- DAkkS-Reformagenda mit Eckpunkten liegt seit März 2026 vor
- Keine Stabilisierungsmaßnahmen eingeleitet — Bundesregierung sieht keinen Bedarf
- Findungskommission für neue DAkkS-Geschäftsführung eingesetzt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7731 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nach europäischem Recht vorgesehene nationale Akkreditierungsstelle Deutschlands. Sie nimmt auf Grundlage des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) hoheitliche Aufgaben wahr und finanziert sich nahezu vollständig über Gebühren nach der Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV). Im Jahr 2026 leitete die Bundesregierung einen Reformprozess ein, nachdem es laut Fragesteller-Vorbemerkung Hinweise auf strukturelle Defizite bei Finanzierung, Aufsicht und Gesellschaftersteuerung gegeben hatte. Ende März 2026 legte das BMWE Eckpunkte für eine Akkreditierungsstrategie und Reformagenda vor. Zusätzlich schied der bisherige Geschäftsführer der DAkkS Ende Mai 2026 aus seinem Amt aus, was das BMWE zur Bestellung eines Interims-Geschäftsführers veranlasste.
Im Detail
Bisher wurden mangels Erforderlichkeit keine speziellen Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der DAkkS eingeleitet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7731, Antwort zu Fragen 1–3
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) durchläuft seit 2026 einen grundlegenden Reformprozess. Ob Prüflabore, Zertifizierungsstellen oder Inspektionsbehörden — sie alle benötigen die DAkkS-Akkreditierung, um ihre Tätigkeiten rechtssicher auszuüben. Störungen in diesem System treffen Unternehmen aller Größen, die für den Marktzugang auf anerkannte Konformitätsbewertungen angewiesen sind.
DAkkS-Reform: Was die Bundesregierung plant
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat laut BT-Drs. 21/7731 Ende März 2026 Eckpunkte für eine Akkreditierungsstrategie und Reformagenda der nationalen Akkreditierungsstelle DAkkS vorgelegt. Ziel ist es, die DAkkS zu einem modernen, digitalisierten und dienstleistungsorientierten Anbieter weiterzuentwickeln. Die Eckpunkte entstanden unter anderem auf Basis der Ergebnisse eines Strategie-Workshops vom 5. März 2026. Der Reformprozess wird laut Bundesregierung unter Einbindung der neuen Interims-Geschäftsführung, aller Gesellschafter sowie der beteiligten Ressorts vorangetrieben.
Liquidität und Finanzierung: Keine Notmaßnahmen eingeleitet
Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7383) nach einer möglicherweise sich verschärfenden Liquiditätssituation der DAkkS gefragt. Die Bundesregierung antwortet, sie lasse sich fortlaufend und engmaschig über die finanzielle Lage der DAkkS informieren. Sie kommt jedoch zu dem Schluss: „Bisher wurden mangels Erforderlichkeit keine speziellen Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der DAkkS eingeleitet.“ Die Finanzierung der DAkkS basiert fast vollständig auf Gebühren nach der Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV), da die Stelle aufgrund ihrer hoheitlichen Beleihung nicht gewinnorientiert arbeiten darf. Eine erneute Anpassung der AkkStelleGebV ist laut Bundesregierung derzeit in Vorbereitung; die zugrundeliegenden Stundensätze für Zeitgebühren wurden bereits mehrfach erhöht.
Was gilt aktuell?
Die DAkkS ist als GmbH organisiert und nimmt auf Grundlage des Akkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG) hoheitliche Aufgaben wahr. Für die Beleihungsfähigkeit ist nach § 10 AkkStelleG eine staatsdominierte Gesellschafterstruktur erforderlich. Die Bundesregierung erklärt, sie werde als Gesellschafter sicherstellen, dass diese Voraussetzungen weiterhin erfüllt bleiben — notfalls in Abstimmung mit den anderen Gesellschaftern. Der Verbleib von Ländern und Industrie in der Gesellschafterstruktur ist dabei ein ausdrückliches politisches Ziel.
Führungswechsel und Findungskommission
Ende Mai 2026 schied der bisherige Geschäftsführer der DAkkS aus seinem Amt aus. Das BMWE bestellte daraufhin zügig einen Interims-Geschäftsführer, um die Arbeitsfähigkeit der Stelle ohne Unterbrechung zu sichern. Für die dauerhafte Nachfolge wurde eine Findungskommission eingesetzt. Die Bundesregierung nennt betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Kenntnisse zu Verwaltungsverfahren als wesentliche Anforderungen an die künftige Führungsperson. Zu den genauen Hintergründen des Ausscheidens äußert sich die Bundesregierung nicht: „Die Bundesregierung äußert sich nicht im Detail zu Personalfragen.“
KI-Verordnung und internationale Standardisierung
Die DAkkS-Reform findet vor dem Hintergrund neuer EU-Regelwerke statt, die Konformitätsbewertungen erfordern — darunter die KI-Verordnung, der Cyber Resilience Act und die Maschinenverordnung. Die Bundesregierung versichert, die Akkreditierungs- und Konformitätsbewertungsstrukturen in Deutschland seien leistungsfähig. Die zuständigen Ressorts stünden mit der DAkkS im Austausch, um eine reibungslose Umsetzung vorzubereiten. Auf Fragen zur geopolitischen Dimension — insbesondere zur chinesischen Normungsstrategie „China Standards 2035“ — stellt die Bundesregierung klar, dass die DAkkS nicht für Standardisierung, sondern für die Anwendung von Normen im Akkreditierungsverfahren zuständig ist. Den bilateralen Normungsaustausch mit China koordiniert die Deutsch-Chinesische Kommission zur Zusammenarbeit in der Normung (DCKN) zwischen BMWE und der chinesischen Standardization Administration of China (SAC).
Die Antwort der Bundesregierung auf die 27 Einzelfragen umfasst den gesamten Bereich von Finanzierung, Gesellschafterstruktur, Führung und strategischer Ausrichtung der DAkkS. Zum weiteren politischen Kontext des Reformdrucks auf die Bundesverwaltung im Wirtschaftsbereich: Energiepolitik der Bundesregierung frisst den Aufschwung am Bau.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind Unternehmen in Deutschland, die für den Marktzugang auf akkreditierte Prüf- und Zertifizierungsstellen angewiesen sind — insbesondere in den Bereichen KI-Anwendungen, Cybersicherheit und Maschinenbau, wo neue EU-Verordnungen wie die KI-Verordnung und der Cyber Resilience Act Konformitätsbewertungen erfordern. Mittelbar betroffen sind alle Verbraucher, die auf die durch Akkreditierung gesicherte Produktqualität und -sicherheit vertrauen.
Die Bundesregierung weicht bei mehreren Fragen aus: Personalfragen zur Geschäftsführung werden mit dem pauschalen Verweis auf Vertraulichkeit abgeblockt. Bei Frage 10 zur Vermeidung struktureller Defizite verweist die Regierung lediglich auf eine frühere Antwort, ohne konkrete Maßnahmen zu nennen. Fragen 19 und 20 zur Rücklagenverwendung werden mit einem allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Verweis beantwortet, ohne inhaltlich Stellung zu nehmen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. DAkkS-Krise: Grüne stellen 27 Fragen zur Akkreditierungsstelle →
- Akkreditierung
- Formelle Anerkennung durch eine Akkreditierungsstelle, dass eine Organisation (z. B. ein Labor) kompetent ist, bestimmte Aufgaben — etwa Prüfungen oder Zertifizierungen — durchzuführen.
- Beleihung
- Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf eine privatrechtlich organisierte Stelle (hier: DAkkS GmbH) durch Gesetz oder Verordnung, sodass diese im Namen des Staates handeln kann.
- AkkStelleGebV
- Akkreditierungsstellengebührenverordnung — legt die Gebühren fest, die die DAkkS für ihre Dienstleistungen erhebt, und bildet die wesentliche Einnahmegrundlage der Stelle.
Was ist die DAkkS und warum ist sie wichtig?
Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle Deutschlands. Sie prüft und zertifiziert Konformitätsbewertungsstellen wie Labore und Prüfinstitute und sichert so den Marktzugang für Produkte und Dienstleistungen.
Hat die Bundesregierung finanzielle Probleme der DAkkS bestätigt?
Die Bundesregierung lässt sich laut eigener Aussage fortlaufend über die Liquiditätssituation der DAkkS informieren, hat aber bisher mangels Erforderlichkeit keine speziellen Stabilisierungsmaßnahmen eingeleitet.
Was ändert sich bei der DAkkS-Gebührenverordnung?
Eine erneute Anpassung der Akkreditierungsstellengebührenverordnung (AkkStelleGebV) ist laut Bundesregierung derzeit in Vorbereitung. Die zugrundeliegenden Stundensätze wurden bereits mehrfach erhöht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7731 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































