- 13 Fragen zu Kosten der Grenzkontrollen bei Frankfurt (Oder)
- Personalaufwand, Überstunden und Infrastrukturkosten an A12 und Stadtbrücke unklar
- Volkswirtschaftliche Schäden durch Staus und Zugverspätungen werden hinterfragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7934 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland hat die stationären Binnengrenzkontrollen an mehreren Außengrenzen des Schengen-Raums seit 2023 wiederholt verlängert und intensiviert. An der deutsch-polnischen Grenze gehören die Übergänge im Raum Frankfurt (Oder) — insbesondere die Stadtbrücke, der Autobahngrenzübergang A12 bei Świecko und die Schienenstrecke — zu den verkehrsreichsten und logistisch bedeutsamsten Kontrollpunkten. Umbaumaßnahmen auf der A12 zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Kontrollbereich wurden nach Medienberichten Ende 2025 abgeschlossen. Die IHK Ostbrandenburg hatte die erneute Verlängerung der Kontrollen als belastend für die Logistikbranche kritisiert.
Im Detail
Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und der Frage nach der ökonomischen Verhältnismäßigkeit ist eine detaillierte Transparenz über die am Standort Frankfurt (Oder) anfallenden Kosten und den tatsächlichen Mitteleinsatz zwingend geboten.
— Vorbemerkung, BT-Drs. 21/7934
Die Binnengrenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze belasten Pendler, Logistikunternehmen und die Bundespolizei seit ihrer Intensivierung erheblich. Im Mittelpunkt steht dabei der Raum Frankfurt (Oder) mit drei zentralen Kontrollpunkten: dem Autobahngrenzübergang auf der A12 (Świecko/Frankfurt), der Stadtbrücke Frankfurt (Oder) sowie der grenzüberschreitenden Schienenstrecke. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7934 vom 9. September 2026 verlangt die Fraktion Die Linke von der Bundesregierung umfassende Kostentransparenz.
Binnengrenzkontrollen: 13 Fragen zu Kosten und Ergebnissen
Die Anfrage umfasst 13 detaillierte Einzelfragen. Sie richtet sich auf vier Themenkomplexe: die finanziellen Kosten der Kontrollen, den Personalaufwand der Bundespolizei, die konkreten Aufgriffsergebnisse sowie die volkswirtschaftlichen Folgeschäden für den Wirtschafts- und Pendelverkehr.
Bei den Kosten fragt die Fraktion nach den Gesamtausgaben seit Wiedereinführung der Kontrollen, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und Quartalen sowie nach den drei Standorten. Dabei sollen Personalkosten im regulären Dienst, Zeitzuschläge für Überstunden und Wochenenddienste, Sach- und Technikkosten (Container, Beleuchtung, Absperrungen, EDV) sowie Unterbringungs- und Reisekosten für abgeordnete Einsatzkräfte separat ausgewiesen werden. Zusätzlich werden die Kosten für Umbaumaßnahmen auf der A12 — darunter Beschilderung, Markierungsarbeiten und Anpassungen am Mittelstreifen — sowie die laufenden Miet- und Unterhaltskosten für temporäre Bauten an allen drei Standorten erfragt.
Personalaufwand der Bundespolizei
Beim Personalaufwand will die Fraktion wissen, wie viele Dienststunden die Bundespolizei an den drei Standorten seit Beginn der Maßnahmen geleistet hat, wie viele Mehrarbeitsstunden angefallen sind und wie das Verhältnis zwischen finanzieller Abgeltung und Freizeitausgleich aussieht. Außerdem fragt die Anfrage, wie viele Einsatzkräfte durchschnittlich pro Schicht an jedem Standort gebunden sind und aus welchen Bundespolizeidirektionen oder Bundesländern Verstärkungskräfte abgeordnet wurden.
Aufgriffsergebnisse und Verhältnismäßigkeit
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Aufgriffsergebnissen: Die Bundesregierung soll darlegen, wie viele Personen seit Beginn der Kontrollen insgesamt kontrolliert wurden. Aufgeschlüsselt nach Standort und Quartal fragt die Anfrage nach Fällen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts, Schleusungsdelikten, sonstigen Straftaten, vollstreckten Haftbefehlen sowie Zurückweisungen und Zurückschiebungen. Auf dieser Basis soll die Bundesregierung auch das Verhältnis zwischen Einsatzaufwand und erzielten Ergebnissen bewerten — eine Frage nach der ökonomischen Verhältnismäßigkeit, die laut der Vorbemerkung der Fragesteller angesichts der Haushaltskonsolidierung drängend ist.
Volkswirtschaftliche Schäden durch Staus und Zugverspätungen
Schließlich erkundigt sich die Anfrage nach volkswirtschaftlichen Schäden: Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen oder Schätzungen zu Standzeiten im Güterverkehr und Zeitverlusten im Pendlerverkehr auf der A12 und an der Stadtbrücke vor? Für den Schienenverkehr wird konkret nach verspätungsbedingten Beeinträchtigungen beim RE1 und dem Fernverkehr Berlin–Warschau gefragt, die durch Kontrollen auf der Schienenstrecke entstehen.
Die IHK Ostbrandenburg hatte die wiederholte Verlängerung der Grenzkontrollen öffentlich kritisiert. Umbaumaßnahmen auf der A12, die den Verkehrsfluss im Kontrollbereich verbessern sollten, wurden nach Medienberichten Ende 2025 abgeschlossen. Wie das Thema in den breiteren Kontext der Migrationspolitik einzuordnen ist, zeigt auch der Beitrag Solidarprinzip: Linke fordert Bürgerversicherung und Rentenreform, der weitere gesellschaftspolitische Schwerpunkte der Fraktion beleuchtet.
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Unmittelbar betroffen sind Pendlerinnen und Pendler zwischen Deutschland und Polen, Lkw-Fahrer und Logistikunternehmen auf der A12 sowie Bahnreisende auf den Strecken RE1 und Berlin–Warschau. Mittelbar betroffen sind auch Bundespolizistinnen und -polizisten aus verschiedenen Direktionen, die für die Kontrollmaßnahmen abgeordnet werden, sowie Steuerzahler, die für die anfallenden Personal- und Infrastrukturkosten aufkommen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7934) wurde am 9. September 2026 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Gemäß § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Antwort innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Stationäre Binnengrenzkontrollen
- Systematische Personenkontrollen an den Grenzen zwischen Schengen-Staaten, die eigentlich kontrollfreie Reisefreiheit genießen. Sie sind nur unter besonderen Umständen und zeitlich begrenzt zulässig.
- Zurückweisung / Zurückschiebung
- Polizeiliche Maßnahmen, bei denen Personen an der Grenze oder kurz nach dem Grenzübertritt abgewiesen bzw. in das Nachbarland zurückgebracht werden, ohne ein Asylverfahren einzuleiten.
- Abgeordnete Einsatzkräfte
- Bundespolizistinnen und -polizisten, die vorübergehend von ihrer Stammdienststelle an einen anderen Einsatzort versetzt werden — hier zur Verstärkung der Grenzkontrollstellen im Raum Frankfurt (Oder).
Warum gibt es Grenzkontrollen an der A12 und der Stadtbrücke?
Deutschland hat die stationären Binnengrenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze intensiviert und verlängert. Die Übergänge im Raum Frankfurt (Oder) gehören dabei zu den zentralen Kontrollpunkten der Bundespolizei.
Was genau fragt Die Linke in der Anfrage?
Die Fraktion fragt in 13 Punkten nach Gesamtkosten, Personalstunden, Überstunden, Infrastrukturkosten, Aufgriffsergebnissen sowie volkswirtschaftlichen Schäden durch Staus und Zugverspätungen.
Welche Verkehrsverbindungen sind betroffen?
Betroffen sind die Autobahn A12 (Grenzübergang Świecko/Frankfurt), die Stadtbrücke Frankfurt (Oder) sowie die grenzüberschreitende Schienenstrecke, auf der unter anderem der RE1 und der Fernverkehr Berlin–Warschau verkehren.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7934 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































