Noch nicht beantwortet
Fragt AfD nach Tuberkulose-Kosten bei ausländischen Patienten?
Hintergrund
Die Anfrage bezieht sich auf einen Spiegel TV-Beitrag von 2015 über „Tuberkulose-Tourismus“. Das Robert Koch-Institut meldete für 2023 insgesamt 4.481 Tuberkulosefälle, wobei 76,8 Prozent der Patienten im Ausland geboren wurden. Tuberkulose ist in Deutschland meldepflichtig und Asylsuchende müssen Gesundheitsuntersuchungen dulden.
Die AfD-Fraktion hat am 13. April 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zur Tuberkulose-Behandlung bei ausländischen Staatsangehörigen gestellt (BT-Drs. 21/5263). Der Abgeordnete Martin Sichert und seine Fraktion fragten nach detaillierten Daten zu Fallzahlen, Aufenthaltsstatus und Behandlungskosten seit 2015.
Hintergrund der Anfrage ist ein Medienbericht von Spiegel TV aus dem Jahr 2015 über eine angebliche „Rückkehr der Tuberkulose“ und einen möglichen „Tuberkulose-Tourismus“. Dies ist bemerkenswert, da der Bericht bereits elf Jahre zurückliegt. Die AfD bezieht sich auf Kostenschätzungen für langwierige Behandlungen, insbesondere bei arzneimittelresistenten Verläufen.
18 Fragen stellt die AfD. Diese umfassten ein breites Spektrum: Von der Entwicklung der Gesamtfallzahlen über den Anteil ausländischer Patienten bis hin zu konkreten Behandlungskosten und deren Finanzierung. Besonders interessiert die Fraktion sich für Fälle, die über das Asylbewerberleistungsgesetz finanziert werden. Auch für Patienten, die während der Behandlung eine Duldung erhielten.
Die AfD fragt, wie viele ausländische Tuberkulose-Patienten in Deutschland behandelt werden, was das kostet und wer dafür zahlt.
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts wurden 2023 insgesamt 4.481 Tuberkulosefälle gemeldet. Der Anteil im Ausland geborener Patienten hat bei 76,8 Prozent gelegen. Die Krankheit ist in Deutschland meldepflichtig. Hintergrund ist, dass Asylsuchende nach dem Asylgesetz zu Gesundheitsuntersuchungen verpflichtet sind.
Die Anfrage zielt auch auf regionale Verteilungen ab. Die AfD fragt, in welchen Bundesländern und Kommunen die höchsten Fallzahlen in Aufnahme- und Gemeinschaftsunterkünften aufgetreten sind. Zudem erkundigt sie sich nach geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Kostentransparenz. Auch nach Minimierung von „Fehlanreizen“ im Leistungs- und Aufenthaltsrecht.
Resistente Tuberkulose-Formen stehen im besonderen Fokus. Die AfD erkundigt sich nach Fällen von MDR-Tuberkulose (multiresistente Tuberkulose), die deutlich teurer in der Behandlung sind. Auch die Frage nach Abschiebungshindernissen während laufender Therapien ist Teil der Anfrage. Thematisch verwandt ist die Frage nach medizinischer Versorgung spezieller Patientengruppen.
Betroffen sind ausländische Staatsangehörige mit Tuberkulose-Erkrankungen, insbesondere Asylsuchende und Flüchtlinge. Auch die öffentlichen Gesundheitsdienste und Kostenträger wie Krankenkassen und Kommunen sind von den finanziellen Auswirkungen betroffen.
Die Bundesregierung hat nach Eingang der Kleinen Anfrage in der Regel vier Wochen Zeit für eine schriftliche Antwort. Die Antwort wird als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und kann anschließend im Plenum oder in den Ausschüssen diskutiert werden.
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Regelt die Leistungen für Asylsuchende und andere Ausländer, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, einschließlich medizinischer Versorgung.
- MDR-Tuberkulose
- Multiresistente Tuberkulose, die gegen mehrere wichtige Tuberkulose-Medikamente resistent ist und schwieriger zu behandeln ist.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, macht Tuberkulose meldepflichtig.























































