- Bundeswehr-Grundausbildung soll an Drohnenkriegsführung angepasst werden
- Ukraine-Krieg zeigt Lücken bei NATO-vermittelter Ausbildung auf
- Fragen zu Ausbildungskapazitäten und Zielgrößen für den Verteidigungsfall
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7487 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Krieg in der Ukraine hat seit 2022 die Diskussion über moderne Kriegsführung und die Ausbildungsstandards westlicher Streitkräfte neu entfacht. Berichte ukrainischer Soldaten und Militärexperten deuten darauf hin, dass klassische NATO-Ausbildungsinhalte nicht vollständig auf die Realitäten des Drohnenkriegs und die permanente Bedrohung durch unbemannte Systeme vorbereiten. Zugleich stehen Deutschland und die NATO vor der Frage, wie im Spannungs- oder Verteidigungsfall in kurzer Zeit ausreichend militärisches Personal ausgebildet werden kann. Die Bundeswehr befindet sich seit Jahren in einem Aufwuchsprozess, der neben Ausrüstung und Personalstärke auch die Ausbildungskapazitäten umfasst.
Im Detail
Die agileren Ausbildungsmodelle veranschaulichen auch einen Anpassungsbedarf der Bundeswehr, um die Landes- und Bündnisverteidigung vollumfänglich zu gewährleisten.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7487
Die Bundeswehr-Grundausbildung steht auf dem Prüfstand: In einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7487) vom 6. August 2026 stellen die AfD-Abgeordneten Prof. Dr. Daniel Zerbin und Jan Ralf Nolte der Bundesregierung fünf Fragenkomplexe zur soldatischen Basisausbildung im Spannungs- und Verteidigungsfall. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Bundeswehr in der Lage ist, im Ernstfall schnell und effektiv große Truppenkontingente militärisch auszubilden – und ob die bestehenden Ausbildungsinhalte den Anforderungen moderner Kriegsführung noch gerecht werden.
Drohnenkriegsführung als neue Grundkompetenz
Der Krieg in der Ukraine hat die Kriegsführung in Europa grundlegend verändert. Aufklärungs-, FPV- und Kamikazedrohnen prägen das Schlachtfeld so stark, dass selbst einfache Infanteriesoldaten täglich mit unbemannten Luftsystemen konfrontiert sind. Laut Vorbemerkung der Fragesteller berichteten ukrainische Soldaten wiederholt, dass Teile der NATO-vermittelten Ausbildung nach der Rückkehr an die Front als unzureichend galten und modifiziert werden mussten – insbesondere in den Bereichen Drohnenabwehr, Tarnung, Täuschung und Schutz vor moderner Sensor- und Störtechnik. Die AfD-Fraktion fragt nun konkret, welche Erkenntnisse aus diesem Erfahrungsschatz in die soldatische Grundbefähigung der Bundeswehr einfließen und welche Fertigkeiten in Bezug auf die Drohnenkriegsführung als unabdingbar eingestuft werden.
Verkürzte Ausbildung für den Verteidigungsfall
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft verkürzte Ausbildungsmodelle. Die Fragesteller wollen wissen, ob die Bundesregierung plant, für den Spannungs- oder Verteidigungsfall gesonderte Ausbildungsgänge mit reduziertem Zeitansatz einzuführen. Dabei interessiert sowohl, welche Inhalte in einem solchen Modell als zwingend notwendig gelten würden, als auch, welche Ausbildungsbestandteile gegenüber der regulären Bundeswehr-Grundausbildung entfallen könnten. Angesprochen werden explizit verschiedene Personalkategorien: Wehrpflichtige, Reservisten, Ungediente, freiwillig Dienstleistende, Quereinsteiger und sonstige kurzfristig Einberufene – also potenziell das gesamte Spektrum einer mobilisierten Streitmacht.
Was gilt aktuell?
Die reguläre Bundeswehr-Grundausbildung dauert für Soldaten auf Zeit je nach Truppengattung zwischen sechs und neun Monate. Sie umfasst militärische Grundfertigkeiten, körperliche Ausbildung, Waffenhandhabung, Sanitätswesen sowie staatsbürgerliche und rechtliche Grundlagen. Eine spezifische, auf den Verteidigungsfall zugeschnittene Kurzausbildung nach dem Vorbild anderer NATO-Staaten oder der Ukraine existiert in der Bundeswehr nach aktuellem Stand nicht in kodifizierter Form. Wie die Bundeswehr tatsächlich aufgestellt ist und welche konkreten Planungen laufen, soll die Antwort der Bundesregierung klären.
Ausbildungskapazitäten und Zielgrößen
Besonders aufschlussreich dürfte die Antwort auf Frage 5 sein: Die Abgeordneten fragen nach der aktuellen Zielgröße an ausgebildeten Soldaten pro Jahr, die die Bundeswehr im Spannungs- und Verteidigungsfall gegenwärtig leisten könnte, und welche Zielgröße langfristig angestrebt wird. Ergänzend erkundigt sich die Anfrage nach dem zusätzlichen Aufwand, den ein verkürztes Ausbildungskonzept im personellen, infrastrukturellen und materiellen Bereich verursachen würde, und nach den dafür verfügbaren freien Kapazitäten. Diese Zahlen fehlen in der öffentlichen Debatte über die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands bislang weitgehend.
Die Anfrage steht im Kontext einer breiteren Diskussion über die Modernisierung der Bundeswehr. Neben Fragen zu Personal und Material – zuletzt etwa bei den Verfahren zu Kriegsverbrechen oder der Finanzierung des Verteidigungsbudgets – rückt die Frage nach der Ausbildungsqualität zunehmend in den Fokus. Die Bundesregierung hat bis zum 27. August 2026 Zeit, auf die Anfrage zu antworten.
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Potentiell betroffen sind alle Personen, die im Verteidigungsfall zur Bundeswehr einberufen werden könnten: Wehrpflichtige, Reservisten sowie bisher ungediente Personen. Darüber hinaus betrifft die Frage nach Ausbildungskapazitäten auch die bestehende Berufsarmee und das Ausbildungspersonal der Bundeswehr.
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage ist am 6. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist demnach bis zum 27. August 2026 zu erwarten. Nach Eingang der Antwort kann die Anfrage als beantwortet geschlossen werden.
- FPV-Drohne
- First-Person-View-Drohne: Eine ferngesteuerte Drohne, die der Pilot aus der Ich-Perspektive steuert und die im Ukraine-Krieg häufig als Kamikaze-Waffe eingesetzt wird.
- Spannungsfall
- Ein im Grundgesetz definierter Ausnahmezustand unterhalb des Verteidigungsfalls, in dem besondere Maßnahmen zur Sicherung der Bundesrepublik ergriffen werden können.
- Mobilmachung
- Die Aktivierung und Bereitstellung aller militärischen Kräfte und Ressourcen eines Staates für den Verteidigungs- oder Spannungsfall.
Was ist das Ziel der Kleinen Anfrage?
Die AfD-Fraktion möchte wissen, ob die Bundeswehr plant, im Spannungs- und Verteidigungsfall verkürzte Ausbildungsmodelle einzuführen und Erkenntnisse aus dem Ukraine-Krieg zu integrieren.
Welche Personengruppen sind von den Fragen betroffen?
Die Anfrage bezieht sich auf Wehrpflichtige, Reservisten, Ungediente, freiwillig Dienstleistende, Quereinsteiger und sonstige kurzfristig Einberufene.
Warum spielt Drohnenabwehr eine zentrale Rolle?
Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat der Ukraine-Krieg gezeigt, dass NATO-vermittelte Ausbildung in Bereichen wie Drohnenabwehr, Tarnung und Schutz vor Sensor- und Störtechnik teils unzureichend war.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7487 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































