- Stadt Remagen erhielt 2020–2024 jährlich bis zu 99.000 Euro aus Demokratie leben!
- 21.412 Euro wurden 2022 wegen Regelverstößen zurückgefordert und erstattet
- Für 2025 und 2026 ist die Verwendungsnachweisprüfung noch nicht abgeschlossen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7762 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert zivilgesellschaftliches Engagement gegen Extremismus und für demokratische Kultur. In Rheinland-Pfalz wurden 2024 insgesamt 19 sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mit über 2,2 Millionen Euro unterstützt (BT-Drs. 21/1635). Im Wahlkreis 197 Ahrweiler wurde die Partnerschaft der Stadt Remagen gefördert. Die vorliegende Antwort BT-Drs. 21/7762 vom 28. August 2026 beantwortet die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7287 der AfD-Fraktion zu Struktur, Empfängern und Kontrollmechanismen dieser Partnerschaft.
- 99.000 Euro — Fördersumme der Stadtverwaltung Remagen als Erstempfänger in den Jahren 2022, 2023 und 2024 jeweils.
- 61.500 Euro — Niedrigere Erstempfänger-Förderung im Jahr 2021 (Förderjahr 2020: 99.000 Euro).
- 40.500 – 45.000 Euro — Jährliche Förderung des Politischen Arbeitskreises Schulen e.V. als externe Koordinierungsstelle (2020: 40.500 Euro, 2021: 7.500 Euro, 2022–2024: 45.000 Euro).
- 21.412,17 Euro — Rückforderung inkl. Zinsforderungen für das Haushaltsjahr 2022 wegen Verletzung von Nebenbestimmungen; vollständig erstattet.
- 2020–2024 — Zweite Förderperiode des Bundesprogramms; Begleitausschüsse liefen bis 31. Dezember 2024.
Im Detail
Die Kommunen setzen die Partnerschaften für Demokratie in kommunaler Eigenverantwortung um. Die Rolle der federführenden Ämter ergibt sich aus der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7762, S. 3
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit Jahren lokale Vereine und Initiativen, die sich für demokratische Werte und gegen Extremismus einsetzen. Im Wahlkreis 197 Ahrweiler lief eine solche Förderung über die Stadt Remagen — die Bundesregierung hat nun auf Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7287) detaillierte Angaben zu Empfängern, Struktur und Kontrollmechanismen vorgelegt. Die Antwort trägt das Datum 28. August 2026 und ist als BT-Drs. 21/7762 veröffentlicht.
Demokratie leben!: Wer hat in Remagen Geld erhalten?
Als Erstempfänger der Bundesmittel fungierte die Stadtverwaltung Remagen, die in den Jahren 2022 bis 2024 jeweils 99.000 Euro erhielt. Im Jahr 2021 lagen die Mittel bei 61.500 Euro. Die externe Koordinierungs- und Fachstelle war in allen Jahren der Politische Arbeitskreis Schulen e.V., der 2022 bis 2024 jeweils 45.000 Euro erhielt. Im Jahr 2020 waren es 40.500 Euro, im Jahr 2021 nur 7.500 Euro.
Die Bundesmittel flossen anschließend als Projektförderung an lokale Letztempfänger weiter. Darunter befanden sich u. a. der Arbeitskreis für entwicklungspolitische Bildung e.V. (mehrfach gefördert), Der Kinderhof Zeit, Raum und Leben e.V. mit der jährlich stattfindenden Demokratiewerkstatt Remagen, das Friedensmuseum Brücke von Remagen e.V., der DGB Region Koblenz, der Gemeindeverein St. Gertrud Oedingen e.V. sowie der AStA der Hochschule Koblenz am RheinAhrCampus. Die geförderten Projekte reichten von interkulturellen Eltern-Kind-Treffen über Antisemitismus-Bildungsangebote bis hin zu Poetry-Slam-Projekten anlässlich des Tags der Demokratie.
Was gilt aktuell?
Die zweite Förderperiode des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘ endete am 31. Dezember 2024. Die Begleitausschüsse, die in den Kommunen über die Weitergabe der Mittel an Letztempfänger mitentschieden, existierten damit nur bis zu diesem Datum. Für die Jahre 2025 und 2026 liegen nach Angaben der Bundesregierung noch keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor; die Verwendungsnachweisprüfung ist für diese Jahre nicht abgeschlossen. Aktuelle Projektträger sind auf der Website von Demokratie leben! einsehbar.
Rückforderung von 21.412 Euro nach Regelverstoß
Besonders relevant ist der Befund zum Haushaltsjahr 2022: Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) stellte bei der Verwendungsnachweisprüfung Beanstandungen fest. Als Grund nennt die Bundesregierung eine Verletzung sonstiger Nebenbestimmungen sowie den Einsatz von Mitteln, die nicht mehr zweckentsprechend verwendet wurden. Das BAFzA sprach einen Teilwiderruf aus und forderte 21.412,17 Euro inklusive Zinsforderungen zurück. Dieser Betrag wurde vollständig erstattet. Für die Jahre 2020, 2021 und 2023 wurden keine Beanstandungen vermerkt. Die Prüfung für 2024 steht noch aus, da der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingegangen ist.
Grenzen der Auskunftspflicht
Auf mehrere Fragen der Fragesteller konnte oder wollte die Bundesregierung keine vollständigen Angaben machen. Zu externen Personen in Entscheidungsgremien sowie zur konkreten Zusammensetzung von Koordinierungsstelle und Bündnis verwies die Regierung auf die kommunale Eigenverantwortung und die geltende Förderrichtlinie. Angaben dazu, welche Veranstaltungen die Bundesregierung gemeinsam mit geförderten Organisationen durchgeführt hat, werden nach eigener Auskunft nicht erfasst. Auch zur Anzahl und den Ablehnungsgründen von Förderanträgen fehlen der Regierung Erkenntnisse, da Anträge direkt bei den Kommunen gestellt werden. Gemeinsame Publikationen mit geförderten Organisationen aus dem Programm ‚Demokratie leben!‘ hat die Bundesregierung seit 2020 nach eigenen Angaben nicht veröffentlicht.
Die Antwort verdeutlicht damit die strukturellen Grenzen der Transparenz: Das Bundesprogramm arbeitet über kommunale Erstempfänger, sodass dem Bund nicht für alle Ebenen des Förderprozesses vollständige Informationen vorliegen. Im Kontext der laufenden politischen Debatte um die NGO-Förderung des Bundes — unter anderem mit Blick auf die Frage der parteipolitischen Neutralität geförderter Organisationen — zeigt die Drucksache, dass die Kontrolle durch die Verwendungsnachweisprüfung zwar funktioniert hat (Rückforderung 2022 wurde vollständig erstattet), Detailangaben zu internen Vergabeprozessen aber nicht zentral erfasst werden. Zur Diskussion um Problemimmobilien und Bundesgebäude sowie zum Einsatz öffentlicher Mittel insgesamt siehe auch Problemimmobilien: Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente und GModG: Bundesgebäude vor Milliardenaufgabe bis 2030.
Weiterlesen:
- Bundestag 04.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- 48 Mrd. Euro für Ukraine: Reicht das Geld noch für Brücken und GKV?
Betroffen sind lokale Vereine, Initiativen und Kommunalverwaltungen im Wahlkreis Ahrweiler, insbesondere in Remagen, die Fördermittel aus dem Bundesprogramm erhalten haben oder als Koordinierungsstelle tätig waren. Indirekt betroffen sind alle Steuerzahler, da es sich um Bundesmittel handelt.
Die Bundesregierung hat mehrere Fragen mit dem Verweis auf fehlende eigene Erkenntnisse oder die kommunale Eigenverantwortung beantwortet. Zu Fragen über externe Personen in Entscheidungsgremien (Fragen 8 und 9) sowie zu Anzahl und Gründen von Förderanträgen (Frage 10) verweist die Regierung darauf, dass ihr hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, da Anträge bei den Kommunen gestellt werden. Zu Veranstaltungen und Teilnahmekosten (Fragen 12 und 13) teilt sie mit, dass derartige Angaben nicht erfasst werden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung in Ahrweiler unter der Lupe →
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokales Förderbündnis im Rahmen des Bundesprogramms 'Demokratie leben!', das von einer kommunalen Verwaltung (federführendes Amt) geleitet wird und Bundesmittel an lokale Organisationen weitergibt.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Bewilligungs- und Prüfbehörde für das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'.
- Verwendungsnachweisprüfung
- Jährliche Kontrolle durch das BAFzA, ob Fördermittel ordnungsgemäß und richtlinienkonform eingesetzt wurden.
Wer hat in Remagen Geld aus Demokratie leben! erhalten?
Als Erstempfänger war die Stadtverwaltung Remagen eingesetzt. Als externe Koordinierungsstelle fungierte der Politische Arbeitskreis Schulen e.V. Letztempfänger waren unter anderem der Arbeitskreis für entwicklungspolitische Bildung e.V., Der Kinderhof Zeit, Raum und Leben e.V., das Friedensmuseum Brücke von Remagen e.V. sowie der DGB Region Koblenz.
Warum musste Geld zurückgezahlt werden?
Im Haushaltsjahr 2022 wurden Verletzungen sonstiger Nebenbestimmungen sowie nicht mehr zweckentsprechend verwendete Mittel festgestellt. Das führte zu einem Teilwiderruf und einer Rückforderung von 21.412,17 Euro inklusive Zinsen, die vollständig erstattet wurde.
Wie wird die Mittelverwendung kontrolliert?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) prüft jährlich im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung die ordnungsgemäße Mittelverwendung durch die Kommunen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7762 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































