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AfD fragt nach Plattformarbeiter-Rechten: Werden sie zu Angestellten?
Hintergrund
Die EU-Richtlinie 2024/2831 vom 23. Oktober 2024 soll die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit verbessern. Sie zielt darauf ab, den korrekten Beschäftigungsstatus von Plattformarbeitern zu bestimmen und den Datenschutz beim algorithmischen Management zu stärken. Deutschland muss die Richtlinie bis zum 2. Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen.
Die AfD-Fraktion hat am 8. April 2026 eine Kleine Anfrage zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Plattformarbeit gestellt (BT-Drs. 21/5242). Die Abgeordneten Peter Bohnhof, René Springer und weitere fragten, wie Deutschland die neuen EU-Regeln für Plattformarbeiter umsetzt.
Die EU-Richtlinie 2024/2831 vom 23. Oktober 2024 verfolgt zwei Hauptziele. Zum einen soll sie die Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten verbessern, zum anderen deren personenbezogene Daten schützen. Konkret geht es darum, den korrekten Beschäftigungsstatus zu bestimmen und den Datenschutz beim algorithmischen Management zu stärken.
Kernfragen der AfD
Besonders interessierten die AfD die finanziellen Auswirkungen. Sie erkundigte sich, wie viele Plattformarbeiter durch eine gesetzliche Vermutung einer Beschäftigung neu als sozialversicherungspflichtig gelten werden. Mögliche Mehrkosten bei Arbeitslosengeld und Grundsicherung stehen dabei im Fokus.
Die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Statusbestimmung bildet einen weiteren Schwerpunkt. Die AfD erkundigte sich nach dem zu erwartenden Personalmehrbedarf.
Abstimmung mit Nachbarländern
Bemerkenswert ist die Frage nach einer Abstimmung mit den Nachbarstaaten. Die AfD befürchtet unterschiedliche nationale Regelungen, die zu Nachteilen für Plattformarbeiter und Anbieter führen können.
Die Anfrage bezieht sich auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 13. März 2026 mit dem Titel „Bei Lieferando geht die Angst um“. Dies deutet auf Verunsicherung in der Branche hin. Hintergrund ist, dass ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium noch nicht vorliegt, obwohl die Umsetzungsfrist bis Dezember 2026 läuft.
Betroffen sind Millionen von Personen, die für digitale Plattformen wie Lieferando, Uber oder andere Dienstleistungsplattformen arbeiten. Die Regelung könnte ihren Status von Selbstständigen zu Angestellten ändern und damit Sozialversicherungsschutz schaffen.
Die Bundesregierung muss bis zum 2. Dezember 2026 ein Umsetzungsgesetz vorlegen. Ein Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium steht noch aus. Die AfD-Anfrage wird voraussichtlich innerhalb der üblichen Frist von zwei bis drei Monaten beantwortet.
- Plattformarbeit
- Arbeit über digitale Plattformen wie Lieferando, Uber oder TaskRabbit, bei der Aufträge vermittelt werden.
- Algorithmisches Management
- Computergesteuerte Systeme, die Arbeitsabläufe, Bezahlung und Bewertungen von Plattformarbeitern automatisch verwalten.
- Beschäftigungsstatus
- Rechtliche Einordnung als Angestellter oder Selbstständiger, die über Sozialversicherungsschutz und Arbeitsrechte entscheidet.























































