Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8137 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 135 Tote und über 8 Mrd. Euro Schaden durch Ahrflut 2021
- 30-Mrd.-Aufbauhilfefonds soll Hochwasserschutz mitfinanzieren
- Bundesregierung lehnte Fondsmittel für Rückhaltebecken ab
Hintergrund
Die Flut vom 14./15. Juli 2021 tötete im Ahrtal 135 Menschen und verursachte allein versicherte Sachschäden von über 8 Milliarden Euro. Bund und Länder richteten daraufhin das Sondervermögen ‚Aufbauhilfe 2021‘ mit 30 Milliarden Euro ein. Konkrete Planungen für Hochwasserrückhaltebecken an priorisierten Standorten im Ahrtal liegen laut Drucksache vor, scheitern aber derzeit an der Finanzierungsfrage. Bundeskanzler Merz lehnte deren Förderung aus dem Fonds mit Schreiben vom 30. Juli 2026 ab.
- 30 Milliarden Euro — Gesamtvolumen des Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021‘ für Flutschadensbehebung und Wiederaufbau.
- Über 8 Milliarden Euro — Allein versicherte Sachschäden durch die Ahrflut 2021 laut GDV.
- 135 Todesopfer — Zahl der Toten allein im Ahrtal bei der Flutkatastrophe vom Juli 2021.
- 31. Dezember 2026 — Frist, bis zu der laut Antrag eine Rechtsverordnung für die Förderfähigkeit vorliegen soll.
- 3 Monate — Zeitraum, innerhalb dessen ein Finanzierungskonzept mit Rheinland-Pfalz dem Haushaltsausschuss vorgelegt werden soll.
Im Detail
Der Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur und der Schutz wiederaufgebauter Infrastruktur sind zwei Seiten derselben Medaille und dürfen haushälterisch nicht künstlich voneinander getrennt werden.
— Begründung BT-Drs. 21/8137, AfD-Fraktion
Fünf Jahre nach der verheerenden Flutkatastrophe vom Juli 2021 streiten Bund und Länder um eine zentrale Frage des Wiederaufbaus im Ahrtal: Dürfen Hochwasserrückhaltebecken aus dem 30 Milliarden Euro schweren Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 finanziert werden? Die AfD-Fraktion hat mit BT-Drs. 21/8137 vom 22. September 2026 einen Antrag eingebracht, der genau das fordert — und dabei auf eine konkrete Ablehnung der Bundesregierung reagiert.
Hochwasserrückhaltebecken im Ahrtal: Worum es geht
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte am 30. Juli 2026 in einem Schreiben an Landrätin Cornelia Weigand (Kreis Ahrweiler) mitgeteilt, dass die Finanzierung der geplanten Hochwasserrückhaltebecken aus dem Aufbauhilfefonds nicht möglich sei. Laut Antrag widerspricht dies dem Zweck des Fonds: Das Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 (AufbhEG 2021) sieht in § 2 Absatz 1 die Beseitigung von Flutschäden und den Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur vor. Die AfD-Fraktion argumentiert, ein nachhaltiger Wiederaufbau ohne Schutz gegen die nächste Flut sei nicht sinnvoll.
Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 gilt als die folgenschwerste Naturkatastrophe in Deutschland seit der Hamburger Sturmflut 1962. Im Ahrtal kamen 135 Menschen ums Leben, allein die versicherten Sachschäden belaufen sich auf über 8 Milliarden Euro. Konkrete Planungen für Rückhaltebecken an mehreren Standorten im Ahrtal existieren bereits — die Drucksache stellt fest, dass diese Planungen nun an der Finanzierungsfrage zu scheitern drohen.
Was der Antrag konkret fordert
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung zu fünf Maßnahmen auf: Erstens soll bis spätestens 31. Dezember 2026 eine Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 4 AufbhEG 2021 vorgelegt werden, die Rückhaltebecken als förderfähige Maßnahme anerkennt. Sollte das rechtlich nicht ausreichen, soll hilfsweise ein Gesetzentwurf zur Änderung des Errichtungsgesetzes folgen. Drittens verlangt der Antrag, dass Bund und Land Rheinland-Pfalz innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung ein gemeinsames Finanzierungskonzept für die prioritären Standorte dem Haushaltsausschuss vorlegen. Für die Zwischenzeit soll sichergestellt werden, dass Planung und Bau aus Landesmitteln oder alternativ über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) vorfinanziert werden können. Zudem soll der Bundestag vierteljährlich über den Umsetzungsfortschritt informiert werden.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht — so die Auslegung der Bundesregierung — sind technische Hochwasserschutzanlagen wie Rückhaltebecken nicht als förderfähige Maßnahmen im Sondervermögen Aufbauhilfe 2021 anerkannt. Der Fonds dient bislang dem Wiederaufbau bereits bestehender, durch die Flut zerstörter Infrastruktur. Neubauten zum präventiven Schutz fallen nach dieser Auslegung nicht darunter. Eine Rechtsverordnung gemäß § 2 Absatz 4 AufbhEG 2021 könnte den Förderkatalog jedoch erweitern, ohne dass es dafür zwingend eines neuen Gesetzes bedürfte.
Politischer Hintergrund und frühere Forderungen
Der Streit um Hochwasserrückhaltebecken im Ahrtal ist nicht neu. Die AfD-Fraktion hatte bereits am 25. August 2021 mit BT-Drs. 19/32089 auf das Versagen des Hochwasserschutzes hingewiesen. Auch die CDU/CSU-Fraktion forderte in BT-Drs. 20/10382 vom Februar 2024, das Regelwerk der Aufbauhilfe grundlegend zu novellieren und etwa die Verlegung von Gebäuden an hochwassersichere Standorte als förderfähig anzuerkennen. Der aktuelle Antrag verweist darauf, dass wenn schon Gebäudeverlegungen förderfähig sein können, erst recht der Bau von Rückhaltebecken förderfähig sein müsse, die ganze Ortschaften schützen. Ähnliche Debatten zur Infrastrukturfinanzierung zeigen sich auch in anderen Bereichen, etwa beim Moratorium für ungeplante Regierungsneubauten oder beim Streit um die Finanzierung der Arbeitslosenversicherung.
Andere Mittelgebirgsregionen in Deutschland sind laut Drucksache seit Jahrzehnten durch Talsperren und Rückhaltebecken geschützt. Das Ahrtal blieb diesem Risiko schutzlos ausgeliefert — ein Umstand, den die Begründung des Antrags als Kernursache des Katastrophenausmaßes benennt. Heute, mehr als fünf Jahre nach der Flut, fehlen die technischen Schutzbauten noch immer.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind die Bewohnerinnen und Bewohner des Ahrtals im Kreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz. Mittelbar sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, da der Wiederaufbau aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und ein erneutes Hochwasser ohne Schutzbauten diese Investitionen erneut zerstören könnte.
Der Antrag (BT-Drs. 21/8137) wurde am 22. September 2026 eingebracht. Als nächster Schritt folgen die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse und die Ausschussberatung. Abschließend stimmt das Plenum des Deutschen Bundestages über den Antrag ab.
- Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 (AufbhEG 2021)
- Bundesgesetz, das das 30-Milliarden-Euro-Sondervermögen 'Aufbauhilfe 2021' errichtet und dessen Zweck sowie Verwendungsregeln festlegt.
- Hochwasserrückhaltebecken
- Technische Schutzanlagen, die bei Hochwasser Wassermassen kontrolliert zurückhalten und so Siedlungen und Infrastruktur vor Überflutung schützen.
- Gemeinschaftsaufgabe GAK
- Gemeinsames Förderprogramm von Bund und Ländern zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, das laut Antrag alternativ als Finanzierungsquelle infrage käme.
Was ist der Aufbauhilfefonds 2021?
Bund und Länder richteten nach der Flutkatastrophe 2021 ein Sondervermögen von 30 Milliarden Euro ein, das laut Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 der Beseitigung von Flutschäden und dem Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur dient.
Warum werden Rückhaltebecken bisher nicht gefördert?
Bundeskanzler Friedrich Merz lehnte in einem Schreiben vom 30. Juli 2026 an die Landrätin des Kreises Ahrweiler die Finanzierung der geplanten Hochwasserrückhaltebecken aus dem Aufbauhilfefonds ab — mit der Begründung, sie seien nach geltendem Recht nicht förderfähig.
Was konkret fordert der AfD-Antrag?
Er verlangt eine Rechtsverordnung bis spätestens 31. Dezember 2026, die Rückhaltebecken als förderfähig erklärt, hilfsweise einen Gesetzentwurf zur Änderung des Errichtungsgesetzes sowie ein Finanzierungskonzept mit Rheinland-Pfalz innerhalb von drei Monaten.

































































