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Was muss Deutschland nach ICJ-Gutachten zu Israel ändern?
Hintergrund
Der Internationale Gerichtshof hat 2024 und 2025 zwei weitreichende Gutachten zur israelischen Besatzungspolitik veröffentlicht. Das erste Gutachten vom Juli 2024 stellt fest, dass Israels Besatzung, der Siedlungsbau und die Annexion Ostjerusalems gegen das Völkerrecht verstoßen. Das zweite Gutachten von 2025 betont Israels Verpflichtungen als Besatzungsmacht im Gazastreifen, ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten.
Die Fraktion Die Linke stellt der Bundesregierung in ihrer am 26. Januar 2026 eingereichten Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/3798) weitreichende Fragen zu den Konsequenzen aus zwei Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) zur israelischen Besatzungspolitik.
Zwei ICJ-Gutachten als Grundlage
Das erste Advisory Opinion vom 19. Juli 2024 stellt fest, dass die israelische Besatzungspolitik, der Siedlungsbau, die Annexion Ostjerusalems sowie die systematische Veränderung der demografischen Struktur in den besetzten Gebieten gegen das Völkerrecht verstoßen. Israel ist verpflichtet, seine rechtswidrige Präsenz zu beenden. Alle Staaten müssen die völkerrechtswidrige Situation weder anerkennen noch unterstützen, so der Gerichtshof weiter.
Deutlich spezifischer fällt das zweite Gutachten von 2025 aus. Es konzentriert sich auf die humanitären Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht im Gazastreifen. Israel ist verpflichtet, ungehinderten und sicheren Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten. Das Gutachten fordert wirksame Maßnahmen gegen Hunger, Krankheiten und Vertreibung sowie den Verzicht auf Angriffe gegen zivile Infrastruktur.
Die Linke will von der Regierung wissen: Welche praktischen Folgen haben diese völkerrechtlichen Gutachten für Deutschlands Politik gegenüber Israel?
25 Fragen zu konkreten Konsequenzen
Die 18 Abgeordneten um Lea Reisner fragen nach Schlussfolgerungen für die bilateralen Beziehungen zu Israel. Dies ist bemerkenswert, da die Bundesregierung bisher keine systematische Neubewertung angekündigt hat. Konkret geht es um bestehende bilaterale Abkommen mit Israel-Bezug zu den besetzten Gebieten, deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu israelischen Akteuren in diesen Gebieten und ein mögliches Einfuhrverbot von Produkten aus illegalen Siedlungen.
Die Export- und Handelspolitik steht ebenso im Fokus wie die sicherheitspolitische Zusammenarbeit. Weitere Schwerpunkte bilden laut Anfrage das deutsche Abstimmungsverhalten in internationalen Organisationen und der Schutz von UN-Personal sowie humanitärer Hilfe. Rüstungsexporte nach Israel werden thematisiert. Auch Angriffe auf UNRWA-Personal und mögliche Restitutionsansprüche der palästinensischen Bevölkerung sind Gegenstand der Anfrage.
Systematische Überprüfung gefordert
Hintergrund ist offenbar die Befürchtung der Linksfraktion, Deutschland kommt seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht nach. Die Linke fragt abschließend, ob die Bundesregierung eine systematische Überprüfung deutscher Politikfelder plant – von der Außenwirtschaft über Forschung bis hin zu Rüstungsexporten und Entwicklungszusammenarbeit. Eine regelmäßige Berichterstattung an den Bundestag über Umsetzungsmaßnahmen steht ebenfalls zur Debatte.
Betroffen sind deutsche Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu israelischen Firmen in den besetzten Gebieten, die deutsche Rüstungsindustrie sowie Verbraucher beim möglichen Import von Siedlungsprodukten. Auch die deutsche Außen- und Entwicklungspolitik steht vor grundlegenden Fragen.
Die Bundesregierung hat nun Zeit für ihre Antwort auf die 25 detaillierten Fragen der Linken-Fraktion. Diese umfassen Bereiche von Handelsbeziehungen über Rüstungsexporte bis hin zu diplomatischen Positionen in internationalen Gremien.
- ICJ Advisory Opinion
- Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs, das völkerrechtliche Fragen klärt, aber keine bindende Gerichtsentscheidung darstellt.
- UNRWA
- Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten, das humanitäre Hilfe und Bildung bereitstellt.
- Besatzungsrecht
- Völkerrechtliche Regeln für Staaten, die fremdes Territorium militärisch kontrollieren, insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung.























































