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AfD fragt nach Auswirkungen des Sachkundenachweises für Rattengift
Hintergrund
Ab 2026 gilt eine Verschärfung bei der Anwendung bestimmter Mittel zur Schadnagerbekämpfung, die einen Sachkundenachweis erfordert. Schadnager wie Ratten verursachen in der Landwirtschaft erhebliche Hygiene- und Gesundheitsprobleme sowie wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe. Nach dem Infektionsschutzgesetz können Behörden bereits heute Bekämpfungsmaßnahmen anordnen und die Kosten übernehmen.
Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage zu den Auswirkungen des ab 2026 gültigen Sachkundenachweises für bestimmte Rattengifte gestellt (BT-Drs. 21/5152 vom 1. April 2026). Stephan Protschka und 13 weitere Abgeordnete fragen die Bundesregierung, welche Folgen die neue Regelung für die Schädlingsbekämpfung haben wird.
Problematik bei Schadnagern
Schadnager wie Ratten stellen laut AfD in vielen landwirtschaftlichen Betrieben ein dauerhaftes Problem dar. Hygiene, Tierwohl und Gesundheit sind betroffen. Die wirtschaftlichen Folgeschäden erreichen Milliardenhöhe, so die Fraktion. Hintergrund ist die enorme Reproduktionsrate: Ein einziges Rattenpaar kann unter günstigen Bedingungen Hunderte Nachkommen pro Jahr haben, wodurch sich Populationen schnell ausdehnen.
Ab 2026 brauchen Landwirte und Privatpersonen einen speziellen Nachweis, um starke Rattengifte zu verwenden – die AfD sieht darin Probleme.
Befürchtungen der AfD
Die AfD befürchtet, dass die Erforderlichkeit eines Sachkundenachweises zu einer verstärkten Unterlassung der Schädlingsbekämpfung führen könnte. Dies gilt besonders in Verbindung mit bereits bestehenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes. Vor allem außerlandwirtschaftliche Privatpersonen werden die Bekämpfung möglicherweise an Behörden delegieren, was höhere öffentliche Kosten zur Folge hätte.
Bereits heute bestehen „Fehlanreize“, kritisiert die Fraktion. Wer frühzeitig und eigeninitiativ bekämpft, muss die Kosten privat tragen. Bei behördlich angeordneten Maßnahmen ist hingegen eine Kostentragung aus öffentlichen Mitteln möglich. Dies ist bemerkenswert, da Abwarten dadurch ökonomisch attraktiver erscheinen kann als Prävention.
Neun detaillierte Fragen
Die Anfrage umfasst neun detaillierte Fragen. Diese betreffen Daten zum Befallsdruck durch Schadnager sowie zur Häufigkeit behördlicher Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz und zu den daraus resultierenden Kosten. Auch nach Schäden an Nichtzielorganismen durch die Rattengifte und nach der Abgabemenge antikoagulanter Rodentizide fragt die Fraktion.
Besonders interessiert sich die AfD für die Koordination zwischen Bund und Ländern bei der Umsetzung der Sachkundenachweise. Auch mögliche Unterstützungsmaßnahmen sind Thema. Nach DRV-Schätzung sind über 100.000 landwirtschaftliche Betriebe von der neuen Regelung betroffen, die mehrtägige Schulungen mit Kosten von mehreren hundert Euro erfordert.
Betroffen sind Landwirte, Angehörige der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie sowie Privatpersonen, die antikoagulante Rodentizide der zweiten Generation verwenden wollen. Nach DRV-Schätzung sind über 100.000 landwirtschaftliche Betriebe betroffen.
Die Bundesregierung muss die 9 Fragen der AfD-Fraktion beantworten. Dabei geht es um Daten zum Schadnagerbefall, Kosten der behördlichen Bekämpfung, Auswirkungen auf Nichtzielorganismen und geplante Unterstützungsmaßnahmen. Eine Antwortfrist ist nicht öffentlich bekannt.
- Antikoagulante Rodentizide
- Rattengifte, die die Blutgerinnung hemmen und so zum Tod der Schadnager führen. Besonders wirksam, aber auch gefährlich für andere Tiere.
- Sachkundenachweis
- Offizielle Bescheinigung, dass jemand die nötigen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit bestimmten Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln besitzt.
- Nichtzielorganismen
- Tiere oder Pflanzen, die unbeabsichtigt durch Schädlingsbekämpfungsmittel geschädigt werden können, etwa Vögel oder andere Säugetiere.























































