Beantwortet am 06.05.2026
Keine Quoten: Bundesregierung verneint Diskriminierung bei Bewerbern
Hintergrund
Auslöser der Anfrage war ein Vorfall in Berlin, wo die Justizverwaltung verfassungswidrige Diskriminierung deutschstämmiger Bewerber einräumte. Bei Einstellungsverfahren wurden separate Listen für Bewerber mit und ohne Migrationshintergrund geführt und schlechter qualifizierte Bewerber mit Migrationshintergrund bevorzugt. Dies verstieß gegen das Prinzip der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz.
Die AfD-Fraktion hat sich mit einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/5265) nach möglichen verfassungswidrigen Diskriminierungen bei der Personalauswahl des Bundes erkundigt. Hintergrund ist ein Vorfall in Berlin, wo die Justizverwaltung einräumte, deutschstämmige Bewerber verfassungswidrig benachteiligt zu haben.
Keine Quoten in der Bundesverwaltung
Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort vom 6. Mai 2026 mit, dass es keine Quotenregelungen oder getrennte Bewerberlisten in der Bundesverwaltung gibt. Eine Vorauswahl oder eine feste Quote zur Einladung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Einwanderungsgeschichte erfolgt in der Bundesverwaltung nicht, heißt es in der Antwort.
Handlungsleitend sind bei allen Personalentscheidungen die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bestenauslese nach Artikel 33 Absatz 2 Grundgesetz. Dabei dürfen Geschlecht, Abstammung, ethnische Herkunft oder Behinderung nicht zu Benachteiligungen führen.
9,9 Prozent haben Einwanderungsgeschichte
Laut der 2025 veröffentlichten Studie „Diversität und Chancengleichheit Survey 2024“ haben 9,9 Prozent der Beschäftigten in der Bundesverwaltung eine Einwanderungsgeschichte. Dies ist bemerkenswert, da der Anteil in der Gesamtbevölkerung bei über 25 Prozent liegt. 2019 hat der Anteil noch bei 12 Prozent gelegen.
Die Diversitätsstrategie der Bundesregierung vom Januar 2025 enthält Empfehlungen und teilweise verpflichtende Elemente. Dazu gehören Schulungen oder vielfaltssensible Stellenausschreibungen. Ähnliche Integrationsfragen beschäftigen regelmäßig das Parlament.
235 Beschwerden seit 2020
Seit 2020 sind etwa 235 Beschwerden nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in der Bundesverwaltung erfasst worden. 23 davon haben die Merkmale Religion, ethnische Herkunft oder Rasse betroffen. Als berechtigt anerkannt worden sind acht Fälle. Zusätzlich hat es etwa 90 Klagen wegen Verstoßes gegen das AGG gegeben, wovon vier die genannten Diskriminierungsmerkmale betroffen haben.
Die Bundesregierung sieht keine Hinweise auf systematische Diskriminierung bei Stellenbesetzungen und verweist auf die Gültigkeit der verfassungsrechtlichen Bestenauslese.
Schulungskosten von 160.000 Euro
Für Schulungen zu „Kultursensible Personalauswahl“, „Interkulturelle Kompetenzen“ und „Unconscious Bias“ sind seit 2025 Kosten von etwa 160.000 Euro entstanden. Rund 650 Bundesbedienstete haben an entsprechenden Schulungen teilgenommen.
Betroffen sind alle Bewerber für den öffentlichen Dienst des Bundes, insbesondere solche mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Die AfD sieht deutschstämmige Bewerber als benachteiligt.
Die Anfrage ist mit der Antwort vom 6. Mai 2026 abgeschlossen. Weitere parlamentarische Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.
- Bestenauslese
- Verfassungsprinzip nach Art. 33 Abs. 2 GG, wonach öffentliche Ämter nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vergeben werden dürfen.
- Diversitätsstrategie
- 2025 beschlossenes Programm der Bundesregierung zur Förderung von Vielfalt in der Bundesverwaltung.
- Einwanderungsgeschichte
- Personen, die selbst oder deren Eltern nach 1949 nach Deutschland eingewandert sind, nach Definition des Statistischen Bundesamts.























































