- Über 2,2 Mio. Euro flossen 2024 in 19 'Partnerschaften für Demokratie' in Rheinland-Pfalz
- Stadt Trier: 60.473 Euro nicht zweckgemäß verwendete Mittel zurückgefordert (2020–2023)
- Für 2025 und 2026 liegen der Bundesregierung keine Letztempfänger-Übersichten vor
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7759 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) finanziert und über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) umgesetzt. In Rheinland-Pfalz erhielten im Jahr 2024 insgesamt 19 sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘ mehr als 2,2 Millionen Euro aus diesem Programm (BT-Drs. 21/1635). Im Wahlkreis 202 Trier sind fünf solcher Partnerschaften aktiv: die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße, die Verbandsgemeinde Saarburg, die Verbandsgemeinde Konz, die Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil sowie die Stadt Trier. Das Programm läuft seit 2015; die zweite Förderperiode endete am 31. Dezember 2024.
- 2,2 Mio. Euro — Gesamtförderung für 19 ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 (BT-Drs. 21/1635)
- 57.776,27 Euro — Summe der Teilwiderrufe bei der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße (2020–2023), vollständig zurückerstattet
- 60.473,05 Euro — Summe der Teilwiderrufe bei der Stadt Trier (2020–2023), vollständig zurückerstattet
- 57.481,75 Euro — Summe der Teilwiderrufe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil (2021–2023), vollständig zurückerstattet
- 0 Mahnbescheide — In keinem der geprüften Fälle wurden Mahnbescheide ausgestellt; alle Rückforderungen wurden freiwillig erstattet
Im Detail
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) fördert jährlich mehrere tausend Zuwendungsempfänger. Eine Auswertung danach, ob die Zuwendung an eine sogenannte 'Nichtregierungsorganisation' erfolgt, ist nicht möglich, da der Begriff der Nichtregierungsorganisation (Non-Governmental Organization – NGO) rechtlich nicht eindeutig definiert und daher auch nicht als amtliches Suchkriterium geeignet ist.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7759
Welche Vereine erhalten im Trierer Raum Bundesgelder für Demokratieprojekte — und wurde dabei alles korrekt abgerechnet? Auf diese Fragen antwortet die Bundesregierung in der Drucksache 21/7759 vom 28. August 2026, die eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 20/7284) beantwortet. Das Dokument legt erstmals umfassend offen, welche Organisationen im Bundestagswahlkreis 202 Trier über das Bundesprogramm Demokratie leben! Projektmittel erhalten haben — und zeigt zugleich, dass in mehreren Kommunen Fördergelder teilweise zurückgefordert wurden.
Demokratie leben! im Wahlkreis Trier: Wer bekommt wie viel?
Im Wahlkreis 202 Trier sind fünf sogenannte Partnerschaften für Demokratie aktiv: die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße, die Verbandsgemeinde Saarburg, die Verbandsgemeinde Konz, die Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil sowie die Stadt Trier. Jede dieser Partnerschaften erhält Bundesmittel als Erstempfänger und leitet diese an lokale Letztempfänger weiter. Laut Anlage 1 der Drucksache erhielt etwa die Verbandsgemeinde Schweich in jedem Förderjahr 108.000 Euro (ab 2023: 117.000 Euro) als Erstempfängerin. Hinzu kamen jährliche Zuschüsse für die externe Koordinierungs- und Fachstelle, die vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Trier-Saarburg e.V. wahrgenommen wurde und zwischen 49.500 und 55.000 Euro pro Jahr erhielt.
Die Letztempfänger im Wahlkreis sind überwiegend eingetragene Vereine, Kirchengemeinden, Sportclubs und Schulfördervereine. Beispielprojekte aus der Verbandsgemeinde Schweich umfassen unter anderem Antirassismuskampagnen lokaler Sportvereine, Jugendforen, Vorlesetage und Gedenkprojekte zum jüdischen Leben. Bei der Stadt Trier finden sich in der Projektliste u. a. theaterpädagogische Angebote, Kleinprojektefonds und historische Erinnerungsprojekte. Allein für 2022 erhielt die Stadt Trier als Erstempfängerin 143.000 Euro.
Rückforderungen bei allen fünf Partnerschaften
Besonders aufschlussreich ist die Anlage 2 der Drucksache, die Verwendungsnachweisprüfungen für die Jahre 2020 bis 2023 dokumentiert. Laut diesen Daten wurden bei allen fünf Kommunen in mindestens einem Förderjahr Beanstandungen festgestellt und Teilwiderrufe ausgesprochen. Der Grund war jeweils identisch: Widerruf nicht mehr zweckentsprechend verwendeter Mittel und Erhebung entsprechender Zinsforderungen. Die höchsten kumulierten Rückforderungen betrafen die Stadt Trier mit 60.473,05 Euro (2020–2023) sowie die Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil mit 57.481,75 Euro (2021–2023). Alle geforderten Beträge wurden laut Drucksache vollständig erstattet. Mahnbescheide wurden in keinem Fall ausgestellt.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist die Verwendungsnachweisprüfung noch nicht abgeschlossen. Für die Jahre 2025 und 2026 liegen der Bundesregierung keine Letztempfänger-Übersichten vor, da laut Antwort die entsprechenden Daten noch nicht vorliegen. Damit bleibt für den aktuellen Förderzeitraum eine vollständige Transparenz vorerst aus.
Organisationsstruktur und Kontrollmechanismen
Laut Bundesregierung setzen die Kommunen die Partnerschaften für Demokratie in kommunaler Eigenverantwortung um. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) prüft jährlich die ordnungsgemäße Mittelverwendung im Rahmen der Verwendungsnachweis- bzw. Zwischennachweissprüfung. Bei Verstößen sind Rückforderungen nach der Bundeshaushaltsordnung möglich. Zu Fragen nach externen Personen in Entscheidungsgremien und nach der Zusammensetzung von Begleitausschüssen erklärt die Bundesregierung, hierzu keine eigenen Erkenntnisse zu haben, da diese Vorgänge auf kommunaler Ebene lägen. Begleitausschüsse im Sinne der Programmrichtlinie existierten nur bis zum 31. Dezember 2024, als die zweite Förderperiode endete.
Gemeinsame Publikationen mit geförderten Organisationen hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht veröffentlicht. Angaben zu Kosten, die Organisationen für die Teilnahme an Bundesveranstaltungen erstattet bekamen, werden laut Drucksache nicht erfasst. Das Bundesprogramm Demokratie leben! steht seit Jahren im Fokus parlamentarischer Anfragen verschiedener Fraktionen — zuletzt hatte die AfD-Fraktion bereits mit BT-Drs. 21/1635 zu Rheinland-Pfalz insgesamt nachgefragt, bevor sie nun die detaillierte Nachfrage zum Wahlkreis 202 Trier stellte.
Weiterlesen:
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Direkt betroffen sind lokale Vereine, Jugendorganisationen, kirchliche Träger und gemeinnützige Initiativen in der Region Trier, die als Letztempfänger Projektgelder erhalten haben. Indirekt sind Steuerzahler betroffen, da das Programm aus Bundesmitteln finanziert wird. In Fällen, in denen Teilwiderrufe ausgesprochen wurden, mussten die Kommunen als Erstempfänger zu viel oder nicht zweckentsprechend verwendete Mittel zurückzahlen.
Die Bundesregierung hat die meisten Fragen inhaltlich beantwortet und detaillierte Anlagen vorgelegt. Bei Fragen zu externen Personen in Entscheidungsgremien (Frage 8) sowie zu Anträgen auf Kommunalebene (Frage 10) erklärt sie, keine Erkenntnisse zu haben, da diese Vorgänge bei den Kommunen lägen. Für die Jahre 2025 und 2026 verweist sie auf fehlende Übersichten.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung in Trier unter der Lupe →
- Erstempfänger
- Die Kommune (z. B. eine Verbandsgemeinde), die Bundesmittel aus 'Demokratie leben!' direkt erhält und diese an lokale Organisationen weiterleitet.
- Letztempfänger
- Lokale Vereine oder Initiativen, die über den Erstempfänger konkrete Projektmittel erhalten und damit Maßnahmen umsetzen.
- Teilwiderruf
- Verwaltungsrechtliche Maßnahme, mit der ein Bewilligungsbescheid für einen Teil der Förderung aufgehoben und die entsprechenden Mittel zurückgefordert werden, wenn diese nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
Was ist 'Demokratie leben!'?
Es handelt sich um ein Bundesprogramm des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das lokale Initiativen und Vereine fördert, die sich für Demokratie, Toleranz und Vielfalt einsetzen — unter anderem über sogenannte 'Partnerschaften für Demokratie' in Kommunen.
Wurden Fördermittel zurückgefordert?
Ja. Laut Anlage 2 der Drucksache 21/7759 wurden bei der Verbandsgemeinde Schweich (2020–2023), der Verbandsgemeinde Saarburg, Verbandsgemeinde Konz, der Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil sowie der Stadt Trier Teilwiderrufe ausgesprochen und die entsprechenden Beträge vollständig zurückerstattet. Mahnbescheide wurden keine ausgestellt.
Warum hat der Bund keine Daten für 2025 und 2026?
Laut Bundesregierung liegen für die Jahre 2025 und 2026 keine Übersichten der Zwischen- und Letztempfänger vor. Die Verwendungsnachweisprüfung für 2024 ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7759 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































