Beantwortet
Warum gehen die Patentanmeldungen in Deutschland zurück?
Hintergrund
Patentanmeldungen gelten als wichtiger Indikator für die technologische Innovationsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Die Zahlen zeigen einen besorgniserregenden Trend: Deutschlands Anteil an Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt sank von 19 Prozent (2004) auf 13 Prozent (2024), während Anmeldungen aus Nicht-EU-Staaten zunahmen. Parallel dazu ging die Zahl der Gebrauchsmusteranmeldungen als kostengünstige Alternative zu Patenten drastisch zurück.
Die AfD-Fraktion hat eine umfassende Kleine Anfrage zur Entwicklung von Forschung, Entwicklung und Innovation in Deutschland gestellt (BT-Drs. 21/5266 vom 13. April 2026). Im Fokus stehen die rückläufigen Patentanmeldungen deutscher Anmelder.
Dramatischer Rückgang bei Patentanmeldungen
Deutschlands Anteil an Patentanmeldungen beim Europäischen Patentamt (EPA) ist von rund 19 Prozent im Jahr 2004 auf etwa 13 Prozent im Jahr 2024 gesunken. Dies ist bemerkenswert, da Deutschland lange Zeit als Innovationsführer galt. Bei den Anmeldungen pro Einwohner rutschte die Bundesrepublik auf Rang 6 ab. Gleichzeitig hat der Anteil von Nicht-Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens von 50 auf 57 Prozent zugenommen.
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Entwicklung ähnlich verlaufen. Die Zahl deutscher Patentanmeldungen sank von etwa 48.000 im Jahr 2006 auf rund 42.000 im Jahr 2025. Noch drastischer fiel der Rückgang bei Gebrauchsmusteranmeldungen aus: zwischen 2006 und 2025 von rund 20.000 auf etwa 11.400 pro Jahr. Hintergrund ist, dass Gebrauchsmuster eine kostengünstige Alternative zum Patent darstellen.
Patentanmeldungen gelten als wichtiger Gradmesser für die Innovationsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Der Rückgang könnte darauf hindeuten, dass Deutschland technologisch an Boden verliert.
Umfassende Fragen zur Innovationspolitik
Die 50 Fragen der AfD-Abgeordneten um Dr. Christoph Birghan decken ein breites Spektrum ab. Von der Entwicklung in einzelnen Technologieklassen über die Situation kleiner und mittlerer Unternehmen bis hin zur Bewertung von Förderprogrammen wie WIPANO und der steuerlichen Forschungszulage reicht die Anfrage.
Besonders die Effizienz bestehender Förderinstrumente hinterfragt die AfD. Sie fragt, warum Schutzrechtskosten im WIPANO-Programm förderfähig sind, während sie beim Forschungszulagengesetz ausgeschlossen bleiben. Die Wirksamkeit von Wagniskapitalförderung wird ebenso thematisiert wie EU-Programme wie Horizon Europe.
Sorge um deutsche Wettbewerbsfähigkeit
Die Anfrage spiegelt Bedenken um Deutschlands Position als Innovationsstandort wider. Die Bundesregierung muss nun Stellung nehmen, wie sie die rückläufigen Zahlen erklärt und welche Maßnahmen sie für erforderlich hält, um die deutsche Innovationskraft zu stärken.
Betroffen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelerfinder, die auf kostengünstige Schutzrechte angewiesen sind. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt könnte durch rückläufige Anmeldezahlen in seiner Kapazitätsplanung und Rolle im europäischen Patentsystem betroffen sein.
Die Bundesregierung hat üblicherweise mehrere Wochen Zeit für ihre Antwort auf die 50 Fragen umfassende Kleine Anfrage. Die Antwort wird voraussichtlich detaillierte Statistiken und die Regierungseinschätzung zur deutschen Innovationsfähigkeit enthalten.
- Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ)
- Internationales Abkommen, das ein einheitliches Patentverfahren für die Mitgliedstaaten ermöglicht.
- Gebrauchsmuster
- Kostengünstige Alternative zum Patent mit kürzerer Laufzeit, oft als 'kleines Patent' bezeichnet.
- Internationale Patentklassifikation (IPC)
- Weltweit einheitliches System zur Klassifizierung von Patenten nach Technologiebereichen.























































