- Lambda Bundesverband erhielt 2020–2026 rund 2,3 Mio. Euro Bundesförderung
- DFG förderte 2025 Projekte zu geschlechtlicher Vielfalt mit 7,8 Mio. Euro
- Zu Detransition, Suizidrisiko und Behandlungszahlen fehlen der Regierung Daten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7437 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trat am 1. November 2024 in Kraft und löste das Transsexuellengesetz von 1981 ab. Es erlaubt seitdem die Änderung des Geschlechtseintrags durch eine Erklärung beim Standesamt, ohne vorherige Begutachtung. Die Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7135) richtet sich auf Datenlage, Förderpraxis und offene Rechtsfragen des SBGG. Die Antwort wurde vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) am 30. Juli 2026 übermittelt.
- 7,8 Mio. Euro — DFG-Bewilligungssumme 2025 für Projekte zu geschlechtlicher Vielfalt (2021: 4,2 Mio. Euro, 69 laufende Projekte in 2025)
- 379.953 Euro — Infrastrukturförderung des Lambda Bundesverbands durch BMBFSFJ im Jahr 2026
- 4 Fälle — dokumentierte Fälle bei der Bundespolizei, in denen biologisches und deklariertes Geschlecht bei Bewerbern differierten (2020–2026)
- 149.659 Euro — Förderung des BMG für die Studie zu Konversionsbehandlungen (2022–2023, Träger: Mosaik Deutschland e. V.)
- 412.247 Euro — Gesamtkosten des Regenbogenportals 2022–2024 (139.834 Euro in 2022, 155.655 Euro in 2023, 116.758 Euro in 2024)
Im Detail
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die aufgeworfenen Fragen sind Gegenstand der laufenden Gesetzesevaluation. Den Ergebnissen der Evaluation soll nicht vorgegriffen werden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7437, Antwort zu Fragen 51–53 und 55–57
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist seit November 2024 in Kraft — und wirft weiterhin zahlreiche offene Fragen auf: Wie häufig werden Kinder mit Pubertätsblockern behandelt? Wie viele Menschen wechseln ihren Geschlechtseintrag zurück? Welche medizinischen Langzeitfolgen sind dokumentiert? Auf all diese Fragen liefert die Bundesregierung in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/7437 vom 31. Juli 2026 eine vielfach gleichlautende Auskunft: Es liegen keine eigenen Erkenntnisse vor.
Datenlücken beim Selbstbestimmungsgesetz
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7135) insgesamt 75 Fragen zu LSBTIQ-Politik und zum SBGG gestellt. Zu zentralen Bereichen — darunter die Anzahl von Detransitionen, Suizidrisiken nach Operationen, Familienkonflikte durch Geschlechtsinkongruenz bei Minderjährigen und Fallzahlen gerichtlicher Eingriffe ins Elternrecht — verweist die Regierung auf fehlende Daten oder auf die laufende Gesetzesevaluation. Die Fragen 46 bis 49 sowie 51 bis 53 und 55 bis 57 beantwortet die Regierung mit dem Hinweis, die Fragen seien Gegenstand der Evaluation; den Ergebnissen solle nicht vorgegriffen werden.
Mit der Durchführung der Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die InterVal GmbH und die Ruhr-Universität Bochum beauftragt. Bisher sind laut Antwort noch keine Bundesmittel für diese Evaluation geflossen.
Förderung von Verbänden und Forschung
Konkrete Zahlen liefert die Regierungsantwort bei der Förderung von Organisationen: Der Lambda Bundesverband erhielt über das BMBFSFJ zwischen 2020 und 2026 insgesamt Mittel in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro — allein 2022 betrug die Gesamtförderung 550.463 Euro inklusive des Projekts „Queer and Strong!“. Für 2025 und 2026 ist jeweils eine infrastrukturelle Förderung von 379.953 Euro vorgesehen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) förderte Forschungsprojekte im Bereich geschlechtliche Vielfalt in den Geistes-, Sozial- und Medizinwissenschaften mit wachsenden Summen: von 4,2 Millionen Euro bei 47 Projekten im Jahr 2021 auf 7,8 Millionen Euro bei 69 Projekten im Jahr 2025. Diese Daten entstammen der Anlage zu Frage 30. Das Online-Informationsportal „Regenbogenportal“ des damaligen Bundesfamilienministeriums verursachte von 2022 bis 2024 Kosten von insgesamt rund 412.247 Euro; es wurde inzwischen geschlossen.
Was gilt aktuell?
Seit dem 1. November 2024 regelt das SBGG die Änderung des Geschlechtseintrags. Personen können ihren Eintrag durch eine Erklärung beim Standesamt ändern, ohne eine vorherige medizinische Begutachtung. Es gilt eine Anmeldefrist von drei Monaten und eine Sperrfrist von einem Jahr für erneute Änderungen. Das Nennen des vorherigen Vornamens oder Geschlechtseintrags kann gemäß § 14 SBGG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das frühere Transsexuellengesetz (TSG) von 1981 erforderte dagegen eine zweifache Begutachtung und ein gerichtliches Verfahren.
Zur Frage nach dem Zugang zu Schutzräumen hält die Regierung fest: Das SBGG vermittelt keinen Anspruch auf Zugang zu geschützten Räumen. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts bleiben nach § 20 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zulässig, wenn ein sachlicher Grund vorliegt — etwa der Schutz der Intimsphäre.
Bundespolizei und Bundeswehr
Bei der Bundespolizei sind seit 2020 vier Fälle dokumentiert, in denen biologisches und deklariertes Geschlecht bei Bewerbern auseinanderfielen. Die Mindestanforderungen im Sporttest richten sich nach dem angegebenen Geschlecht; bei der Angabe „divers“ gilt der Test als bestanden, wenn die männlichen Anforderungen erfüllt sind. Die Bundeswehr erfasst entsprechende Fälle laut Antwort nicht systematisch. Eine Frage nach Krankschreibungen wegen geschlechtsangleichender Maßnahmen verneint die Regierung mit Verweis auf den Datenschutz bei Gesundheitsdaten.
Die psychische Gesundheitsversorgung für Menschen mit Geschlechtsinkongruenz ist ein auch international diskutiertes Thema, wie ein Überblick zur psychischen Gesundheitsversorgung in europäischen Ländern zeigt. Zur Unterrichtungspflicht der Bundesregierung gegenüber dem Parlament — auch bei laufenden Evaluationen — informiert der Beitrag Begriff erklärt: Unterrichtungspflicht.
Weiterlesen:
- Psychische Gesundheitsversorgung in europäischen Ländern
- Begriff erklärt: Unterrichtungspflicht
- Bundestag 05.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Fragen zur Geschlechtsidentität haben oder sich in medizinischer Behandlung befinden, sowie deren Eltern. Darüber hinaus berührt die Antwort Bewerber bei Bundespolizei und Bundeswehr sowie GKV-Versicherte, die Kosten für geschlechtsangleichende Behandlungen tragen.
Die Bundesregierung verweist bei einem erheblichen Teil der Fragen entweder auf fehlende eigene Daten oder auf die laufende Evaluation des SBGG. Mehrere Fragenkomplexe (z. B. Fragen 10, 17, 19, 31, 39, 68) werden mit dem Sammelsatz 'Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor' beantwortet. Zu medizinisch-wissenschaftlichen Bewertungen von Pubertätsblockern und Hormontherapien nimmt die Regierung keine eigenständige Stellung.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Selbstbestimmungsgesetz: 75 Fragen zu Transgender-Politik und Daten →
- Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
- Seit November 2024 in Kraft; ermöglicht die Änderung des amtlichen Geschlechtseintrags durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ohne Begutachtung.
- GnRH-Analoga (Pubertätsblocker)
- Arzneimittel, die die Produktion von Geschlechtshormonen hemmen und die Pubertät verzögern. In Deutschland sind mehrere Wirkstoffe dieser Gruppe zugelassen.
- Detransition
- Die (teilweise) Rückgängigmachung bereits durchgeführter geschlechtsangleichender medizinischer Maßnahmen.
Was ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)?
Das SBGG ist seit November 2024 in Kraft und ermöglicht Personen, ihren Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern — ohne vorherige Begutachtung.
Plant die Bundesregierung eine Evaluation des SBGG?
Ja. Die InterVal GmbH und die Ruhr-Universität Bochum wurden mit der wissenschaftlichen Evaluation beauftragt. Bundesmittel sind laut Antwort bisher noch nicht geflossen.
Wie viel Geld erhielt der Lambda Bundesverband vom Bund?
Der Lambda Bundesverband erhielt vom BMBFSFJ: 2020 rund 282.000 Euro, 2021 rund 369.000 Euro, 2022 rund 550.000 Euro, 2023 rund 371.000 Euro, 2024 rund 378.000 Euro sowie 2025 und 2026 jeweils rund 380.000 Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7437 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































