- 1,4 Mrd. Euro zahlten Krankenkassen 2024 an externe Dritte
- Ausgaben auf Konto 07390 seit 2014 fast verdoppelt
- Bundesregierung ohne Kenntnisse über Empfänger der Zahlungen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7447 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die FinanzKommission Gesundheit, eingesetzt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, wies in ihrem Ersten Bericht vom 30. März 2026 auf drohende GKV-Finanzierungslücken von rund 15 Mrd. Euro im Jahr 2027 hin, die bis 2030 auf über 40 Mrd. Euro anwachsen könnten. In diesem Kontext rücken auch die Verwaltungskosten der Kassen in den politischen Fokus. Die Bruttoverwaltungskosten der GKV beliefen sich 2024 auf rund 15,975 Mrd. Euro. Konto 07390 wird seit 2013 in seiner aktuellen Abgrenzung geführt; eine Ergänzung für den Gesundheitsfonds erfolgte 2014, eine redaktionelle Anpassung 2019.
- 1.401 Mio. Euro (2024) — Ausgaben der GKV auf Konto 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“, hauptsächlich IT-Dienstleister
- 730 Mio. Euro (2014) — Ausgangswert auf demselben Konto vor zehn Jahren; Anstieg seitdem um rund 92 %
- 8,8 % / 11,1 % — Anteil von Konto 07390 an den Brutto- bzw. Nettoverwaltungskosten der GKV im Jahr 2024
- 15,975 Mrd. Euro — GKV-Bruttoverwaltungskosten gesamt im Jahr 2024
- 1.347 Mio. Euro (2025) — Rückgang gegenüber 2024, Anteil an Bruttoverwaltungskosten: 7,9 %
Im Detail
Im Wesentlichen werden auf diesem Konto die IT-Ausgaben der Krankenkassen an Dienstleister gebucht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7447, Frage 1
Die gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahr 2024 rund 1,4 Milliarden Euro über das Buchungskonto 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“ an externe Dienstleister ausgegeben. Das ist fast doppelt so viel wie noch 2014, als der Betrag bei 730 Millionen Euro lag. Diese Entwicklung ist Gegenstand der Bundestagsdrucksache 21/7447 vom 31. Juli 2026, mit der das Bundesministerium für Gesundheit eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7073) beantwortet hat.
GKV-Verwaltungskosten: Was steckt hinter Konto 07390?
Das Konto 07390 erfasst laut amtlichem Kontenrahmen der GKV alle Aufwendungen für externe Dritte, die nicht anderen spezifischen Konten zugeordnet werden können. Dazu zählen unter anderem Zahlungen an Rezeptprüfstellen, statistische Arbeitskreise sowie Ausgaben im Zusammenhang mit europäischem Sozialrecht. Im Wesentlichen werden auf diesem Konto die IT-Ausgaben der Krankenkassen an Dienstleister gebucht, so die Bundesregierung in ihrer Antwort. Das Konto wird seit 2013 in seiner aktuellen Abgrenzung geführt; im Jahr 2019 erfolgte eine redaktionelle Anpassung.
Der starke Anstieg der GKV-Verwaltungskosten ist politisch brisant, weil die FinanzKommission Gesundheit bereits im März 2026 vor Finanzierungslücken von bis zu 40 Milliarden Euro bis 2030 gewarnt hat. Vor diesem Hintergrund richtet sich der parlamentarische Blick auch auf die Kostenseite der Kassen — insbesondere auf Ausgaben, bei denen die Transparenz begrenzt ist.
Zwölf Jahre Entwicklung: Von 730 Mio. auf 1,4 Mrd. Euro
Die vom Bundesgesundheitsministerium übermittelten Daten zeigen einen kontinuierlichen Anstieg der Ausgaben auf Konto 07390. Von 730 Millionen Euro im Jahr 2014 kletterten die Beträge nahezu jährlich nach oben: 2018 waren es 868 Millionen Euro, 2020 erstmals über eine Milliarde (1.041 Mio.), 2024 dann der bisherige Höchststand von 1.401 Millionen Euro. Im Jahr 2025 sank der Wert leicht auf 1.347 Millionen Euro. Als Haupttreiber dieser Entwicklung nennt die Bundesregierung die digitale Transformation im Gesundheitswesen — allerdings mit dem Vorbehalt, dass gesicherte Aussagen wegen fehlender Untergliederung der Kontodaten kaum möglich seien.
Auch als Anteil an den Gesamtverwaltungskosten ist Konto 07390 gewachsen: Entfielen 2014 noch 5,9 Prozent der Bruttoverwaltungskosten auf dieses Konto, waren es 2024 bereits 8,8 Prozent. Bezogen auf die Nettoverwaltungskosten stieg der Anteil im selben Zeitraum von 7,3 auf 11,1 Prozent. Damit finanzieren die Krankenkassen — und mittelbar ihre Versicherten — einen wachsenden Anteil ihres Verwaltungsbudgets über externe Dienstleister, vorwiegend im IT-Bereich. Aktuelle Debatten über die GKV-Finanzierung, etwa zur Gesundheitsversorgung im europäischen Vergleich, zeigen, wie drängend das Thema Kostenentwicklung im Gesundheitssystem ist.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht müssen Krankenkassen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sparsam und wirtschaftlich verfahren (§ 4 Abs. 4 SGB V). Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz begrenzt zudem den Anstieg der Verwaltungskosten je Versicherten auf die allgemeine Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V. Ausgabenbegrenzungen auf Ebene einzelner Buchungskonten — wie Konto 07390 — existieren hingegen nicht. Die Aufsicht über bundesunmittelbare Kassen liegt beim Bundesamt für Soziale Sicherung, die Aufsicht über die übrigen Kassen bei den jeweiligen Landesbehörden. Prüfdienste nach § 274 SGB V kontrollieren regelmäßig die Geschäfts- und Rechnungsführung.
Transparenzgrenzen: Bundesregierung ohne detaillierte Kenntnisse
Auf mehrere zentrale Fragen der Anfrage antwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis, ihr lägen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das betrifft die Art und Struktur der Zahlungsempfänger, mögliche Zahlungen an kassenverbundene Unternehmen, kassenspezifische Unterschiede sowie konkrete Beanstandungen durch Aufsichtsbehörden. Eine weitere Untergliederung des Kontos erfolgt im Meldeverfahren an das Bundesministerium für Gesundheit nicht — die amtliche Statistik weist nur den Gesamtbetrag aus. Das bedeutet: Wer genau die 1,4 Milliarden Euro erhält und ob die Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden, lässt sich auf Basis der veröffentlichten Daten nicht nachvollziehen. Diese Transparenzlücke steht im Kontext einer breiteren Debatte über Mittelverwendung im öffentlichen Sektor, wie etwa bei den Debatten über intransparente Mittelverwendung in anderen Bereichen.
Vergaberechtlich unterliegen die Krankenkassen als öffentlich-rechtliche Körperschaften dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Vergabeverordnung. Oberhalb der EU-Schwellenwerte sind europaweite Ausschreibungen verpflichtend. Spezifische Vorgaben aus dem SGB V können das allgemeine Vergaberecht ergänzen oder modifizieren.
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Betroffen sind rund 74 Millionen GKV-Versicherte, deren Beiträge die Verwaltungskosten der Krankenkassen mitfinanzieren. Darüber hinaus sind externe IT-Dienstleister und Beratungsunternehmen betroffen, die Leistungen an Krankenkassen erbringen und über Konto 07390 vergütet werden.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen zu Definition, Entwicklung und rechtlichem Rahmen vollständig. Bei vier Fragen zu Empfängerstruktur, Zahlungen an verbundene Unternehmen, kassenspezifischen Unterschieden und Beanstandungen verweist sie auf fehlende eigene Erkenntnisse, ohne auf die Aufsichtsbehörden zu verweisen oder Datenlücken zu thematisieren.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. GKV-Verwaltungskosten: 1,4 Mrd. Euro für externe Vergütungen 2024 →
- GKV-Rechnungsstatistik (KJ1)
- Amtliche Jahresstatistik des Bundesministeriums für Gesundheit, die die Finanzergebnisse aller gesetzlichen Krankenkassen erfasst und ausweist.
- Bruttoverwaltungskosten
- Gesamte Verwaltungskosten einer Krankenkasse vor Abzug von Erstattungen oder Einnahmen; 2024 betrugen sie GKV-weit rund 15,975 Mrd. Euro.
- Bundesamt für Soziale Sicherung
- Bundesbehörde, die die Aufsicht über 58 bundesunmittelbare Krankenkassen ausübt, deren Zuständigkeitsbereich mehr als drei Bundesländer umfasst.
Was ist Konto 07390 in der GKV-Rechnungsstatistik?
Es erfasst alle Aufwendungen der Krankenkassen für externe Dritte, die nicht anderen Konten zugeordnet werden. Im Wesentlichen werden dort IT-Ausgaben an externe Dienstleister gebucht.
Wie haben sich die Ausgaben auf Konto 07390 entwickelt?
Von 730 Millionen Euro im Jahr 2014 stiegen die Ausgaben auf 1.401 Millionen Euro im Jahr 2024 — ein Anstieg von rund 92 Prozent innerhalb von zehn Jahren.
Wer kontrolliert die Ausgaben der Krankenkassen?
58 bundesunmittelbare Krankenkassen werden vom Bundesamt für Soziale Sicherung beaufsichtigt. Die übrigen Kassen unterliegen der Aufsicht der jeweiligen Landesbehörden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7447 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































