- Heimatschutzausbildung gilt seit 1. Mai 2026 für alle Rekruten
- Drohnenausbildung aus Ukraine-Erfahrungen bereits integriert
- Drei Monate Dauer — keine Verkürzung im Verteidigungsfall geplant
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7638 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der seit Februar 2022 andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat in NATO-Staaten eine breite Debatte über die Anpassung militärischer Ausbildungsmodelle ausgelöst. Die Bundeswehr hat zum 1. Mai 2026 ihre Grundausbildung reformiert und eine einheitliche Heimatschutzausbildung Streitkräfte eingeführt. Parallel dazu sieht § 91 Absatz 1 des Soldatengesetzes Zielgrößen für aktives militärisches Personal und Reserve bis zum Jahr 2035 vor.
Im Detail
Im Rahmen der Heimatschutzausbildung Streitkräfte ist für den Spannungs- und Verteidigungsfall kein reduzierter Zeitrahmen der Ausbildung vorgesehen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7638, S. 2
Die Bundeswehr hat ihre Grundausbildung zum 1. Mai 2026 grundlegend umgestellt. Seither durchlaufen alle neu eingestellten Rekrutinnen und Rekruten — unabhängig von ihrer Personalkategorie — eine einheitliche Heimatschutzausbildung Streitkräfte mit einer Dauer von drei Monaten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7638 vom 17. August 2026).
Heimatschutzausbildung: Was Rekruten lernen
Die Heimatschutzausbildung Streitkräfte umfasst laut Bundesministerium der Verteidigung folgende Kerninhalte: Gefechtsdienst aller Truppen, Schießen mit Gewehr, Ausbildung Drohne, Innere Führung einschließlich Grundlagen des Wehrrechts, Individuelle Resilienzvorsorge, Militärische Sicherheit und Wachdienst, ABC-Abwehr, Formaldienst, Trainings für die körperliche Leistungsfähigkeit sowie die Ausbildung zum Einsatzersthelfer A. Besonders hervorzuheben ist die erstmalige explizite Aufnahme des Drohnenthemas — sowohl Nutzung als auch Abwehr — als eigenständiger Ausbildungsbaustein.
Ukraine-Erfahrungen fließen in die Ausbildung ein
Die Bundesregierung bestätigt, dass Erkenntnisse aus dem Verteidigungskrieg in der Ukraine in die Heimatschutzausbildung integriert werden. Als konkretes Beispiel nennt sie die Ausbildung zur Nutzung von und dem Schutz vor Drohnen. Damit reagiert die Bundeswehr auf Erfahrungsberichte, wonach insbesondere FPV-Drohnen (First Person View) und Kamikazedrohnen das Schlachtfeld fundamental verändert haben. Die Inhalte und Umfänge der militärischen Ausbildung werden laut Bundesregierung kontinuierlich weiterentwickelt — einschließlich der Vorbereitung auf eine Anpassung der Ausbildung in Krise und Krieg.
Keine verkürzte Ausbildung im Verteidigungsfall geplant
Auf die zentrale Frage, ob für den Spannungs- oder Verteidigungsfall gesonderte Ausbildungsgänge mit reduziertem Zeitansatz geplant seien, antwortet die Bundesregierung klar: Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist derzeit nicht vorgesehen. Auch bestehe aktuell kein Bedarf an ergänzenden Ausbildungsgängen. Die Heimatschutzausbildung Streitkräfte gilt zeitlich und inhaltlich gleich für alle Personalkategorien — Wehrpflichtige, Reservisten, Ungediente, freiwillig Dienstleistende und Quereinsteiger.
Was gilt aktuell?
Vor der Reform zum 1. Mai 2026 existierten in der Bundeswehr unterschiedliche Ausbildungsmodelle je nach Personalkategorie. Die neue einheitliche Heimatschutzausbildung ersetzt diese durch ein standardisiertes dreimonatiges Programm. Die Zielgrößen für aktives militärisches Personal und die Reserve bis zum Jahr 2035 sind in § 91 Absatz 1 des Soldatengesetzes festgelegt. Der zur Erreichung dieser Zielgrößen erforderliche Ausbildungsumfang wird laut Bundesregierung bereitgestellt — konkrete Jahresobergrenzen für ausgebildete Soldaten nennt die Antwort nicht und verweist stattdessen auf die gesetzliche Regelung.
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage (BT-Drs. 21/7487) auf Medienberichte verwiesen, denen zufolge ukrainische Soldaten die durch NATO-Staaten vermittelte Ausbildung nach ihrer Rückkehr in die Ukraine teils als unzureichend einstufen — insbesondere in den Bereichen Drohnenabwehr, Tarnen und Täuschen sowie Verhalten unter permanentem Drohnendruck. Die Bundesregierung distanziert sich ausdrücklich von den in der Vorbemerkung enthaltenen Wertungen und Feststellungen, ohne diese im Einzelnen zu kommentieren. Dass Drohnenausbildung nun fester Bestandteil der Heimatschutzausbildung ist, zeigt dennoch, dass die operativen Lehren aus dem Ukraine-Krieg auf konzeptioneller Ebene angekommen sind. Wie bei anderen sicherheitsrelevanten Reformen steht die Frage nach ausreichenden Kapazitäten im Raum — die Antwort der Bundesregierung lässt offen, wie viele Soldaten die Bundeswehr im Ernstfall pro Jahr ausbilden könnte.
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Betroffen sind alle neu eingestellten Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr — einschließlich Wehrpflichtiger, Reservisten, freiwillig Dienstleistender und Quereinsteiger. Auch bereits im Dienst befindliche Soldatinnen und Soldaten sind mittelbar betroffen, da die Ausbildungsinhalte laufend weiterentwickelt werden.
Die Bundesregierung beantwortet die Kernfragen weitgehend inhaltlich, verweist bei der konkreten Jahres-Zielgröße ausgebildeter Soldaten jedoch pauschal auf § 91 Absatz 1 des Soldatengesetzes, ohne eigene Zahlen zu nennen. Details zu Ausbildungskapazitäten im Spannungsfall bleiben damit offen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bundeswehr-Grundausbildung: Anpassung an moderne Drohnenkriegsführung →
- Heimatschutzausbildung Streitkräfte
- Die seit 1. Mai 2026 gültige einheitliche dreimonatige Grundausbildung aller neu eingestellten Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr.
- FPV-Drohne (First Person View)
- Drohnentyp, der vom Piloten aus der Ich-Perspektive per Videobrille gesteuert wird; im Ukraine-Krieg häufig als Kamikaze-Waffe eingesetzt.
- Spannungs- und Verteidigungsfall
- Verfassungsrechtlich definierte Ausnahmezustände (Art. 80a und 115a GG), in denen besondere Befugnisse für Streitkräfte und staatliche Stellen gelten.
Was ist die Heimatschutzausbildung Streitkräfte?
Die seit 1. Mai 2026 gültige, einheitliche dreimonatige Grundausbildung für alle neu eingestellten Rekrutinnen und Rekruten der Bundeswehr, unabhängig von ihrer Personalkategorie.
Welche Inhalte umfasst die neue Grundausbildung?
Gefechtsdienst, Schießausbildung, Drohnenausbildung, Innere Führung, Wehrrecht, Resilienzvorsorge, ABC-Abwehr, Formaldienst, körperliche Fitness sowie Einsatzersthelfer A.
Fließen Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg in die Ausbildung ein?
Ja, laut Bundesregierung werden Erkenntnisse aus dem Ukraine-Konflikt, insbesondere zur Nutzung von und dem Schutz vor Drohnen, in die Heimatschutzausbildung integriert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7638 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































