- Mobilfunkmasten halten bei Stromausfall oft nur 30 Minuten durch
- Berliner Blackout traf rund 100.000 Menschen über mehrere Tage
- Expertenbericht fordert Mindestpuffer von 72 Stunden bundesweit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7504 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Vom 3. bis 7. Januar 2026 fiel im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf nach einem Anschlag auf eine Kabelbrücke am Kraftwerk Lichterfelde großflächig der Strom aus. Rund 100.000 Menschen, darunter Bewohner von über 70 Pflegeeinrichtungen, waren mehrere Tage ohne Strom und Heizung. Eine vom Regierenden Bürgermeister Berlins eingesetzte Expertenkommission hat den Vorfall ausgewertet und dabei festgestellt, dass viele Mobilfunkstandorte nur über einen Batteriepuffer von etwa 30 Minuten verfügen — deutlich zu wenig für eine mehrtägige Krisenlage.
- ca. 30 Minuten — Batteriepuffer vieler Mobilfunkstandorte laut Berliner Expertenbericht bei vollständigem Stromausfall
- mindestens 72 Stunden — angestrebter Mindeststandard für Notstromversorgung laut Berliner Expertenkommission
- 100.000 betroffene Menschen — Ausmaß des Berliner Stromausfalls vom 3. bis 7. Januar 2026 in Steglitz-Zehlendorf
- 45.000 Haushalte und 2.200 Gewerbebetriebe — direkt vom Blackout betroffene Einheiten im Berliner Südwesten
- über 70 Pflegeeinrichtungen — lagen im betroffenen Schadensgebiet
Im Detail
Der Bericht gelangt ferner zu der Einschätzung, dass für die Anhebung der Pufferkapazitäten der Mobilfunkstandorte auf einen verbindlichen Mindeststandard eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich sei.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7504
Vier Tage ohne Strom — und damit vielerorts auch ohne Mobilfunk. Der Ausfall vom 3. bis 7. Januar 2026 im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat eine strukturelle Schwäche sichtbar gemacht: Mobilfunkstandorte können bei Stromausfall häufig nur rund 30 Minuten überbrücken. In dieser Zeit aber sind Notruf, Bevölkerungswarnung und private Kommunikation auf eben dieses Netz angewiesen.
Die AfD-Fraktion hat den Vorfall zum Anlass genommen und mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7504 vom 7. August 2026 insgesamt 15 Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Im Kern geht es darum, ob systematisch erhoben wurde, wie lang Mobilfunkstandorte in Deutschland bei Stromausfall betriebsfähig bleiben — und ob bundeseinheitliche Mindeststandards geplant sind.
Mobilfunk-Mindeststandards: Was gilt aktuell?
Eine bundesrechtlich verbindliche Vorgabe zur Notstromversorgung existiert derzeit nicht. Das Telekommunikationsgesetz (TKG) verpflichtet Netzbetreiber zwar zur Aufrechterhaltung eines Mindestzugangs zu Notrufdiensten — konkrete technische Anforderungen zur Ausfallsicherung bei Stromausfall enthält es jedoch nicht. Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung dieser Pflichten. Einen gesetzlich festgelegten Mindestpuffer gibt es nicht.
Der Berliner Stromausfall als Ausgangspunkt der Anfrage
Der Vorfall gilt als schwerster Stromausfall in der Nachkriegsgeschichte Berlins. Den Fragestellern zufolge war Ursache ein mutmaßlich linksextremistischer Anschlag auf eine Kabelbrücke am Kraftwerk Lichterfelde, durch den mehrere Hochspannungskabel zerstört wurden. Rund 45.000 Haushalte und 2.200 Gewerbebetriebe waren betroffen, insgesamt etwa 100.000 Menschen im Südwesten der Stadt — bei Minusgraden und Schneefall, über mehrere Tage. Im betroffenen Gebiet lagen zudem über 70 Pflegeeinrichtungen.
Eine vom Regierenden Bürgermeister eingesetzte Expertenkommission hat den Vorfall aufgearbeitet. Ihr Bericht hält fest, dass Mobilfunkstandorte vielfach nur über einen Batteriepuffer von rund 30 Minuten verfügen; angestrebt werde ein Mindeststandard von 72 Stunden. Außerdem stellt der Bericht fest, dass die Schnittstellen zwischen Berliner Stellen, Bundesministerien, der Bundesnetzagentur und der Bundeswehr unzureichend definiert sind.
15 Fragen zu Mobilfunk-Mindeststandards
Die Anfrage bewegt sich in drei Richtungen. Zunächst fragt die AfD-Fraktion nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung zur tatsächlichen Notstromkapazität der rund 70.000 Mobilfunkstandorte in Deutschland — konkret, welche Bundesstelle seit Januar 2025 erhoben hat, wie lang die batteriegestützte Überbrückungsdauer ist. Daneben richtet sich ein Teil der Fragen auf laufende Prüfprozesse: Hat die Bundesregierung seit Januar 2025 intern geprüft, ob bundesrechtliche Mindestanforderungen erforderlich sind — und wenn nicht, warum nicht? Schließlich geht es um Melde- und Koordinationspflichten: Was ist zwischen Bund, Bundesnetzagentur und Netzbetreibern bei großflächigen Stromausfällen standardisiert geregelt?
Im Hintergrund steht die Frage, ob aus dem Berliner Vorfall regulatorische Konsequenzen gezogen wurden oder ob das Thema Mobilfunk-Mindeststandards bei Stromausfall bislang nicht systematisch angegangen wurde. Frage 15 bringt das auf den Punkt: Hält die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung für erforderlich — und was plant sie konkret?
Das Thema reicht über Berlin hinaus. Vergleichbare Fragen zur Ausfallsicherheit kritischer Infrastruktur beschäftigen den Bundestag auch in anderen Bereichen, etwa bei der Bundeswehr-Ausbildung zur Drohnenabwehr oder bei der staatlichen Rechenzentrumsstrategie, zu der dem Bund keine vollständige Übersicht vorliegt. Datenschutzrechtliche Fragen rund um digitale Kriseninfrastruktur gewinnen ebenfalls an Gewicht, wie die Debatte um ETRL und Datenschutz in der EU zeigt.
Weiterlesen:
- Rechenzentrumsstrategie: Bund hat keine vollständige Übersicht
- Bundeswehr-Grundausbildung: Anpassung an moderne Drohnenkriegsführung
- ETRL: Umsetzungsspielräume und Datenschutz in der EU
Betroffen von unzureichenden Mobilfunk-Notstromkapazitäten sind im Krisenfall alle Bürgerinnen und Bürger, die auf Notruf und Kommunikation angewiesen sind — besonders vulnerable Gruppen wie Pflegebedürftige, Kranke und ältere Menschen, für die eine Unterbrechung der Kommunikation lebensbedrohlich sein kann. Darüber hinaus betrifft das Thema Rettungsdienste, Feuerwehr, Behörden und alle Stellen, die auf funktionierende Mobilfunknetze zur Lagekommunikation angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7504) ist am 7. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 15 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 28. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Drucksache in den zuständigen Ausschüssen weiterberaten werden.
- Batteriepuffer
- Notstromversorgung eines Mobilfunkstandorts über Akkus, die bei Ausfall des externen Stromnetzes den Weiterbetrieb für eine begrenzte Zeit sicherstellen.
- Kritische Infrastruktur (KRITIS)
- Einrichtungen, deren Ausfall oder Beeinträchtigung erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit oder Versorgung hätte — dazu zählen Energie-, Telekommunikations- und Gesundheitsversorgung.
- Bundesnetzagentur
- Bundesbehörde, die u. a. den Telekommunikationsmarkt reguliert und die Einhaltung von Versorgungspflichten durch Mobilfunknetzbetreiber überwacht.
Wie lange halten Mobilfunkmasten bei Stromausfall durch?
Laut dem Berliner Expertenbericht, auf den die Anfrage verweist, verfügen viele Mobilfunkstandorte derzeit lediglich über einen Batteriepuffer von rund 30 Minuten.
Was fordert der Berliner Expertenbericht konkret?
Der Bericht empfiehlt eine bundeseinheitliche Regelung, die eine batteriegestützte Überbrückungsdauer von mindestens 72 Stunden vorschreibt.
Was ist das Ziel der Kleinen Anfrage?
Die AfD-Fraktion will wissen, ob die Bundesregierung bereits Prüfungen zu Mindeststandards für Mobilfunkstandorte eingeleitet hat und welche konkreten Schritte geplant sind.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7504 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
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