Kleine Anfrage eingereicht
AfD fragt nach 1,84 Milliarden für ausländische Studienplätze
Hintergrund
Deutschland weist im Rahmen der Official Development Assistance (ODA) auch Leistungen als Entwicklungshilfe aus, die nicht als direkte Zahlungen erfolgen. Dazu zählen Kosten für Studenten aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen. 2022 beliefen sich diese ODA-anrechenbaren Leistungen der Bundesländer auf 1,84 Milliarden Euro, die nahezu vollständig auf Studienplatzkosten entfielen.
Die AfD-Fraktion hat mit der Drucksache 21/4580 vom 6. März 2026 eine umfangreiche Kleine Anfrage zu den Kosten für nichtdeutsche Studenten und deren Anrechnung als Entwicklungshilfe gestellt. Dabei stehen 1,84 Milliarden Euro im Mittelpunkt. Diese Summe haben deutsche Bundesländer 2022 als Official Development Assistance (ODA) angerechnet.
Elf detaillierte Fragen umfasst die Anfrage zur Berechnung der ODA-anrechenbaren Studienplatzkosten. Die AfD-Fraktion fragt dabei unter anderem nach der konkreten Berechnungsgrundlage für die Angabe von 1,84 Milliarden Euro. Zudem will sie wissen, wie hoch die Kosten pro Studienplatz in verschiedenen Fächergruppen sind – von Humanmedizin über Ingenieurswissenschaften bis hin zu Geisteswissenschaften.
Transparenz bei internationaler Berichterstattung gefordert
Nach der Verteilung der Studenten nach Herkunftsländern seit 2015 fragt die Fraktion. Eine Aufschlüsselung nach EU-Staaten, Drittstaaten und Entwicklungsländern gemäß DAC-Liste verlangt sie, aufgeteilt nach Fächergruppen und Staatsangehörigkeit. Dies ist bemerkenswert, da solche detaillierten Daten bisher kaum öffentlich verfügbar waren. Diese Informationen sollen zeigen, welcher Anteil ausländischer Studenten für die deutsche Entwicklungshilfe relevant ist.
Die Kostenverteilung zwischen Bund und Ländern bildet einen zentralen Punkt der Anfrage. Ob und in welcher Form eine finanzielle Kompensation der Länder durch den Bund für die international als ODA angerechneten Studienplatzkosten erfolgt, will die AfD wissen. Dabei verweist die Fraktion auf die angespannten Haushaltslagen der Länder.
Deutschland kann Bildungsausgaben für Studenten aus armen Ländern international als Entwicklungshilfe melden – auch wenn kein Geld direkt überwiesen wird.
Auch die internationalen Vorgaben der OECD und des Development Assistance Committee (DAC) betrifft die Anfrage. Hintergrund ist, dass diese Organisationen die Kriterien für anrechenbare Entwicklungshilfe festlegen. Die Fraktion möchte verstehen, nach welchen Kriterien Studienplatzkosten als ODA-Leistung anerkannt werden und welche nationalen Ermessensspielräume dabei bestehen.
Die steigenden Hochschulausgaben und deren Finanzierung durch Steuerzahler bilden den Hintergrund der Anfrage. Mit dem öffentlichen und parlamentarischen Interesse an Transparenz bei der Berechnung und internationalen Meldung dieser Bildungskosten als Entwicklungshilfe begründet die AfD-Fraktion ihre Initiative.
Betroffen sind deutsche Steuerzahler, die über die Bundesländer die Hochschulfinanzierung tragen, sowie Studenten aus Entwicklungsländern an deutschen Hochschulen. Die angespannten Haushaltslagen der Länder und steigenden Hochschulausgaben verschärfen die Debatte um diese Kostenverteilung.
Die Bundesregierung hat nach der Geschäftsordnung des Bundestags in der Regel zwei Wochen Zeit, um auf die Kleine Anfrage zu antworten. Die Antwort wird dann als Bundestagsdrucksache veröffentlicht und kann Gegenstand weiterer parlamentarischer Beratungen werden.
- Official Development Assistance (ODA)
- Internationale Kennzahl für öffentliche Entwicklungshilfe nach OECD-Kriterien. Umfasst auch indirekte Leistungen wie Bildungskosten für Studenten aus Entwicklungsländern.
- DAC-Liste
- Liste des Development Assistance Committee der OECD, die definiert, welche Länder als Entwicklungsländer gelten und damit für ODA-Anrechnung berechtigt sind.
- Studienplatzkosten
- Gesamtkosten für einen Studienplatz, die Lehre, Verwaltung, Infrastruktur und weitere Ausgaben der Hochschulen umfassen.























































