- 125.000 bis 145.000 Euro Bundesmittel jährlich an Landkreis Kusel
- Rückforderungen von rund 9.887 Euro für 2021 bis 2023
- Für 2025 und 2026 liegen der Bundesregierung keine Förderdaten vor
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7763 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit 2015 Projekte zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Vielfalt. Es wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verantwortet und über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) abgewickelt. In Rheinland-Pfalz wurden 2024 insgesamt 19 sogenannte Partnerschaften für Demokratie mit über 2,2 Millionen Euro gefördert, wie eine frühere Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/1635 ergab. Im Bundestagswahlkreis 208 Kaiserslautern ist der Landkreis Kusel die einzige geförderte Partnerschaft.
- 125.000 Euro — Jährliche Fördersumme an den Landkreis Kusel als Erstempfänger in den Jahren 2020, 2021, 2023 und 2024.
- 145.000 Euro — Erhöhte Fördersumme an den Landkreis Kusel im Förderjahr 2022.
- 55.000 Euro — Jährliche Fördersumme an die externe Koordinierungs- und Fachstelle CJD Rheinland-Pfalz/Mitte (alle Förderjahre 2020–2024).
- 5.959,65 Euro — Rückforderung inkl. Zinsen für das Förderjahr 2021 (vollständig erstattet).
- 3.857,18 Euro — Rückforderung inkl. Zinsen für das Förderjahr 2022 (vollständig erstattet).
Im Detail
Für die Jahre 2025 sowie 2026 liegen keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7763, Antwort zu Frage 1
Das Bundesprogramm Demokratie leben! fördert im Landkreis Kusel seit mindestens 2020 Projekte zu Demokratie, Toleranz und historischer Bildung. Die Bundesregierung hat am 28. August 2026 auf BT-Drs. 21/7763 offengelegt, welche Organisationen in den Förderjahren 2020 bis 2024 Mittel erhalten haben und wie die Kontrolle der Mittelverwendung verlief.
Demokratie leben! im Landkreis Kusel: Förderstruktur
Der Landkreis Kusel fungiert als Erstempfänger der Bundesmittel und erhielt jährlich zwischen 125.000 Euro (2020, 2021, 2023, 2024) und 145.000 Euro (2022). Zusätzlich erhielt die externe Koordinierungs- und Fachstelle CJD Rheinland-Pfalz/Mitte in jedem dieser Jahre 55.000 Euro. Die Mittel werden anschließend als Projektförderung an lokale Letztempfänger weitergegeben. Zu diesen zählen Schulfördervereine, kirchliche Einrichtungen, Jugendorganisationen und gemeinnützige Vereine.
In den Förderjahren 2020 bis 2024 sind laut der als Anlage veröffentlichten Übersicht insgesamt mehr als 80 Einzelprojekte dokumentiert. Die Fördersummen der Letztempfänger reichen von wenigen hundert Euro bis zu 10.000 Euro pro Projekt. Schwerpunkte der geförderten Maßnahmen sind politische Bildungsfahrten zu Gedenkstätten (u. a. KZ Natzweiler-Struthof, KZ Dachau, KZ Hinzert), Schulprojekte zu Toleranz und Demokratie sowie interkulturelle Veranstaltungen.
Rückforderungen für drei Förderjahre
Die Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) hat für die Förderjahre 2021, 2022 und 2023 Beanstandungen ergeben. In allen drei Fällen wurden Teilwiderrufe ausgesprochen: Für 2021 forderte die Behörde 5.959,65 Euro zurück, für 2022 waren es 3.857,18 Euro und für 2023 70,11 Euro. Sämtliche Rückforderungen wurden laut Anlage 2 der Drucksache vollständig erstattet; Mahnbescheide waren nicht notwendig. Die Prüfung des Förderjahres 2024 ist noch nicht abgeschlossen.
Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm Demokratie leben! läuft seit 2015 und wurde mehrfach verlängert. Die zweite Förderperiode endete am 31. Dezember 2024. Begleitausschüsse, die an der Vergabe von Projektmitteln beteiligt waren, existierten laut Bundesregierung nur bis zu diesem Datum. Für die Förderjahre 2025 und 2026 liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben noch keine Übersichten der Letztempfänger vor.
Grenzen der Auskunft
Auf mehrere Detailfragen gibt die Bundesregierung an, keine eigenen Erkenntnisse zu besitzen. So werden Förderanträge direkt bei den Kommunen gestellt, weshalb keine zentrale Statistik über Bewilligungen und Ablehnungen vorliegt (Frage 10). Angaben zu Bundesveranstaltungen, an denen geförderte Organisationen teilgenommen haben, werden nicht systematisch erfasst (Fragen 12 und 13). Zur Organisationszusammensetzung des Begleitausschusses für den Landkreis Kusel verweist die Regierung auf die Förderrichtlinie, ohne konkrete Namen zu nennen. Zur Frage nach externen Personen im Vergabeprozess erklärt die Regierung, ihr lägen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das grundlegende Struktur- und Organisationsmodell der Partnerschaften für Demokratie — mit federführendem Amt, Koordinierungsstelle, Bündnis und Jugendforum — ergibt sich nach Auskunft der Bundesregierung aus der jeweiligen Förderrichtlinie.
Die vollständigen Förderlisten für die Jahre 2020 bis 2024 sind als Anlagen zur BT-Drs. 21/7763 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Einen breiteren Überblick über die NGO-Finanzierung des Bundes und aktuelle Haushaltsfragen bietet der Beitrag 48 Mrd. Euro für Ukraine: Reicht das Geld noch für Brücken und GKV?. Hintergründe zu Bundesausgaben und deren Kontrolle finden sich auch im Artikel Problemimmobilien: Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente.
Weiterlesen:
- Bundestag 04.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- GModG: Bundesgebäude vor Milliardenaufgabe bis 2030
Betroffen sind lokale Vereine, Schulfördervereine, kirchliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen im Landkreis Kusel, die als Letztempfänger Projektmittel erhalten. Darüber hinaus sind Schülerinnen und Schüler, Jugendliche und die allgemeine Bevölkerung des Landkreises Kusel indirekte Adressaten der geförderten Demokratie- und Bildungsprojekte.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen mit dem Verweis auf fehlende eigene Erkenntnisse: So liegen ihr keine Daten über Förderanträge bei den Kommunen (Frage 10) und keine Angaben zu Veranstaltungsteilnehmern (Fragen 12 und 13) vor. Zu Organisationsdetails von Begleitausschüssen verweist sie auf die Förderrichtlinie, ohne konkrete Angaben zum Landkreis Kusel zu machen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung im Landkreis Kusel unter der Lupe →
- Erstempfänger
- Die Kommune (hier: Landkreis Kusel), die Bundesmittel direkt vom BAFzA erhält und sie an lokale Organisationen weiterleitet.
- Letztempfänger
- Lokale Vereine oder Organisationen, die die Fördermittel vom Erstempfänger erhalten und konkrete Projekte umsetzen.
- Teilwiderruf
- Teilweise Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel, wenn Mittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
Wer ist Erstempfänger der Bundesmittel im Landkreis Kusel?
Der Landkreis Kusel ist Erstempfänger und leitet die Mittel an lokale Organisationen als Letztempfänger weiter. Die externe Koordinierungs- und Fachstelle CJD Rheinland-Pfalz/Mitte erhält zusätzlich jeweils 55.000 Euro.
Gab es Rückforderungen bei der Förderung im Landkreis Kusel?
Ja. Für die Jahre 2021, 2022 und 2023 wurden Teilwiderrufe ausgesprochen und Rückforderungen von insgesamt rund 9.887 Euro erhoben, die vollständig erstattet wurden.
Warum fehlen Daten für 2025 und 2026?
Laut Bundesregierung liegen für diese Jahre noch keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor, da die Verwendungsnachweisprüfung nicht abgeschlossen ist.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7763 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































