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- 91 Bürgeranliegen in Sammelübersicht 318 entschieden
- Themen: GKV, Mietrecht, Bürgergeld, Rente, Wehrdienst
- 9 Petitionen teilweise, 2 vollständig entsprochen
Hintergrund
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jeder Bürger hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben und fasst seine Entscheidungen regelmäßig in Sammelübersichten zusammen, über die das Plenum des Bundestages abstimmt. Die vorliegende Sammelübersicht 318 enthält die Beschlüsse vom 23. September 2026 (Protokoll Nr. 21/38).
- 91 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 318
- 1 — Petition an das Bundesministerium der Justiz weitergeleitet (Bürokratieabbau auf EU-Ebene)
- 9 — Verfahren abgeschlossen, weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde
- 2 — Verfahren abgeschlossen, weil den Anliegen vollständig entsprochen wurde
- 5 — Beschlussempfehlungen mit unterschiedlichen Erledigungsarten
Im Detail
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 23. September 2026 über 91 Bürgeranliegen entschieden und seine Beschlussempfehlungen in der Sammelübersicht 318 (BT-Drs. 21/8168) zusammengefasst. Die Eingaben stammen von Bürgerinnen und Bürgern aus ganz Deutschland und decken ein breites Themenspektrum ab — von GKV-Leistungen und Mietrecht über Bürgergeld und Rentenversicherung bis hin zu Wehrdienst, Strafrecht und Einkommensteuer.
Fünf Beschlussempfehlungen mit unterschiedlichen Erledigungsarten
Der Petitionsausschuss hat die 91 Petitionen in fünf Beschlussempfehlungen gruppiert, die jeweils eine andere Art der Erledigung vorsehen. Beschlussempfehlung 1 betrifft eine Petition zum Recht der Schuldverhältnisse: Sie wird teilweise an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weitergeleitet, soweit sie Bürokratieabbau auf europäischer Ebene betrifft; im Übrigen wird das Verfahren abgeschlossen. Beschlussempfehlung 2 sieht vor, eine Petition zu Ermittlungsmaßnahmen an die Landesvolksvertretungen weiterzuleiten, da das Anliegen in Länderzuständigkeit fällt.
Teilweise und vollständige Abhilfe für elf Petitionen
Beschlussempfehlung 3 umfasst neun Petitionen, deren Verfahren abgeschlossen werden, weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde. Darunter finden sich Eingaben zu Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, GKV-Leistungen, Arbeitsschutz, Betreuungsrecht, Jugendschutz, Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit sowie zur Unabhängigkeit der Richter. Zwei weitere Petitionen zum Arbeitsrecht werden laut Beschlussempfehlung 4 abgeschlossen, weil ihnen vollständig entsprochen worden ist.
Größter Block: 79 Petitionen ohne inhaltliche Abhilfe abgeschlossen
Den weitaus größten Teil bildet Beschlussempfehlung 5 mit 79 Petitionen, deren Verfahren ohne inhaltliche Abhilfe abgeschlossen werden. Die Themenbreite ist erheblich: Einkommensteuer, Straßenverkehrs-Ordnung, Bürgergeld (SGB II), gesetzliche Rentenversicherung, Mietrecht, Erbschaftsteuer, Kindergeld/Kinderzuschlag, Schienennetz, Tierschutz, Grundgesetz, Außenpolitik, Hochschulwesen, Sicherungsverwahrung, Lärmschutz, Insolvenzrecht, Umsatzsteuer, Gesundheitswesen sowie der neue Wehrdienst und die Verteidigungskonzeption der Bundeswehr gehören dazu. Auch Anliegen zu Führerscheinwesen, Kraftfahrzeugtechnik, Namensrecht und Wohnungseigentum sind vertreten.
Petitionsrecht als direktes Bürgerbeteiligungsinstrument
Das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes ermöglicht es jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden — ohne Anwalt, ohne Formvorschriften. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und entscheidet über den weiteren Umgang. Die vorliegende Sammelübersicht zeigt, dass Bürgerinnen und Bürger die gesamte Bandbreite staatlicher Regelungsbereiche adressieren: Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Mietrecht und Verteidigungspolitik. Die amtierende Ausschussvorsitzende Dr. Hülya Düber unterzeichnete die Beschlussempfehlung am 23. September 2026 (Protokoll Nr. 21/38).
Weitere parlamentarische Vorgänge aus derselben Sitzungswoche sind in der Fragestunde vom 23. September 2026 dokumentiert, die 56 Fragen zu Landwirtschaft und Umwelt umfasste.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen Juli 2026: 144 Antworten im Überblick
- Fragestunde Bundestag: 67 Fragen zu Agrar, GKV und Hitzeschutz
Betroffen sind die 91 Petentinnen und Petenten aus ganz Deutschland, deren Eingaben der Ausschuss behandelt hat. Die Themenvielfalt zeigt, dass Bürgerinnen und Bürger mit ganz unterschiedlichen Lebenslagen an den Bundestag herantreten: Arbeitnehmer mit Fragen zum Arbeitsrecht, Mieter zum Mietrecht, Rentner zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie Personen, die Anliegen zu Strafrecht, Bundeswehr oder GKV-Leistungen vorbrachten.
Die Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses liegen dem Bundestag zur Abstimmung im Plenum vor. Nach Annahme durch das Plenum ist das Petitionsverfahren für die betroffenen Eingaben abgeschlossen. Die eine an das Bundesministerium der Justiz weitergeleitete Petition zum Bürokratieabbau auf europäischer Ebene wird dort weiterbearbeitet.
- Sammelübersicht
- Regelmäßige Zusammenfassung mehrerer Petitionsentscheidungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag im Plenum abstimmt.
- Petitionsverfahren abschließen
- Entscheidung des Ausschusses, dass keine weiteren parlamentarischen Schritte zu einer Eingabe unternommen werden.
- Zuleitung an Landesvolksvertretungen
- Weiterleitung einer Petition an die Parlamente der Bundesländer, wenn das Anliegen in deren Zuständigkeit fällt.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere bearbeitete Petitionen zu einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor, wie mit den einzelnen Eingaben verfahren werden soll.
Was bedeutet es, wenn ein Petitionsverfahren abgeschlossen wird?
Der Petitionsausschuss hat das Anliegen geprüft und keine weiteren parlamentarischen Schritte für erforderlich gehalten. Das kann bedeuten, dass dem Anliegen entsprochen wurde, dass es nicht in Bundeszuständigkeit fällt oder dass keine Abhilfe möglich ist.
Welche Themen sind in dieser Sammelübersicht vertreten?
Die 91 Petitionen betreffen unter anderem GKV-Leistungen, Mietrecht, Bürgergeld (SGB II), gesetzliche Rentenversicherung, Wehrdienst, Arbeitsrecht, Einkommensteuer und Strafrecht.


































































