- 48-Prozent-Rentenniveau möglicherweise nur im Zugangsjahr gesichert
- Nachhaltigkeitsfaktor soll ab 2031 wieder gelten — alpha steigt auf 0,33
- Übergangsfaktor bis 2045: Haushaltskosten noch unklar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7774 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33 Empfehlungen zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung vorgelegt hat. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte an, die Vorschläge vollständig umsetzen zu wollen. Kernpunkte sind die Wiedereinführung des seit 2018 ausgesetzten Nachhaltigkeitsfaktors nach 2031 sowie die Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente. Der Nachhaltigkeitsfaktor reagiert automatisch auf demografische Veränderungen und kann Rentenanpassungen dämpfen, wenn die Zahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern steigt.
- 33 Empfehlungen — hat die Alterssicherungskommission am 23. Juni 2026 in ihrem Abschlussbericht vorgelegt.
- 48 Prozent — beträgt das gesetzliche Mindestrentenniveau, dessen dauerhafte Sicherung im Mittelpunkt der Anfrage steht.
- Alpha-Parameter: 0,25 auf 0,33 — um diesen Wert soll der Dämpfungsparameter im Nachhaltigkeitsfaktor erhöht werden, was die Rentenanpassungen stärker begrenzt.
- 2031 — ab diesem Jahr soll der seit 2018 ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor nach den Empfehlungen der Kommission wieder wirksam werden.
- 15 Fragen — stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in BT-Drs. 21/7774 an die Bundesregierung.
Im Detail
Die konkrete formeltechnische Implementation dieser Dämpfungsfaktoren soll so erfolgen, dass das Rentenniveau (inklusive gesetzlicher Kapitalrente) unter Berücksichtigung des gesamten vorgeschlagenen Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht ausfällt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7774, Zitat aus Empfehlung der Alterssicherungskommission
Das Rentenniveau in Deutschland steht vor einer grundlegenden Neuausrichtung. Die im Dezember 2025 eingerichtete Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Bundeskanzler Friedrich Merz hat deren vollständige Umsetzung angekündigt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt in BT-Drs. 21/7774 vom 31. August 2026 insgesamt 15 detaillierte Fragen an die Bundesregierung — und legt damit einen der zentralen Streitpunkte offen: Gilt das gesetzliche Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent dauerhaft für alle Rentnerinnen und Rentner, oder nur für bestimmte Jahrgänge im ersten Jahr ihres Renteneintritts?
Was gilt aktuell beim Rentenniveau?
Derzeit ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) bis 2031 ausgesetzt. Dieser Faktor dämpft automatisch die jährlichen Rentenerhöhungen, wenn das Verhältnis von Rentnerinnen und Rentnern zu Beitragszahlenden ungünstiger wird — also wenn die Demografie die gesetzliche Rentenversicherung stärker belastet. Ohne diesen Dämpfer fallen die jährlichen Rentenanpassungen höher aus. Das gesetzliche Mindestsicherungsniveau beträgt 48 Prozent: Eine Person mit 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst soll eine Rente erhalten, die mindestens 48 Prozent des jeweiligen Durchschnittslohns entspricht.
Was sieht die Alterssicherungskommission vor?
Die Kommission empfiehlt, den Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder einzusetzen und gleichzeitig zu verstärken: Der Parameter „alpha“ soll von 0,25 auf 0,33 angehoben werden. Eine höhere alpha-Zahl bedeutet, dass ein größerer Teil der demografischen Lasten über gedämpfte Rentenanpassungen auf die Leistungsempfangenden verlagert wird — und weniger über steigende Beitragssätze auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zugleich soll eine neue gesetzliche Kapitalrente eingeführt werden, bei der Versicherte ab 2028 zusätzliche Beiträge zahlen.
Rentenniveau: Dauerhaft oder nur beim Renteneintritt?
Hier setzt der Kern der Anfrage an. Aus Sicht der Fragesteller sichern die Kommissionsempfehlungen das 48-Prozent-Niveau nur für rentennahe Jahrgänge — und auch für diese nur im ersten Jahr nach ihrem Renteneintritt. Bestandsrentnerinnen und -rentner sowie spätere Rentnergenerationen könnten laut dieser Einschätzung durch die nach 2031 wieder einsetzende Dämpfung real schlechtere Rentenanpassungen erhalten als nach geltendem Recht. Die Grünen fragen deshalb konkret, wie sich das Rentenniveau für drei verschiedene Szenarien entwickelt: für jemanden, der 2027 in Rente geht, für jemanden, der 2032 in Rente geht, und für jemanden, der 2040 in Rente geht.
Ein weiterer Aspekt betrifft die innere Konsistenz des Systems: Wer dieselbe Anzahl an Entgeltpunkten angesammelt hat, könnte je nach Rentenzugangsjahr unterschiedlich hohe Monatsbeträge erhalten — weil der umlagebasierte Anteil der Rente jährlich angepasst wird, der Kapitaldeckungsanteil jedoch nicht in gleicher Weise. Beim Wohngeld zeigt sich ein ähnliches Muster: Reformen, die auf dem Papier Niveausicherung versprechen, können für bestimmte Gruppen faktisch Leistungseinbußen bedeuten.
Folgen für Erwerbsminderungsrente, Mütterrente und Grundrente
Die Anfrage thematisiert auch die Auswirkungen der geplanten Dämpfungsmaßnahmen auf spezielle Rentenarten. Erwerbsminderungsrente, Mütterrente und Grundrente werden im Wesentlichen durch dieselbe Rentenanpassungsformel fortgeschrieben wie reguläre Altersrenten. Werden die jährlichen Anpassungen gedämpft, verlieren diese Rentenarten relativ zu den Löhnen über die Zeit an Wert. Die Grünen fragen, wie groß die Gefahr einer solchen Entwertung ist und welche Schutzmaßnahmen die Bundesregierung plant.
Übergangsfaktor und Haushaltskosten bis 2045
Die Kommission schlägt einen steuerfinanzierten Übergangsfaktor vor, der Jahrgänge kompensieren soll, die ab 2028 Beiträge für den Kapitalstock zahlen, aber noch keinen Nutzen daraus ziehen können — insbesondere Rentenzugänge ab 2032. Die Anfrage fragt nach den jährlichen Haushaltskosten für diesen Übergangsfaktor bis 2045 und nach der Finanzierungsplanung der Bundesregierung. Konkrete Zahlen liegen dazu bislang nicht vor. Das Thema Transparenz bei staatlichen Ausgaben und Fördermitteln beschäftigt den Bundestag aktuell in mehreren Anfragen, etwa zur Vergabe von Fördermittelbescheiden.
Zusätzlich fragen die Abgeordneten, welche Auswirkungen eine gedämpfte Rentenanpassung auf die Einnahmen der anderen Sozialversicherungssysteme hat: Sinken die Renten relativ zu den Löhnen, gehen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der sozialen Pflegeversicherung und der Arbeitslosenversicherung Beitragseinnahmen verloren — da diese Sozialversicherungen auch auf Renteneinkünfte erheben.
Historische Entwicklung von Renten und Löhnen
Ein eigener Fragenblock in BT-Drs. 21/7774 widmet sich der historischen Dimension: Wie hat sich das Verhältnis von Nettorenten zu Nettolöhnen und von Bruttorenten zu Bruttolöhnen in den vergangenen 50 Jahren entwickelt — aufgeschlüsselt nach alten und neuen Bundesländern? Die Antwort auf diese Frage ist politisch bedeutsam, weil die Kommission die Lohnkopplung als Grundprinzip beibehält, während die tatsächliche Entwicklung der Verhältniszahlen über Jahrzehnte möglicherweise zeigt, dass Renten und Löhne sich strukturell auseinanderentwickelt haben.
Die Antwort der Bundesregierung auf diese 15 Fragen steht noch aus. Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Rentenreform dürfte sie politisch erhebliches Gewicht haben. Informationen zu weiteren aktuellen parlamentarischen Anfragen finden sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 2. September 2026.
Weiterlesen:
- Das bewegt Deutschland — 02.09.2026
- Bundeszuwendungen: Regierung verweist bei Datenfragen auf frühere Antworten
Betroffen sind alle aktuellen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland sowie alle Personen, die bis 2045 und darüber hinaus in Rente gehen. Besonders im Fokus der Anfrage stehen Bestandsrentner, Erwerbsminderungsrentner, Mütter mit Mütterrente sowie Geringverdiener, die Grundrente beziehen. Zudem sind Beitragszahler betroffen, da die Reform das Verhältnis zwischen Leistungsempfängern und Beitragszahlern neu gewichtet.
Die Kleine Anfrage ist beim Deutschen Bundestag eingegangen. Gemäß § 104 GO-BT ist grundsätzlich eine Antwort der Bundesregierung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Nachhaltigkeitsfaktor
- Bestandteil der Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI), der Rentenerhöhungen dämpft, wenn das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern ungünstiger wird. Bis 2031 ausgesetzt.
- Übergangsfaktor
- Von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene steuerfinanzierte Kompensation für Jahrgänge, die Beiträge zum Kapitalstock zahlen, aber noch keinen Nutzen daraus ziehen können.
- Rentenniveau
- Verhältnis der Standardrente (45 Beitragsjahre zum Durchschnittsverdienst) zum aktuellen Durchschnittslohn; der gesetzliche Mindestwert beträgt derzeit 48 Prozent.
Was ist der Nachhaltigkeitsfaktor?
Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel (§ 68 Abs. 5 SGB VI) dämpft Rentenerhöhungen automatisch, wenn das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern ungünstiger wird. Seit 2018 ist seine Anwendung bis 2031 ausgesetzt.
Was bedeutet das 48-Prozent-Rentenniveau?
Das Rentenniveau beschreibt das Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittslohn. Ein Wert von 48 Prozent bedeutet, dass eine Person mit 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst eine Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittslohns erhält.
Wann soll die Rentenreform in Kraft treten?
Laut der Anfrage soll der Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder wirksam werden. Konkrete Gesetzgebungsschritte hat die Bundesregierung bislang nicht bekanntgegeben.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7774 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































