- Deutsches Recht überschreitet EU-Vorgaben bei Biomethan kaum
- Einspeiseanlagen in Deutschland kosten bis zu fünfmal mehr als im EU-Ausland
- Kostenteilung 75/25 zwischen Netzbetreiber und Produzent ist EU-konform
Regulierung von Biomethananlagen: Was der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages herausgefunden hat
Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat in einer Ausarbeitung vom Juli 2026 untersucht, ob die deutschen Vorschriften für Biomethan-Einspeiseanlagen über die europarechtlichen Mindestanforderungen hinausgehen – ein Phänomen, das in der Fachsprache als „Gold-Plating“ bezeichnet wird. Ergänzend liefert das Dokument einen Rechtsvergleich mit anderen EU-Mitgliedstaaten sowie einen Überblick über Kostenunterschiede bei Einspeiseanlagen in Europa.
Hintergrund: Biomethan als Erdgasersatz
In Deutschland speisten im Jahr 2024 lediglich 242 Anlagen aufbereitetes Biogas ins Gasnetz ein – das entspricht etwa 1,4 Prozent des Gesamtgasverbrauchs. Das Potenzial gilt als deutlich höher. Die EU hat sich im Rahmen des REPowerEU-Programms das Ziel gesetzt, die Biomethanerzeugung bis 2030 auf 35 Milliarden Kubikmeter jährlich zu steigern. Zugleich befindet sich die nationale Regulierung im Umbruch: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2021 zwang Deutschland, die bisherige Verordnungsstruktur zu überarbeiten. Seitdem regelt die Bundesnetzagentur viele Fragen in sogenannten Festlegungen, darunter die Festlegung „ZuBio“.
Ergebnis: Kein grundsätzliches Gold-Plating
Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass das deutsche Recht die europäischen Vorgaben überwiegend konkretisiert, ohne den europäischen Rahmen grundsätzlich zu überschreiten. Dies gilt für die Regelungen zum Netzanschluss und Netzzugang, zur Kostenteilung sowie zu den technischen Qualitätsanforderungen. Deutschland macht dabei von einer ausdrücklichen Option der EU-Gasrichtlinie Gebrauch, Biomethananlagen beim Netzanschluss bevorzugt zu behandeln.
Als einzige möglicherweise überschießende Regelung identifiziert die Analyse die Möglichkeit einer vollständigen Zugangsverweigerung für Biomethan bei technischer Unmöglichkeit oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Das EU-Recht sieht lediglich eine Beschränkung, nicht aber eine vollständige Verweigerung vor. Allerdings bestehen nach Einschätzung der Autoren schlüssige Argumente, auch diese Regelung noch als europarechtskonform zu werten.
Hohe Kosten in Deutschland im EU-Vergleich
Beim Blick auf die Investitionskosten zeigen sich deutliche Unterschiede: Nach Branchenangaben des Fachverbands BIOGAS e.V. kosten Einspeiseanlagen in Deutschland bis zu fünfmal mehr als im europäischen Ausland. Als wesentliche Ursachen werden unterschiedliche technische Anforderungen – insbesondere bei der Gasqualitätskontrolle –, mangelnde Standardisierung sowie fehlende Skaleneffekte genannt. Die Qualitätskontrolle gilt als der größte Kostenfaktor einer Einspeiseanlage.
Bei der Kostenteilung zwischen Netzbetreiber und Produzent belegt die Untersuchung, dass die deutsche Regelung – 75 Prozent trägt der Netzbetreiber, 25 Prozent der Anschlussnehmer – keine benachteiligende Sonderrolle im europäischen Vergleich darstellt. In einigen EU-Ländern wie Dänemark tragen Produzenten sogar sämtliche Netzanschlusskosten selbst.
Offene Fragen und laufendes Gesetzgebungsverfahren
Die Umsetzungsfrist der neuen EU-Gasrichtlinie läuft im August 2026 ab. Ein entsprechender Regierungsentwurf liegt vor, lässt die künftige Anschlusskostenregelung für neue Anlagen aber noch offen. Die Branche der Biomethanhersteller kritisiert, dass durch das Auslaufen bestehender Übergangsregelungen Unsicherheit über den langfristigen Investitionsrahmen entstehe.

































































