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Scheitert die Tarifbindung? Linke fragt nach Allgemeinverbindlichkeit
Hintergrund
Die Tarifbindung in Deutschland ist seit Jahren rückläufig. Laut Deutscher Gewerkschaftsbund entgehen Deutschland durch Tarifflucht jährlich etwa 123 Milliarden Euro. 2014 trat das Tarifautonomiestärkungsgesetz in Kraft, das die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern sollte. Bis 2019 wurden jedoch immer weniger Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Fraktion Die Linke hat am 16. April 2026 eine umfangreiche kleine Anfrage zur Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen gestellt (BT-Drs. 21/5393). Die Abgeordneten um Pascal Meiser und Janine Wissler wollten einen detaillierten Überblick über die Wirksamkeit des Tarifautonomiestärkungsgesetzes von 2014 erhalten.
Dramatischer Rückgang der Tarifbindung
Hintergrund der Anfrage ist die sinkende Tarifbindung in Deutschland. Weniger als die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet mittlerweile in tarifgebundenen Betrieben. Dies ist bemerkenswert, da der Deutsche Gewerkschaftsbund den jährlichen Schaden durch Tarifflucht auf rund 123 Milliarden Euro beziffert. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Tarifbindung wieder zu stärken.
Die Linke fragt nach der Entwicklung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen seit 1950. Besonders interessiert sie sich für die Zeit nach 2014. Damals führte das Tarifautonomiestärkungsgesetz neue Regelungen ein, die das Verfahren erleichtern sollten.
Die Allgemeinverbindlicherklärung macht Tarifverträge auch für Unternehmen verbindlich, die nicht im Arbeitgeberverband sind – und schützt so vor Lohndumping.
Detaillierte Datenabfrage geplant
In sieben umfangreichen Fragen fordert die Fraktion Daten von 1950 bis 2025. Die Aufschlüsselung soll nach Jahren, Branchen und Bundesländern erfolgen. Auch nach den Gründen für abgelehnte Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung wird gefragt. Ebenso nach der Anzahl der Gerichtsverfahren zu diesem Thema.
Die Linke sieht kritisch, dass bis 2019 immer weniger Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz sollte genau das Gegenteil bewirken. Die Anfrage zielt darauf ab zu bewerten, ob weiterer Reformbedarf besteht.
Betroffen sind alle Beschäftigten in Deutschland, insbesondere die mehr als die Hälfte, die nicht in tarifgebundenen Betrieben arbeiten. Diese haben oft niedrigere Löhne und schlechtere Arbeitsbedingungen als ihre tarifgebundenen Kollegen.
Die Bundesregierung hat normalerweise vier Wochen Zeit, um auf kleine Anfragen zu antworten. Die Antwort wird als eigene Drucksache veröffentlicht und kann dann im Plenum oder in den Ausschüssen debattiert werden.
- Allgemeinverbindlicherklärung
- Verfahren, bei dem Tarifverträge auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen einer Branche verbindlich werden.
- Tarifbindung
- Der Anteil der Beschäftigten, die in Betrieben arbeiten, die an Tarifverträge gebunden sind.
- Tarifflucht
- Der Ausstieg von Unternehmen aus Arbeitgeberverbänden, um Tarifverträge zu umgehen.























































