Beantwortet
Höhlt Diversitätsstrategie die Bestenauslese im Staatsdienst aus?
Hintergrund
In Berlin führte die Umsetzung des Partizipationsgesetzes zu verfassungswidriger Diskriminierung in der Justiz. Dort wurden getrennte Bewerberlisten nach Migrationshintergrund geführt und schlechter qualifizierte Bewerber mit Migrationshintergrund anstelle besser qualifizierter ohne Migrationshintergrund bevorzugt. Rechtsgutachten stellten einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich vorgeschriebene Bestenauslese fest, woraufhin die Praxis gestoppt wurde.
Die AfD-Fraktion stellt in ihrer Kleinen Anfrage vom 13. April 2026 (BT-Drs. 21/5265) die Diversitätsstrategie der Bundesregierung in Frage. Konkret befürchten die Abgeordneten um Dr. Gottfried Curio, die Strategie kann zur Aushöhlung der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Bestenauslese führen.
Die AfD fragt: Werden bei Bundesbehörden weniger qualifizierte Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt eingestellt?
Berliner Diskriminierungsfall als Auslöser
Hintergrund der parlamentarischen Initiative sind verfassungswidrige Praktiken in der Berliner Justizverwaltung. Dort wurden getrennte Bewerberlisten nach Migrationshintergrund geführt – und das in direkter Umsetzung des Partizipationsgesetzes. Dies ist bemerkenswert, da schlechter qualifizierte Bewerber mit Migrationshintergrund anstelle besser qualifizierter Kandidaten ohne Migrationshintergrund zum Einstellungsverfahren zugelassen worden sind. Rechtsgutachten haben einen klaren Verstoß gegen die Bestenauslese festgestellt.
Die Bundesregierung verabschiedete im Januar 2025 eine „Ganzheitliche Diversitätsstrategie“. Erklärtes Ziel: den Anteil von Beschäftigten mit Einwanderungsgeschichte erhöhen. Der über 25-prozentige Anteil dieser Personengruppe an der Gesamtbevölkerung dient als Bezugspunkt.
20 Fragen zu Diskriminierungsrisiken
Die AfD-Fraktion formuliert 20 detaillierte Fragen zur Umsetzung der Diversitätsstrategie. Ob auch auf Bundesebene getrennte Bewerberlisten geführt werden, will sie wissen. Außerdem interessiert sie, ob Vorgesetzte nach der Anzahl eingestellter Mitarbeiter mit Migrationshintergrund bewertet werden können. Das Kriterium der „Vielfaltskompetenz“ bei Personalentscheidungen sieht die Fraktion besonders kritisch.
Ein zentraler Widerspruch wird deutlich: Die Strategie orientiert sich am Bevölkerungsanteil von Personen mit Einwanderungsgeschichte. Drittstaatenangehörige können jedoch nach dem Bundesbeamtengesetz in der Regel keine Beamten werden – diese rechtliche Realität findet in der Strategie keine Berücksichtigung. Thematisch verwandte Entwicklungen zeigten sich bereits bei Überlastungsproblemen in der Justiz und Personalengpässen in der Bundesverwaltung.
Bis Ende Mai 2026 muss die Bundesregierung antworten. Die Stellungnahme wird Aufschluss darüber geben, inwieweit die Diversitätsstrategie tatsächlich Personalentscheidungen beeinflusst.
Betroffen sind alle Bewerber für den öffentlichen Dienst des Bundes sowie die bereits beschäftigten Bundesbeamten und Angestellten. Besonders relevant ist die Anfrage für Deutsche ohne Migrationshintergrund, die sich möglicherweise benachteiligt sehen könnten.
Die Bundesregierung muss die 20 Fragen innerhalb von sechs Wochen nach Eingang beantworten. Die Antwort wird als separate Drucksache veröffentlicht und kann dann im zuständigen Ausschuss für Inneres und Heimat beraten werden.
- Bestenauslese
- Verfassungsprinzip aus Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz, wonach öffentliche Ämter nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden dürfen.
- Diversitätskompetenz
- Umstrittenes Bewertungskriterium bei Stellenbesetzungen, das die Fähigkeit zum Umgang mit Vielfalt bewerten soll.
- Einwanderungsgeschichte
- Personen, die selbst zugewandert sind oder deren Vorfahren nach 1955 nach Deutschland kamen.























































