- Über 50 % des Wohnungsneubaus läuft über Bauträger
- Bei Insolvenz drohen Käufern Verlust von Abschlagszahlungen
- 17 Fragen zu Insolvenzfällen 2018–2026 und Reformbedarf
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7775 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Laut der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7775) wird über die Hälfte des Wohnungsneubaus in Deutschland über Bauträger abgewickelt. Die 95. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat im Juni 2024 Schutzlücken im Bauträgervertragsrecht festgestellt. Der Deutsche Baugerichtstag sprach sich bei einer Sondersitzung im Januar 2026 für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes aus. Grundlage des geltenden Rechts sind die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) sowie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), deren Schutzwirkung von Verbraucherverbänden seit Jahren als unzureichend kritisiert wird.
Im Detail
Kommt es während der Bauphase zur Insolvenz des Bauträgers, drohen Baustopp, erhebliche Mehrkosten, Rechtsstreitigkeiten und im Einzelfall der Verlust bereits geleisteter Zahlungen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7775, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wer eine Wohnung oder ein Haus von einem Bauträger kauft, zahlt in der Regel schon während der Bauphase Abschlagszahlungen — oft viele zehntausend Euro, bevor das Gebäude fertig ist oder der Eigentumsübergang stattgefunden hat. Geht der Bauträger in dieser Phase insolvent, verlieren Käufer häufig einen erheblichen Teil dieser Vorauszahlungen. Genau diese Schutzlücke steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7775, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 31. August 2026 beim Bundestag eingereicht hat.
Bauträgerinsolvenz: Welche Risiken Käufer tragen
Laut der Vorbemerkung zur Anfrage läuft über die Hälfte des Wohnungsneubaus in Deutschland über Bauträger. Trotzdem besteht nach Einschätzung von Verbraucherverbänden und der 95. Justizministerkonferenz (Juni 2024) ein strukturelles Schutzdefizit: Käufer leisten Abschlagszahlungen nach dem in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) vorgesehenen Zahlungsplan, erwerben das Eigentum aber erst später. Im Insolvenzfall erhalten sie häufig nur eine geringe Insolvenzquote oder stehen vor einem halbfertigen Rohbau, dessen Fertigstellung sie zu erheblichen Mehrkosten selbst beauftragen müssen. Hinzu kommen Zwischenfinanzierungskosten, Bereitstellungszinsen und oft jahrelange Rechtstreitigkeiten.
Besonders kompliziert ist die Situation bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentum: Dort sind ganze Erwerbergemeinschaften gleichzeitig betroffen, ohne dass klare gesetzliche Regeln für gemeinschaftliches Handeln — etwa für die Restfertigstellung — bestehen. Die Grünen thematisieren in ihrer Anfrage auch konkret den Fall der Hedera Bauwert GmbH in Berlin, wo Eigentümerinnen nach Angaben der Fragesteller teilweise seit Jahren auf die Übergabe ihrer Eigentumswohnung warten und Mieterinnen unter fehlender Instandhaltung leiden.
Was gilt aktuell beim Bauträgervertragsrecht?
Das geltende Recht stützt sich im Wesentlichen auf die MaBV und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die MaBV legt fest, nach welchem Baufortschritt der Bauträger Abschlagszahlungen verlangen darf — eine vollständige Absicherung dieser Zahlungen für den Insolvenzfall ist jedoch nicht verpflichtend vorgeschrieben. Verbraucherverbände wie Wohnen im Eigentum e.V. und der Bundesverband Selbständiger Buchhalter e.V. fordern seit Jahren eine Nachbesserung. Auch der Deutsche Baugerichtstag hat sich bei einer Sondersitzung im Januar 2026 klar für eine Verbesserung des Verbraucherschutzes ausgesprochen. Ein Abschlussbericht des Bundesjustizministeriums aus dem Jahr 2019 hatte bereits Reformoptionen skizziert, ohne dass bislang ein Gesetzentwurf vorgelegt wurde.
17 Fragen zur Bauträgerinsolvenz an die Bundesregierung
Die Anfrage umfasst 17 Einzelfragen, die sich in vier Themenbereiche gliedern. Erstens fragen die Grünen nach der Datenlage: Wie viele Bauträger gibt es in Deutschland, wie viele Insolvenzen gab es zwischen 2018 und 2026, wie viele Verbraucher waren betroffen, und wie viele Wohneinheiten befanden sich dabei noch im Bau? Zweitens geht es um die finanzielle Dimension: Wie hoch war die durchschnittliche Belastung betroffener Käufer — durch verlorene Abschlagszahlungen, Mehrkosten der Fertigstellung, Bereitstellungszinsen und Rechtskosten? Drittens fragen die Abgeordneten nach der Häufigkeit von Rücktritten, Rückabwicklungen und der tatsächlich ausgezahlten Insolvenzquote. Viertens stellen sie konkrete Reformfragen: Kennt die Bundesregierung den Vorschlag einer Pflicht zur vollständigen Absicherung von Abschlagszahlungen? Wie bewertet sie Modelle, nach denen Bauträger entweder erst bei Übergabe eine wesentliche Zahlung verlangen dürfen oder eine Rückgewährabsicherung stellen müssen? Und plant die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Reform des Bauträgervertragsrechts?
Die Frage nach einem möglichen gesetzlichen Rückabwicklungsrecht oder Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Bauträgers ist dabei besonders praxisrelevant: Ohne ein solches Recht bleiben Käufer oft in einem halbfertigen Vertragsverhältnis gefangen, das weder Rückzahlung noch Weiterführung ermöglicht.
Die Antwort der Bundesregierung auf diese Bauträgerinsolvenz-Anfrage steht noch aus. Wie die Wohngeld-Reform 2027 zeigt, stehen Fragen der finanziellen Absicherung im Wohnbereich derzeit auf breiter Ebene auf der politischen Agenda. Auch beim Thema Transparenz staatlicher und wirtschaftlicher Akteure ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in dieser Legislaturperiode aktiv.
Betroffen sind Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Eigentumswohnung, ein Einfamilienhaus, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte über einen Bauträger erwerben und während der Bauphase Abschlagszahlungen leisten. Besonders vulnerabel sind Käufer in Mehrfamilienhäusern, da eine Insolvenz dort eine ganze Erwerbergemeinschaft gleichzeitig trifft. Auch Mieterinnen und Mieter in umgewandelten Wohngebäuden können betroffen sein, wenn Sanierungsarbeiten durch Bauträgerinsolvenzen stocken.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7775) ist am 31. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Nach § 104 GO-BT ist eine Antwort grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- Bundesrechtliche Verordnung, die unter anderem regelt, wann und in welcher Höhe Bauträger Abschlagszahlungen von Käufern verlangen dürfen, um diese vor Vermögensverlusten zu schützen.
- Insolvenzquote
- Der Anteil einer Forderung, der Gläubigern im Insolvenzverfahren tatsächlich ausgezahlt wird — bei Bauträgerinsolvenzen oft sehr gering.
- Bauträgervertragsrecht
- Das rechtliche Regelwerk, das die Beziehung zwischen Bauträger und Käufer beim Erwerb noch nicht fertiggestellter Immobilien regelt, insbesondere im BGB und der MaBV.
Was ist ein Bauträger?
Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Immobilien auf eigenem Grund errichtet und an Käufer verkauft, häufig schon während der Bauphase gegen Abschlagszahlungen.
Was passiert mit meinen Zahlungen, wenn der Bauträger insolvent wird?
Im Insolvenzfall erhalten Käufer häufig nur eine geringe Insolvenzquote zurück; in manchen Fällen erwerben sie Eigentum an einem nur teilweise fertiggestellten Gebäude und müssen die Fertigstellung teuer selbst beauftragen.
Welche Reform wird diskutiert?
Verbraucherverbände und die Justizministerkonferenz fordern eine Pflicht zur vollständigen Absicherung von Abschlagszahlungen sowie ein gesetzliches Rückabwicklungsrecht bei Bauträgerinsolvenzen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7775 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































