- 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz mit 2,2 Mio. Euro gefördert
- 5 Förderpartnerschaften im Wahlkreis Trier betroffen
- 15 Fragen zu Empfängern, Vergabe und Kontrolle der Bundesmittel
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7284 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit Jahren lokale Projekte zur Stärkung demokratischer Werte. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 sogenannte Partnerschaften für Demokratie mit über 2,2 Mio. Euro aus Bundesmitteln unterstützt, wie die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/1635 mitteilte. Das Bundesprogramm sieht eine mehrstufige Vergabestruktur vor: Kommunale Verwaltungsämter agieren als Erstempfänger und leiten Mittel an lokale NGOs als Letztempfänger weiter. An der Vergabeentscheidung wirken zusätzlich Koordinierungs- und Fachstellen, zivilgesellschaftliche Bündnisse, Jugendforen und Begleitausschüsse mit.
- 2,2 Mio. Euro — Fördersumme für 19 Partnerschaften für Demokratie in Rheinland-Pfalz im Jahr 2024 (laut BT-Drs. 21/1635).
- 5 Partnerschaften — im Bundestagswahlkreis 202 Trier geförderte Strukturen (Schweich, Saarburg, Konz, Hermeskeil, Trier).
- 15 Fragen — umfasst die Kleine Anfrage, darunter 7 Unterfragen allein zum Verwendungsnachweis (Frage 11a–g).
Im Detail
Über die organisatorische Zusammensetzung der 'Partnerschaften für die Demokratie' und die konkrete Förderhöhe lokaler NGOs als Letztempfänger besteht derzeit keine vollständige Transparenz.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7284
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert über lokale Partnerschaften zivilgesellschaftliche Arbeit in ganz Deutschland — allein in Rheinland-Pfalz flossen im Jahr 2024 mehr als 2,2 Millionen Euro an 19 solcher Partnerschaften. Im Bundestagswahlkreis 202 Trier sind fünf dieser Strukturen aktiv: in den Verbandsgemeinden Schweich an der Römischen Weinstraße, Saarburg, Konz und Hermeskeil sowie in der Stadt Trier selbst. Wer genau das Geld erhält, wie die Vergabe organisiert ist und ob Interessenkonflikte ausreichend verhindert werden, ist Gegenstand der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7284 der AfD-Fraktion, die am 23. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht wurde.
Wie funktioniert die NGO-Förderung bei Demokratie leben!?
Das Programm arbeitet mit einer mehrstufigen Vergabekette: Ein kommunales Verwaltungsamt fungiert als sogenanntes federführendes Amt und empfängt die Bundesmittel als Erstempfänger. Es leitet diese weiter an lokale Organisationen — die Letztempfänger — die damit konkrete Projekte umsetzen. An der Vergabeentscheidung sind zusätzlich eine Koordinierungs- und Fachstelle, ein zivilgesellschaftliches Bündnis, ein Jugendforum sowie ein Begleitausschuss beteiligt. Der Begleitausschuss gilt laut Landesregierung Rheinland-Pfalz als zentrales Gremium der Umsetzung; ihm gehören mehrheitlich Vertreter der lokalen Zivilgesellschaft an.
Was gilt aktuell?
Die Empfänger von Fördermitteln aus den Partnerschaften für Demokratie sind zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet. Dennoch besteht nach Angaben der Fragesteller derzeit keine vollständige öffentliche Transparenz über die organisatorische Zusammensetzung der Gremien und die konkreten Förderhöhen der einzelnen Letztempfänger. Auch bei den Verwendungsnachweisen stellen die Fragesteller Lücken fest: Sie fragen, ob Nachweise verspätet oder gar nicht eingereicht wurden und welche Konsequenzen die Bundesregierung in solchen Fällen zieht.
Demokratie leben!: 15 Fragen zur Kontrolle der Bundesmittel
Die Anfrage umfasst 15 Fragen, die sich in mehrere Themenbereiche gliedern. Frage 1 verlangt eine vollständige Auflistung aller Mittelempfänger ab dem Haushaltsjahr 2020, inklusive Förderhöhe, Förderanteil von Bund, Land und Kommune sowie der jeweils geförderten Projekte — in maschinenlesbarer Form. Die Fragen 2 bis 6 richten sich auf die Zusammensetzung der Vergabegremien: Wer sitzt im federführenden Amt, in der Koordinierungs- und Fachstelle, im Bündnis, im Jugendforum und im Begleitausschuss? Frage 6 thematisiert explizit mögliche Interessenkonflikte, wenn Gremiumsmitglieder selbst Förderungen beantragen oder erhalten.
Fragen 7 und 11 beschäftigen sich mit der staatlichen Kontrolle durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA): In welchen Intervallen werden Verwendungsnachweise geprüft? Wie viele waren bislang zu beanstanden, und wurden Mittel zurückgefordert? Sieben Unterfragen (11a bis 11g) liefern dabei ein detailliertes Bild der gewünschten Informationen — von der Anzahl verspätet eingegangener Nachweise bis zu den bisher zurückerstatteten Beträgen. Frage 8 erkundigt sich zudem, ob externe Personen an Förderentscheidungen beteiligt sind und ob diese selbst Fördermittel erhalten.
Die Fragen 12 bis 15 widmen sich schließlich möglichen weiteren Verbindungen zwischen Bundesregierung und geförderten Organisationen: Wurden gemeinsame Veranstaltungen abgehalten oder Publikationen veröffentlicht, und welche Kosten wurden dabei erstattet?
Die Anfrage steht im Kontext einer breiteren politischen Debatte über die Verwendung von Bundesmitteln für zivilgesellschaftliche Programme. Zuletzt hatte sich auch die SPD zur Neuausrichtung des Programms zu Wort gemeldet — sie warnte davor, Gelder von engagierten Organisationen auf eine vermeintlich ’stille Mitte‘ umzulenken, wie in der Pressemitteilung der SPD-Sprecherin Jasmina Hostert nachzulesen ist. Ähnliche Fragen zur staatlichen Förderung von Organisationen und zur Transparenz öffentlicher Mittel tauchen auch in anderen Anfragen der laufenden Wahlperiode auf, etwa bei der Kostensteigerung beim Zukunftszentrum Halle.
Weiterlesen:
- Zivilgesellschaft stärken — SPD zur Neuausrichtung von Demokratie leben!
- Bürgergeld-Quoten 2025: Regionale Unterschiede
- Grenzurückweisungen 2026: 24 Fragen zur Rechtmäßigkeit
Betroffen sind lokale Organisationen und Vereine im Bundestagswahlkreis 202 Trier, die Fördermittel aus dem Programm erhalten oder beantragt haben, sowie Steuerzahler, die das Programm finanzieren. Kommunalverwaltungen in den Verbandsgemeinden Schweich, Saarburg, Konz, Hermeskeil und der Stadt Trier sind als federführende Ämter unmittelbar eingebunden.
SPD: Die SPD-Sprecherin Jasmina Hostert äußerte sich zur NGO-Förderung im Programm ‚Demokratie leben!‘: Sie warnt davor, Fördergelder von der engagierten Zivilgesellschaft auf die vermeintlich ’stille Mitte‘ umzulenken, da dies das falsche Signal sende. Pressemitteilung lesen →
Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern ein Ende der Förderung von Nichtregierungsorganisationen durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und setzen uns stattdessen für die Einrichtung eines „Heimatfonds“ ein, der Traditionshandwerk und duale Ausbildung in Hochtechnologieberufen gezielt stärkt. Das BMAS verteilt derzeit Steuergelder an einen linksorientierten NGO-Komplex, der… …
Die Kleine Anfrage ist am 23. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die gesetzliche Antwortfrist beträgt 21 Tage; die Bundesregierung muss bis spätestens 13. August 2026 antworten. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Partnerschaft für Demokratie
- Lokales Fördernetzwerk im Rahmen von 'Demokratie leben!', das von einem kommunalen Amt geleitet wird und Bundesmittel an zivilgesellschaftliche Organisationen verteilt.
- Letztempfänger
- Organisationen oder Vereine, die Fördermittel nicht direkt vom Bund, sondern über ein zwischengeschaltetes kommunales Amt erhalten und Projekte umsetzen.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — die Bundesbehörde, die das Programm 'Demokratie leben!' verwaltungstechnisch betreut.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Das Bundesprogramm 'Demokratie leben!' fördert zivilgesellschaftliche Projekte zur Stärkung von Demokratie, Vielfalt und Toleranz — finanziert aus dem Bundeshaushalt (Kapitel 1702, Titel 684 04).
Welche Partnerschaften für Demokratie gibt es im Wahlkreis Trier?
Laut früherer Bundesregierungsantwort (BT-Drs. 21/1635) werden im Wahlkreis 202 Trier fünf Partnerschaften gefördert: Verbandsgemeinde Schweich, Saarburg, Konz, Hermeskeil und die Stadt Trier.
Was sind Letztempfänger im Fördersystem?
Als Letztempfänger gelten lokale NGOs, die Bundesmittel von einem federführenden kommunalen Amt weitergeleitet bekommen und damit konkrete Projekte umsetzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7284 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































