- 36 Bahngroßprojekte laufen mit Zieljahren zwischen 2026 und 2036
- Kostendaten zu allen Projekten als VS-Vertraulich eingestuft
- Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung ohne konkreten Fertigstellungstermin
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7793 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit der Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7208) detaillierte Informationen zu 36 laufenden Schienenprojekten der DB InfraGO AG abgefragt — darunter Zeitpläne, Personalansätze, investierte Mittel, Ausschreibungsvolumina und Haushaltsveranschlagungen. Der Hintergrund ist das umfangreiche und kostspielige Bauprogramm der Deutschen Bahn, das Bürger und Pendler durch Streckensperrungen und veränderte Reiserouten direkt betrifft. Das Bundesministerium für Verkehr hat die Antwort am 28. August 2026 übermittelt.
- 36 Projekte — Umfang der abgefragten laufenden Bahnbauprojekte der DB InfraGO AG bundesweit.
- 2026–2036 — Zeitspanne der geplanten Inbetriebnahmen der erfassten Projekte.
- 4 von 15 Abschnitten — Beim Projekt ABS Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster sind bislang vier der 15 Abschnitte abgeschlossen.
- 9 von 12 Planfeststellungsbeschlüssen — Beim Projekt ABS Grenze Deutschland/Niederlande–Emmerich–Oberhausen liegen neun der zwölf Beschlüsse vor; drei stehen noch aus.
Im Detail
Bei den in den Teilfragen 1 bis 36b und c und angefragten Informationen (investierte Mittel, Finanzvolumen der ausgeschriebenen Leistungen, weiterer Mittelbedarf) handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB InfraGO AG.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7793
Bahnreisende in Deutschland nutzen täglich Strecken, an denen große Infrastrukturprojekte laufen oder geplant sind. Die Bundesregierung hat in BT-Drs. 21/7793 vom 31. August 2026 Zeitpläne für insgesamt 36 in Bau befindliche Bahnprojekte der DB InfraGO AG dargestellt — von der Küste bis zum Alpenvorland. Die Antwort erfolgte auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/7208).
Bahnprojekte: Was konkret gefragt wurde
Die Anfrage zielte auf fünf Informationskategorien je Projekt: erstens den Zeitplan inklusive geplantem Inbetriebnahmedatum, zweitens den Personalansatz in Planung und kaufmännischer Durchführung, drittens die bisher investierten Mittel inklusive Bundesmittelanteil, viertens das Volumen extern ausgeschriebener Leistungen und fünftens die im Bundeshaushalt veranschlagten Mittel in Jahresscheiben. Von diesen fünf Kategorien beantwortet die Bundesregierung in der öffentlichen Drucksache lediglich die Zeitpläne. Alle Finanz- und Personalfragen lehnte das Bundesministerium für Verkehr unter Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB InfraGO AG ab.
Kostendaten als VS-Vertraulich hinterlegt
Das Ministerium begründet die Geheimhaltung damit, dass Baufirmen aus detaillierten Projektkosten und Haushaltsveranschlagungen Rückschlüsse auf kalkulierte Vergabepreise ziehen könnten. Dies würde nach Einschätzung der Bundesregierung zu einer Verteuerung von Bauleistungen führen und damit fiskalische Interessen des Bundes beeinträchtigen. Die entsprechenden Informationen sind als „VS-Vertraulich“ eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt, wo berechtigte Abgeordnete sie einsehen können. Personalangaben liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor, da die DB AG keine projektbezogenen Arbeitsanteile erfasst.
Zeitpläne der wichtigsten Bahnprojekte
Unter den 36 erfassten Projekten reichen die Inbetriebnahmeziele von 2026 bis 2036. Einige ausgewählte Daten laut Drucksache:
ABS Appenweier–Kehl (PFA 2): Im Bau seit Oktober 2025, Inbetriebnahme Ende 2029. ABS Berlin–Hannover (1. Bauabschnitt): Im Bau, wesentliche Hauptbauleistungen voraussichtlich Ende 2026 abgeschlossen. ABS Lübeck–Schwerin: Baubeginn 2024, Inbetriebnahme 2028. ABS Magdeburg–Stendal–Uelzen: Inbetriebnahme freie Strecke Dezember 2030, Knoten Stendal Dezember 2032. Knoten Frankfurt a. M.: Neue dritte Mainbrücke 2029 geplant, Gesamtinbetriebnahme 2032. Bahnhof Fangschleuse: Inbetriebnahme zwischen August und Dezember 2026. Umschlagbahnhof Ulm/Dornstadt: Inbetriebnahme 2029.
Projekte ohne festen Fertigstellungstermin
Bei mehreren großen Vorhaben ist laut Bundesregierung noch kein Gesamtinbetriebnahmedatum möglich. Beim Projekt ABS Köln–Düsseldorf–Dortmund/Münster — einem 15-Abschnitte-Projekt, von dem erst vier fertiggestellt sind — kann ein Gesamttermin erst nach Abschluss aller laufenden Planfeststellungsverfahren genannt werden. Ähnliches gilt für die ABS/NBS Karlsruhe–Basel (Abschnitte 8.0 bis 8.4) und den Knoten Bamberg. Beim Vorhaben Knoten Köln (Gummersbacher Straße) erklärt die DB AG, eine Inbetriebnahme sei „nicht absehbar“ — begründet mit baubetrieblichen Restriktionen im hoch belasteten Knoten Köln. Auch die S4 Hamburg Ost hat noch keinen festen Termin, da die DB AG zunächst prüft, ob Bauarbeiten mit der Korridorsanierung Lübeck–Hamburg 2028 gebündelt werden können.
Fehmarnbelt: Abstimmung mit Dänemark läuft
Für die ABS/NBS Hamburg–Lübeck–Puttgarden inklusive Fehmarnsundquerung stimmt die Bundesregierung den Eröffnungstermin für die Feste Fehmarnbeltquerung gemeinsam mit dem Königreich Dänemark ab. Diese Gespräche dauern laut Drucksache noch an, ein Zieldatum steht nicht fest.
Weitere aktuelle Informationen zu Infrastrukturinvestitionen des Bundes finden sich im Artikel Seehäfen: 15 Mrd. Euro Investitionsbedarf und 38 Mio. Bundeshilfe sowie zur Klimafinanzierung im Überblick: Klimafinanzierung: 6,11 Mrd. Euro aus Bundeshaushalt 2024.
Weiterlesen:
Betroffen sind Bahnreisende und Pendler auf allen angefragten Strecken quer durch Deutschland, darunter wichtige Korridore wie Hamburg–Lübeck–Puttgarden, Karlsruhe–Basel, Berlin–Hannover und der Rhein-Ruhr-Korridor. Baufirmen und Dienstleister im Schienenausbau sind indirekt betroffen, da Kostendaten zum Schutz vor strategischem Bietverhalten nicht öffentlich gemacht wurden.
Die Bundesregierung hat die Fragen zu Zeitplänen (Teilfrage: Inbetriebnahmedatum) größtenteils beantwortet, alle Finanzfragen (investierte Mittel, Ausschreibungsvolumina, Haushaltsmittel) jedoch pauschal als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis eingestuft und als VS-Vertraulich hinterlegt. Personalfragen wurden mit dem Hinweis beantwortet, dass projektbezogene Arbeitsanteile bei der DB AG nicht erfasst werden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bahnprojekte im Bau: Grüne fragen zu 36 laufenden Vorhaben →
- VS-Vertraulich
- Einstufung nach der deutschen Verschlusssachenanweisung; Informationen dieser Kategorie dürfen nur durch ermächtigte Personen unter besonderen Schutzmaßnahmen eingesehen werden.
- Planfeststellungsbeschluss (PFB)
- Hoheitliche Entscheidung, die das Baurecht für ein konkretes Infrastrukturprojekt verbindlich feststellt und alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen bündelt.
- DB InfraGO AG
- Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, die seit 2024 für das Schienennetz und die Bahnhöfe verantwortlich ist.
Warum bleiben Kostendaten geheim?
Das Bundesministerium für Verkehr stufte die Kostendaten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der DB InfraGO AG ein, da eine Offenlegung Baufirmen ermöglichen könnte, Rückschlüsse auf Vergabepreise zu ziehen und ihre Angebote anzupassen.
Welche Projekte haben keinen festen Fertigstellungstermin?
Mehrere Projekte nennen noch kein Gesamtinbetriebnahmedatum, darunter die ABS Köln–Düsseldorf–Dortmund, die Fehmarnbelt-Hinterlandanbindung, der Knoten Bamberg sowie das Projekt Knoten Köln (Gummersbacher Straße), wo eine Inbetriebnahme laut DB AG nicht absehbar ist.
Wann soll die Hamburger S4 fertig sein?
Ein konkreter Termin steht noch nicht fest. Die DB AG prüft zunächst, ob Bauarbeiten der S4 mit der geplanten Korridorsanierung Lübeck–Hamburg im 2. Halbjahr 2028 gebündelt werden können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7793 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































