen ist die deutsche Minderheit in Russland sowie lokale russische Geschichtsvereine mit deutschen Partnern.
Die Kleine Anfrage wurde am 5. August 2026 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage und läuft bis zum 26. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als neue Drucksache veröffentlicht.
- Unerwünschte Organisation (нежелательная организация)
- Russische Rechtskategorie, bei der jede Tätigkeit oder Zusammenarbeit mit der betroffenen ausländischen Organisation auf russischem Territorium unter Strafe steht.
- Landsmannschaft
- Zusammenschluss von Vertriebenen oder deren Nachkommen aus einem bestimmten Herkunftsgebiet zur Pflege von Kultur, Tradition und Erinnerung.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete die Bundesregierung zur schriftlichen Auskunft zu einem bestimmten Thema verpflichten können.
Was ist die Landsmannschaft Ostpreußen e. V.?
Der gemeinnützige Verband widmet sich laut Satzung der Bewahrung des ostpreußischen Kulturerbes, der Erinnerungskultur und der Völkerverständigung im östlichen Europa.
Was bedeutet 'unerwünschte Organisation' in Russland?
Jede Tätigkeit oder Kooperation mit einer so eingestuften Organisation auf russischem Territorium ist strafbar – auch für russische Staatsbürger.
Welche Konsequenzen hat das Verbot für russische Bürger?
Russische Staatsbürger, die sich in der regionalen Kultur- und Heimatpflege gemeinsam mit dem Verband engagieren, riskieren laut Drucksache drastische strafrechtliche Konsequenzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7474 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































