Anfrage eingereicht
AfD fragt nach Schutz vor algorithmischem Management am Arbeitsplatz
Hintergrund
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gemeinsam mit der IG Metall ein Arbeitspapier zu algorithmischem Management veröffentlicht. Darin werden sowohl Chancen als auch Risiken des Einsatzes von Algorithmen in der Personalverwaltung analysiert. Gleichzeitig forderte das Europäische Parlament im Dezember 2025 strengere Regeln für den Einsatz algorithmischer Systeme am Arbeitsplatz.
Die AfD-Fraktion stellte am 7. April 2026 neun Fragen zum Einsatz algorithmischer Systeme in der Arbeitswelt (BT-Drs. 21/5211). Kern ist der Schutz der Beschäftigten vor automatisierten Personalentscheidungen, so die Abgeordneten in ihrer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung.
Schwerpunkt: Arbeitnehmerrechte bei automatisierten Entscheidungen. Konkret interessiert sich die Fraktion für Widerspruchsrechte und menschliche Überprüfungsverfahren. Auch Auskunftsansprüche für Beschäftigte sind Thema. Dies ist bemerkenswert, da gerade diese Partei sonst eher für Deregulierung eintritt. Zusätzlich fragt die AfD nach Regelungslücken im Arbeitsschutzrecht und nach Informationspflichten für Unternehmen.
Algorithmisches Management bedeutet: Computer entscheiden über Arbeitszeiten, bewerten Leistung oder empfehlen sogar Kündigungen – oft ohne dass Beschäftigte davon wissen.
Grundlage der Anfrage ist ein Arbeitspapier des Bundesarbeitsministeriums. Dieses analysiert sowohl Chancen als auch Risiken algorithmischer Systeme. Algorithmen können zwar Prozesse optimieren und Kosten senken. Gleichzeitig drohen aber auch Überwachung und Diskriminierung von Beschäftigten.
EU-Parlament fordert strengere Regeln
Hintergrund ist eine Forderung des Europäischen Parlamentes vom Dezember 2025. Die EU-Abgeordneten haben strengere Regeln für algorithmisches Management gefordert. Ob die Bundesregierung diese Forderungen unterstützt und in welchem Umfang, will die AfD wissen.
Besonders brisant: die Kennzeichnungspflicht. Müssen Unternehmen ihre Beschäftigten informieren, wenn Algorithmen über sie entscheiden? Die Fraktion verlangt Details zu Rechtsgrundlagen. Auch geplante Regelungen sind Thema.
Robert Teske und acht weitere Abgeordnete fragten zudem, welche Wirtschaftssektoren sich nicht für algorithmisches Management eignen und welche Gutachten dem Arbeitsministerium vorliegen. Die Bundesregierung muss bis Ende April 2026 antworten.
Betroffen sind alle Beschäftigten, deren Arbeitsplätze von algorithmischen Systemen überwacht oder gesteuert werden. Besonders relevant ist dies in der Logistik, bei Gig-Economy-Plattformen wie Lieferdiensten und in Unternehmen, die automatisierte Personalentscheidungen treffen.
Die Bundesregierung hat nach der Geschäftsordnung des Bundestages in der Regel 14 Tage Zeit, um auf kleine Anfragen zu antworten. Die Antwort wird voraussichtlich Ende April 2026 veröffentlicht.
- Algorithmisches Management
- Der Einsatz von Computerprogrammen und künstlicher Intelligenz zur Steuerung von Arbeitsabläufen, Leistungsmessung und Personalentscheidungen.
- Gig-Economy
- Arbeitsmarkt mit kurzfristigen, flexiblen Aufträgen über Online-Plattformen, etwa bei Lieferdiensten oder Fahrdienstvermittlern.























































