- 720.418 Euro Bundesförderung für CORRECTIV-Beteiligung am KI-Projekt kuKI
- 15 Medienprojekte seit Januar 2026 durch Bundesministerien gefördert
- Sechs Deutsche-Welle-Projekte mit rund 19 Mio. Euro Bundesfinanzierung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7520 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat eine Förderrichtlinie zum Thema ‚Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren‘ erlassen, auf deren Grundlage seit 2024 Projekte gefördert werden. Im Rahmen dieser Richtlinie erhält das Verbundprojekt kuKI — unter Beteiligung von CORRECTIV und dem FZI Forschungszentrum Informatik sowie dem Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) — eine Bundesförderung von 720.418 Euro für den Zeitraum März 2026 bis März 2029. Die staatliche Finanzierung von CORRECTIV war bereits Gegenstand früherer parlamentarischer Anfragen in der 20. Wahlperiode (BT-Drs. 20/12475 und 20/10583).
- 15 Projekte — Medienprojekte, die laut Bundesregierung seit Januar 2026 durch Bundesministerien gefördert wurden oder eine Förderzusage erhielten.
- 720.418 Euro — Bundesförderung für das CORRECTIV-Teilvorhaben im Verbundprojekt kuKI (März 2026 bis März 2029).
- ~19 Mio. Euro — Gesamtvolumen der sechs geförderten Deutschen-Welle-Projekte laut Vorbemerkung der Anfrage.
- 21 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Auswahl, Kontrolle, Transparenz und Abgrenzungskriterien der Medienförderung.
Im Detail
„Das sichtbare Ergebnis des Vorhabens wird ein KI-Assistent sein, den das gemeinwohlorientierte Medienhaus CORRECTIV an das CORRECTIV.Faktenforum anschließt.“
— FZI Forschungszentrum Informatik, zitiert in BT-Drs. 21/7520
Bundesministerien haben seit Januar 2026 insgesamt fünfzehn Projekte von Medienunternehmen gefördert oder mit einer Förderzusage bedacht. Mit 21 Detailfragen richtet die AfD-Fraktion am 7. August 2026 eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7520) an die Bundesregierung — und verlangt vollständige Transparenz über Empfänger, Beträge, Auswahlkriterien und Kontrollmechanismen dieser Medienförderung.
KI-Faktenchecker mit 720.418 Euro Bundesgeld
Kern der Anfrage ist das Verbundprojekt kuKI — „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft“. Das Projekt, das von März 2026 bis März 2029 läuft, erhält Bundesförderung im Rahmen der Förderrichtlinie des Ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Das Recherchebüro CORRECTIV ist als Teilvorhaben-Partner mit einer Förderung von 720.418 Euro dabei. Laut FZI Forschungszentrum Informatik soll ein KI-Assistent entstehen, der Desinformation auf Deutsch, Russisch und Türkisch erkennt, einordnet und Gegenmaßnahmen unterstützt — und an das CORRECTIV.Faktenforum angeschlossen wird. Ebenfalls beteiligt ist das Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS).
Deutsche Welle: rund 19 Millionen Euro in sechs Projekten
Neben dem kuKI-Projekt zählt die AfD-Fraktion auf, dass sechs Projekte der Deutschen Welle zusammen ein Fördervolumen von rund 19 Mio. Euro aufweisen — darunter Regionalprogramme für Lateinamerika, Osteuropa sowie Nahost/Nordafrika, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert. Die Anfrage stellt die Frage, ob diese Projektförderung als faktische Kompensation für die im Haushaltsplan 2026 vorgenommenen Kürzungen der regulären Deutsche-Welle-Mittel zu werten ist — und ob die Programme mit dem gesetzlichen Auftrag der Deutschen Welle nach dem Deutsche-Welle-Gesetz übereinstimmen.
Medienförderung: Was gilt aktuell?
Die Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ des zuständigen Bundesministeriums wurde 2024 veröffentlicht. Sie ermöglicht die Förderung von Forschungsvorhaben, die Methoden zur Erkennung von Desinformation sowie Schutzstrategien entwickeln. Eine allgemeine gesetzliche Grundlage für regelmäßige parlamentarische Berichtspflichten über die Gesamtheit der staatlichen Medienförderung besteht nach aktuellem Stand nicht — die Anfrage fragt explizit, ob die Bundesregierung eine solche Übersicht künftig vorlegen will.
21 Fragen zu Transparenz, Kontrolle und Abgrenzung
Die Medienförderung durch Bundesministerien wirft aus Sicht der Fragesteller grundlegende Fragen auf: Wie wird sichergestellt, dass legitime politische Meinungsäußerungen, Satire oder oppositionelle Positionen nicht als „Desinformation“ eingestuft werden? Welche Behörden erhalten Zugriff auf Projektergebnisse? Werden Social-Media-Inhalte auf Plattformen wie Telegram, TikTok oder X analysiert? Die AfD-Fraktion fragt zudem nach dem Umgang der Bundesregierung mit einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 17. März 2026 (Az. 27 O 379/25), laut dem CORRECTIV seinerseits eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ und „unvollständige Berichterstattung“ verbreitet haben soll — das Urteil ist nach Angaben der Anfrage noch nicht rechtskräftig.
Bereits in früheren Wahlperioden war die staatliche Mitfinanzierung von CORRECTIV parlamentarisches Thema. Die Drucksachen 20/12475 und 20/10583 aus der 20. Wahlperiode befassten sich ebenfalls mit Bundesgeldern für das Recherchebüro. Die vorliegende Anfrage konzentriert sich ausdrücklich auf Fördervorgänge seit Januar 2026 und die damit verbundenen neuen Projektstrukturen.
Einfach erklärt: Bundesministerien zahlen seit 2026 öffentliche Fördermittel an Medienunternehmen, die KI-Werkzeuge gegen Falschinformationen entwickeln. Die AfD will wissen, nach welchen Kriterien die Empfänger ausgewählt werden und wie verhindert wird, dass das System auch legale Meinungsäußerungen erfasst.
Thematisch verwandt ist die Frage nach staatlicher Medienfinanzierung auch im Kontext der laufenden Haushaltsdebatten: Der KTF plant für 2026 Ausgaben von 34,8 Milliarden Euro in verschiedenen Förderbereichen — die Abgrenzung zwischen sachlicher Forschungsförderung und staatlicher Einflussnahme auf Medien ist dabei ein wiederkehrendes Thema. Einen Überblick über weitere parlamentarische Vorgänge der laufenden Woche bietet die Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 11.08.2026.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW 30/2026: 108 Antworten der Bundesregierung
- Bundestag 11.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind unmittelbar die geförderten Medienunternehmen und Forschungseinrichtungen, allen voran CORRECTIV und die Deutsche Welle. Mittelbar betroffen sind Steuerzahler, da öffentliche Gelder in Höhe von mindestens rund 19 Mio. Euro allein für Deutsche-Welle-Projekte sowie weiterer Förderbeträge eingesetzt werden. Bürgerinnen und Bürger sind potenziell betroffen, wenn staatlich geförderte KI-Systeme künftig Online-Inhalte klassifizieren und Faktenchecks anstoßen.
Die Kleine Anfrage wurde am 7. August 2026 eingereicht (BT-Drs. 21/7520). Die Bundesregierung hat ab Einreichung 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten — die Antwortfrist läuft bis zum 28. August 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- kuKI
- Abkürzung für 'Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft' — ein staatlich gefördertes KI-Projekt zur Erkennung von Desinformation auf Deutsch, Russisch und Türkisch.
- CeMAS
- Center für Monitoring, Analyse und Strategie — ein Forschungsinstitut, das laut Anfrage in die KI-Infrastruktur des kuKI-Projekts eingebunden ist.
- Förderrichtlinie
- Regelwerk eines Bundesministeriums, das festlegt, welche Projekte unter welchen Bedingungen öffentliche Fördermittel erhalten können.
Was ist das Projekt kuKI?
kuKI steht für 'Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft'. Es entwickelt einen KI-Assistenten, der Desinformation auf Deutsch, Russisch und Türkisch erkennen soll. CORRECTIV ist Teilvorhaben-Partner und erhält dafür 720.418 Euro Bundesförderung (März 2026 bis März 2029).
Welche Bundesministerien fördern Medienprojekte?
Laut Vorbemerkung der Anfrage sind mehrere Bundesministerien beteiligt, darunter das Ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien. Genaue Ressort-Aufschlüsselung ist Teil der Fragestellung.
Warum fragt die AfD nach dem Berliner Urteil zu CORRECTIV?
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 17. März 2026 (Az. 27 O 379/25) festgestellt, dass CORRECTIV eine 'unwahre Tatsachenbehauptung' und 'unvollständige Berichterstattung' verbreitet habe. Das Urteil ist laut Anfrage noch nicht rechtskräftig. Die AfD fragt, ob die Bundesregierung dies bei der Förderentscheidung berücksichtigt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7520 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































