Im Bundestag eingegangen
- Sportvereinsentlastungsgesetz mit höheren Freigrenzen geplant
- Umsatzsteuerbefreiung für Zweckbetrieb gefordert
- Integration in Ganztagsschulen vorgeschlagen
AfD fordert Sportvereinsentlastungsgesetz gegen Steuerlast
Hintergrund
Sportvereine und ehrenamtliche Organisationen stehen durch die Folgen der Corona-Pandemie, steigende Energiekosten und neue steuerrechtliche Urteile unter erheblichem Druck. EuGH- und BFH-Entscheidungen haben die Steuerbefreiung für Vereine eingeschränkt und zusätzliche Belastungen geschaffen. Gleichzeitig führt die Ausweitung der Ganztagsschule zu weniger Zeit für ehrenamtliches Engagement bei Jugendlichen.
Diese Strukturen stehen durch steigende Energie- und Betriebskosten, inflationsbedingte Preissteigerungen, zunehmende Bürokratie und verschärfte steuerrechtliche Rahmenbedingungen massiv unter Druck.
— Feststellung BT-Drs. 21/6034
Die AfD-Fraktion hat am 20. Mai 2026 einen Antrag zur Entlastung von Sportvereinen, ehrenamtlichen Organisationen und Katastrophenschutz-Einrichtungen im Bundestag eingereicht. Die Drucksache 21/6034 trägt den Titel „Sportvereine, Ehrenamt und Katastrophenschutz stärken – Bürokratie abbauen, Steuern senken, Nachwuchs und Zukunft sichern“.
Kernstück des Antrags ist ein geplantes Sportvereinsentlastungsgesetz, das steuerliche Erleichterungen vorsieht. Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb soll von 45.000 auf 100.000 Euro jährlich angehoben werden. Deutlich mehr Spielraum also. Der Freibetrag für die Körperschaftsteuer soll von 5.000 auf 20.000 Euro steigen, während die AfD zusätzlich eine Umsatzsteuerbefreiung für den Zweckbetrieb der Sportvereine fordert. Die Kleinunternehmergrenze sieht man bei 50.000 Euro für das Vorjahr beziehungsweise 100.000 Euro für das laufende Jahr.
Vereinfacht gesagt: Sportvereine und ehrenamtliche Organisationen sollen weniger Steuern zahlen und weniger Bürokratie bewältigen müssen, damit sie sich auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.
Die AfD begründet ihren Vorstoß mit veränderten Bedingungen für Vereine. Wie die Partei in der Begründung ausführt, sind durch steigende Energiekosten, inflationsbedingte Preissteigerungen und neue steuerrechtliche Urteile die Existenzgrundlagen vieler Organisationen betroffen. Dies ist bemerkenswert, da die Entscheidungen von EuGH und Bundesfinanzhof zusätzliche steuerliche Belastungen geschaffen haben, die ursprünglich nicht vorgesehen gewesen sind.
Arbeitgeber sollen Anreize erhalten
Entlastungen für Arbeitgeber sieht der Antrag vor, die ehrenamtliche Rettungskräfte beschäftigen. Diese sollen Steuerermäßigungen auf Gewerbe- oder Körperschaftsteuer erhalten. Konkret: Wenn sie Mitarbeiter für Feuerwehr-, THW- oder andere Rettungseinsätze freistellen, kann der steuerpflichtige Gewinn um bis zu 1.500 Euro pro beschäftigter ehrenamtlicher Einsatzkraft gemindert werden.
Die Integration von Sportvereinen in den Ganztagsschulbetrieb plant die AfD darüber hinaus. Hintergrund ist die Ausweitung der Ganztagsschule, die Kindern die aktive Teilhabe am Vereinsleben erschweren kann. Die kostenfreie Mitnutzung von Sporthallen und Schulgelände durch Vereine ist dabei vorgesehen.
Investitionen in Gerätehäuser, Fahrzeuge, Drohnen und moderne Löschausrüstung sieht der Antrag zur Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren und des THW vor. Die Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt soll durch verbesserte Aus- und Weiterbildungsprogramme gefördert werden. Finanzielle Zuschüsse für Schulungen und Imagekampagnen sind ebenfalls geplant.
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Betroffen sind deutschlandweit rund 90.000 Sportvereine mit 27 Millionen Mitgliedern, ehrenamtliche Organisationen, Freiwillige Feuerwehren und das Technische Hilfswerk. Indirekt profitieren alle Bürger von gestärkten Vereinsstrukturen und verbessertem Katastrophenschutz.
Der Antrag wird nun den zuständigen Bundestagsausschüssen zur Beratung überwiesen. Eine erste Lesung im Plenum steht noch aus. Die Bundesregierung muss zu den Forderungen Stellung nehmen und über die Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen beraten.
- Zweckbetrieb
- Wirtschaftliche Tätigkeit eines Vereins, die unmittelbar dem satzungsmäßigen Zweck dient, wie Sportveranstaltungen oder Kurse.
- Kleinunternehmergrenze
- Umsatzgrenze, unterhalb derer Unternehmen und Vereine von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind. Aktuell bei 22.000 Euro Vorjahr und 50.000 Euro laufendes Jahr.
Welche Freigrenzen sollen erhöht werden?
Die Freigrenze für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb soll von 45.000 auf 100.000 Euro steigen, der Freibetrag für Körperschaftsteuer von 5.000 auf 20.000 Euro.
Wie sollen Arbeitgeber entlastet werden?
Arbeitgeber, die ehrenamtliche Rettungskräfte beschäftigen und für Einsätze freistellen, sollen Steuerermäßigungen von bis zu 1.500 Euro pro Einsatzkraft erhalten.























































