- Regierung beantwortet keine Frage zu Sportveranstaltungskosten
- Über 35.000 Arbeitsstunden Aufwand laut Schätzung der Regierung
- Wimbledon-Besuch von Kanzler Merz war Anlass der Anfrage
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7529 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundeskanzler Friedrich Merz besuchte am 12. Juli 2026 das Finale der Wimbledon Championships in London, begleitet von seiner Ehefrau Charlotte Merz. Über den Besuch berichteten mehrere Medien. Das parlamentarische Informationsrecht ist im Grundgesetz verankert; das Bundesverfassungsgericht hat jedoch in ständiger Rechtsprechung (u. a. BVerfGE 124, 161; BVerfGE 110, 199) bestätigt, dass es unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht. Die Bundesregierung beruft sich in ihrer Antwort ausdrücklich auf diese Rechtsprechung.
- 12.380 Kalendereinträge — Schätzung allein für das Bundeskanzleramt in der 21. Legislaturperiode
- 2.063 Arbeitsstunden — geschätzter Aufwand nur für das Bundeskanzleramt
- 1.968 Arbeitsstunden — geschätzter Aufwand nur für das Bundesministerium des Innern
- 185.641 Kalendereinträge — Mindestschätzung für alle übrigen Ressorts in der 21. Legislaturperiode
- 9 Jahre — gefragter Rückbetrachtungszeitraum (19., 20. und 21. Legislaturperiode ab Oktober 2017)
Im Detail
Eine Beantwortung der Fragen kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, sowie einer damit verbundenen Gefährdung der funktionsadäquaten Erledigung der Fachaufgaben der mit der Recherche befassten Organisationseinheiten der Ressorts nicht erfolgen.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7529
Transparenz bei Sportveranstaltungsbesuchen von Regierungsmitgliedern: Die Bundesregierung verweigert in BT-Drs. 21/7529 vom 10. August 2026 jede inhaltliche Auskunft auf eine entsprechende Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. Alle fünf Fragen bleiben unbeantwortet — mit Verweis auf unzumutbaren Rechercheaufwand.
Wimbledon-Besuch als Auslöser
Anlass der Anfrage war der Besuch von Bundeskanzler Friedrich Merz beim Wimbledon-Finale am 12. Juli 2026 in London, den er gemeinsam mit seiner Ehefrau Charlotte Merz wahrnahm. Die AfD-Fraktion um den Abgeordneten Stephan Brandner wollte daraufhin systematisch wissen, welche Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre seit Beginn der 19. Legislaturperiode (Oktober 2017) an Sportveranstaltungen im In- und Ausland teilgenommen haben — und was das den Steuerzahler jeweils gekostet hat. Konkret gefragt wurde nach genutzten Verkehrsmitteln und CO2-Ausstoß, nach Begleitpersonen und deren Kosten sowie nach möglichen Drittfinanzierungen.
Sportveranstaltungsbesuch: Was gilt aktuell?
Eine einheitliche gesetzliche Dokumentationspflicht für Sportveranstaltungsbesuche von Regierungsmitgliedern existiert nicht. Kosten entstehen abhängig davon, ob ein Besuch als dienstliche Repräsentationsaufgabe eingestuft wird oder privat erfolgt. Im ersten Fall können Reise-, Unterkunfts- und Sicherheitskosten aus dem Bundeshaushalt bestritten werden. Eine zentrale Erfassung solcher Ausgaben findet nach Auskunft der Bundesregierung nicht statt.
Aufwandsschätzung der Bundesregierung
Die Regierung begründet die Verweigerung mit konkreten Zahlen: Allein für das Bundeskanzleramt, das seit der 21. Legislaturperiode für Sportpolitik zuständig ist, müssten mindestens 12.380 Kalendereinträge geprüft werden — das entspricht einem Aufwand von mindestens 2.063 Arbeitsstunden. Für das Bundesministerium des Innern, in der 19. und 20. Legislaturperiode sportzuständig, kommen 1.968 Arbeitsstunden hinzu. Für alle übrigen Ressorts veranschlagt die Regierung mindestens weitere 185.641 zu prüfende Kalendereinträge und rund 33.462 Arbeitsstunden — zusammen mehr als 4.600 Personentage allein für die laufende Legislaturperiode. Hinzu kämen noch die Daten aus den beiden vorangegangenen Wahlperioden.
Ein weiteres Problem nennt die Regierung bei der Recherche selbst: Termine in den Dienstkalendern sind nach Veranstaltungsname hinterlegt, nicht nach dem Zusatz „Sport“. Eine automatisierte Auswertung ist daher nicht möglich; jeder Eintrag müsste manuell geprüft werden — bei geschätzten zehn Minuten pro Eintrag.
Parlamentarisches Informationsrecht und seine Grenzen
Die Bundesregierung stützt ihre Weigerung auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfGE 124, 161; BVerfGE 110, 199). Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, keine administrative Überkontrolle. Laut Regierung ist mit der vorliegenden Anfrage — wegen fehlender Eingrenzung auf konkrete Veranstaltungen oder Sportarten und wegen des neunjährigen Rückbetrachtungszeitraums — genau diese Grenze überschritten. Die AfD-Fraktion kann die Entscheidung anfechten oder eine engere Folgeanfrage stellen.
Vergleichbare Transparenzdebatten um Regierungsreisen und deren Kosten gibt es regelmäßig im Bundestag. Einen Überblick über aktuelle parlamentarische Anfragen bietet die Sammeldrucksache Schriftliche Fragen KW 28/2026. Zur Frage, wie staatliche Ausgaben transparent gemacht werden, liefert auch die Debatte um den Bundesfinanzplan 2026–2030 Kontext.
Weiterlesen:
- Schriftliche Fragen KW 27/2026: 145 Antworten im Überblick
- Bundestag 14.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Die Anfrage betrifft grundsätzlich alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die ein Interesse an der transparenten Darstellung öffentlich finanzierter Dienstgeschäfte haben. Formal sind alle Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretäre seit Oktober 2017 betroffen.
Die Bundesregierung beantwortet keine der fünf gestellten Fragen inhaltlich. Sie verweist ausschließlich auf unzumutbaren Aufwand und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Informationsrecht.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bundesregierung bei Sportevents: Kosten und Transparenz gefragt →
- Parlamentarisches Informationsrecht
- Das Recht des Bundestages, von der Bundesregierung Auskunft zu verlangen. Es ist verfassungsrechtlich verankert, unterliegt aber dem Vorbehalt der Zumutbarkeit.
- Unzumutbarer Aufwand
- Ein von der Bundesregierung anerkannter Verweigerungsgrund bei Parlamentsanfragen, wenn die Beantwortung unverhältnismäßig viele Ressourcen binden würde.
- Administrative Überkontrolle
- Begriff aus der Verfassungsrechtsprechung: parlamentarische Kontrolle darf nicht so weit gehen, dass sie die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung beeinträchtigt.
Warum beantwortet die Regierung die Anfrage nicht?
Laut Bundesregierung wäre die Beantwortung mit unzumutbarem Aufwand verbunden. Allein für die 21. Legislaturperiode müssten schätzungsweise über 185.000 Kalendereinträge geprüft werden.
Was war der Anlass der Kleinen Anfrage?
Bundeskanzler Friedrich Merz besuchte am 12. Juli 2026 das Wimbledon-Finale in London. Die AfD-Fraktion fragte daraufhin nach Kosten für Regierungsbesuche bei Sportveranstaltungen seit 2017.
Welche Fragen wurden konkret gestellt?
Gefragt wurde nach besuchten Sportveranstaltungen, genutzten Verkehrsmitteln, CO2-Ausstoß, Begleitpersonen sowie möglichen Drittfinanzierungen — jeweils für die 19., 20. und 21. Legislaturperiode.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7529 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































