- Deutschland stimmte Progress Declaration am 20. Mai 2026 zu
- GCM hat laut Bundesregierung keine rechtliche Bindungswirkung
- Bundesregierung prüft erneute Einzahlung in UN-Migrationsfonds
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7619 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM) wurde im Dezember 2018 in Marrakesch von der UN-Generalversammlung angenommen und umfasst 23 Ziele zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich Migration. Das International Migration Review Forum (IMRF) dient der regelmäßigen Überprüfung der GCM-Umsetzung; das erste fand 2022 statt, das zweite vom 5. bis 8. Mai 2026 in New York. Am Ende des IMRF 2026 verabschiedeten die teilnehmenden Staaten eine gemeinsame Abschlusserklärung mit 65 Punkten — die sogenannte Progress Declaration. Die USA lehnten diese ab. Seit 2019 besteht zudem der Migration Multi-Partner Trust Fund, der Projekte zur GCM-Umsetzung finanziert.
- 23 Ziele — Der GCM umfasst 23 Ziele zur internationalen Zusammenarbeit im Migrationsbereich.
- 65 Punkte — Die Progress Declaration des IMRF 2026 umfasst 65 Punkte und ist öffentlich einsehbar.
- 90 nationale Berichte — Grundlage des IMRF 2026 waren 90 nationale Umsetzungsberichte der GCM-Mitgliedstaaten.
- 450+ Pledges — Seit 2021 wurden weltweit mehr als 450 freiwillige Selbstverpflichtungen im GCM-Rahmen abgegeben.
- 38 Fragen — Die AfD-Fraktion stellte 38 Einzelfragen zur deutschen Beteiligung am IMRF 2026.
Im Detail
Die Bundesregierung sieht den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration als Grundlage für verbesserte internationale Zusammenarbeit im Bereich Migration. Er ist ein politisches Rahmendokument und damit völkerrechtlich nicht verbindlich.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7619
Der UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration, GCM) steht erneut im Mittelpunkt einer parlamentarischen Kontrolle: Die Bundesregierung hat am 13. August 2026 auf 38 Fragen der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7619) geantwortet, die das zweite International Migration Review Forum (IMRF) vom 5. bis 8. Mai 2026 in New York zum Gegenstand hatten. Kernfrage war, welche Verpflichtungen Deutschland eingegangen ist und wie die Bundesregierung die zunehmend divergierenden internationalen Positionen zum GCM bewertet.
Was gilt aktuell?
Der GCM wurde im Dezember 2018 in Marrakesch angenommen. Die Bundesregierung bekräftigt in ihrer Antwort, dass das Dokument ein politisches Rahmendokument darstellt und völkerrechtlich nicht verbindlich ist. Die Umsetzung liege in der souveränen Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten. Weder GCM noch Progress Declaration noch die abgegebenen Pledges entfalten nach Einschätzung der Bundesregierung eine unmittelbare oder mittelbare Bindungswirkung auf die deutsche Gesetzgebung oder Verwaltungspraxis.
Deutschlands Beteiligung am IMRF 2026
Deutschland war beim IMRF 2026 durch eine Delegation aus Vertreterinnen und Vertretern des Auswärtigen Amts (AA), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sowie einem Mitglied der äthiopischen Diaspora als Zivilgesellschaftsvertreterin vertreten. Die Delegation beteiligte sich an der Generaldebatte, mehreren Side Events sowie informellen EU-internen Austauschen. Die GIZ allein war an fünf Veranstaltungen beteiligt — unter anderem zu geschlechtersensibler Migrationspolitik, Diaspora-Beiträgen für nachhaltige Entwicklung und digitalem Migrationsmanagement.
Die Bundesregierung hat der Progress Declaration am 20. Mai 2026 in der UN-Generalversammlung zugestimmt. Die Erklärung nimmt anhand der 23 GCM-Ziele eine Bestandsaufnahme vor und spricht Empfehlungen für die weitere Umsetzung aus. Die Abschlusserklärung umfasst 65 Punkte. Zugleich gab Deutschland anlässlich des IMRF 2026 erneut freiwillige Selbstverpflichtungen (Pledges) ab — wie bereits beim ersten IMRF 2022. Inhalt und Zeitpunkt dieser Pledges sind im öffentlich einsehbaren Pledging Dashboard des UN Network on Migration dokumentiert.
UN-Weltmigrationspakt und die US-Ablehnung
Das IMRF 2026 stand auch im Zeichen einer deutlichen Positionierung der USA: Die US-Regierung nahm nach eigener Darstellung nicht teil und lehnte die Progress Declaration ab. Die Bundesregierung hat diese Position zur Kenntnis genommen, sieht aber keinen Anlass, ihre eigene Haltung zum GCM zu revidieren. Auf die von der AfD-Fraktion verwendeten Begriffe wie „Remigration“, „Replacement Migration“, „Massenmigration“ oder „Großer Austausch“ geht die Bundesregierung inhaltlich nicht ein — sie macht sich diese Terminologie ausdrücklich nicht zu eigen und verweist stattdessen auf rechtlich und fachlich etablierte Begriffe.
Finanzierung: Migration Multi-Partner Trust Fund
Zu den deutschen Beiträgen an den Migration Multi-Partner Trust Fund (MMPTF) verweist die Bundesregierung auf eine frühere Antwort vom 24. Juli 2026 (BT-Drs. 21/7343). Eine Zuordnung der deutschen Mittel zu einzelnen Projekten ist laut Bundesregierung nicht möglich, da der Fonds Mittel verschiedener Geber bündelt. Eine erneute Einzahlung in den Fonds prüft die Bundesregierung; eine Entscheidung soll voraussichtlich noch im Laufe des Jahres 2026 fallen. Weiterführende Informationen zum deutschen Engagement im Bereich UN-Finanzbeiträge finden sich in einer gesonderten Analyse.
Parlamentarische Kontrolle und Informationsrechte
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Vorbemerkung auf ein BVerfG-Urteil vom 27. April 2021 hingewiesen, wonach die Bundesregierung das Parlament „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über wesentliche internationale Verhandlungen unterrichten muss. Das Auswärtige Amt antwortet darauf, es informiere den Bundestag kontinuierlich zu allen außen- und UN-politischen Fragen. Konkrete Einzelheiten zu Verhandlungspositionen, Formulierungsvorschlägen und eingegangenen Kompromissen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht — sie verweist auf ihre Vorbemerkung oder öffentlich zugängliche Dokumente. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch beim Thema humanitäre Hilfe und internationale Verpflichtungen.
Unmittelbar betroffen sind Migranten und Geflüchtete, deren Schutzstandards und Bewegungsmöglichkeiten durch internationale Abkommen wie den GCM mitgestaltet werden. Mittelbar betroffen sind Kommunen und Länder, die Migrationsfolgen vor Ort tragen, sowie Steuerzahler, da die Bundesregierung eine erneute Einzahlung in den UN-Migrationsfonds (MMPTF) prüft.
Die Bundesregierung weicht bei einer Reihe inhaltlicher Detailfragen — insbesondere zu Verhandlungspositionen, Formulierungsvorschlägen und zur Bewertung migrationspolitischer Begriffe — auf die eigene Vorbemerkung aus, ohne konkrete Antworten zu geben. Fragen zu deutschen Beiträgen an den Migration Multi-Partner Trust Fund werden auf eine frühere Antwort (BT-Drs. 21/7343) verwiesen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. UN-Weltmigrationspakt: 38 Fragen zur deutschen Position beim IMRF 2026 →
- GCM (Global Compact for Migration)
- Politisches, völkerrechtlich nicht verbindliches Rahmendokument der Vereinten Nationen mit 23 Zielen zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich Migration, angenommen im Dezember 2018.
- Pledge
- Freiwillige Selbstverpflichtung eines Staates, einer internationalen Organisation oder eines anderen Akteurs zur Umsetzung von GCM-Zielen; rechtlich nicht bindend.
- IMRF (International Migration Review Forum)
- Regelmäßiges UN-Forum zur Überprüfung der GCM-Umsetzung; findet alle vier Jahre statt, zuletzt Mai 2026 in New York.
Ist der UN-Weltmigrationspakt für Deutschland rechtsverbindlich?
Nein. Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort ausdrücklich, dass der GCM ein politisches Rahmendokument ohne völkerrechtliche Bindungswirkung ist.
Hat Deutschland beim IMRF 2026 neue Selbstverpflichtungen abgegeben?
Ja. Die Bundesregierung hat anlässlich des IMRF 2026 freiwillige Zusagen (Pledges) abgegeben, die im Pledging Dashboard des UN Network on Migration einsehbar sind.
Wer hat Deutschland beim IMRF 2026 in New York vertreten?
Die deutsche Delegation bestand aus Vertreterinnen und Vertretern des Auswärtigen Amts, des BMZ, der GIZ sowie einem Mitglied der äthiopischen Diaspora als Zivilgesellschaftsvertreterin.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7619 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































