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Reform der Entwicklungszusammenarbeit: Wie verändert sich das BMZ?
Hintergrund
Im Januar 2026 hat die Bundesregierung einen umfassenden Reform- und Strategieplan für das BMZ unter dem Titel „Zukunft zusammen global gestalten“ vorgelegt. Die Reform soll bis Sommer 2027 die deutsche Entwicklungszusammenarbeit strukturell, finanziell und inhaltlich neu ausrichten. Kritiker befürchten eine Abkehr von partnerschaftlichen Prinzipien hin zu einer stärker interessengeleiteten Politik, während gleichzeitig die Haushaltsmittel weiter gekürzt werden sollen.
Die Grünen-Fraktion im Bundestag hat eine Kleine Anfrage vom 26. März 2026 (BT-Drs. 21/5044) zur geplanten Reform des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vorgelegt. Insgesamt 40 Fragen beschäftigen sich mit der strategischen Neuausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Fragen zur Interessensorientierung
Die Abgeordneten um Schahina Gambir und Claudia Roth thematisierten die angekündigte stärkere Orientierung an deutschen und europäischen Eigeninteressen. Fragen zu den Auswirkungen auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit stehen im Fokus. Die Fragesteller sehen mögliche nachhaltige Auswirkungen auf Deutschlands Rolle als Partner. Dies ist bemerkenswert, da die bisherige Entwicklungspolitik primär auf partnerschaftliche Ansätze gesetzt hat.
Konkret wollen die Grünen wissen, nach welchen Kriterien die Bundesregierung „deutsche Interessen“ definiert. Wie die Berücksichtigung der Interessen der Partnerländer erfolgen soll, ist eine weitere zentrale Frage. Die geplante Verschiebung von bilateralen hin zu multilateralen Ansätzen in Kernbereichen wie Gesundheit und Bildung beschäftigt die Fraktion ebenfalls.
Finanzielle Aspekte
Ein Schwerpunkt betrifft die Finanzierung. Deutschland soll trotz sinkender BMZ-Budgets seine internationalen Zusagen für die ODA-Quote von 0,7 Prozent sowie 0,2 Prozent für die am wenigsten entwickelten Länder einhalten. Nach den Auswirkungen der Haushaltskürzungen 2025 und 2026 auf die Reformziele fragen die Grünen gezielt.
Hintergrund sind die angekündigten drastischen Mittelkürzungen im Entwicklungsbereich. Die Fraktion erkundigt sich nach dem geplanten vollständigen Rückzug aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit im Gesundheitsbereich. Wie die Fortführung bisheriger Maßnahmen erfolgen soll, bleibt unklar. Welche Ausnahmen für fragile Kontexte vorgesehen sind, muss die Regierung darlegen. Fragen zu Hilfen für vulnerable Gruppen sind ebenfalls Bestandteil der Anfrage.
Regionale Schwerpunktverschiebungen
Die Reform sieht eine Konzentration auf das geografisch nähere Umfeld Europas vor. Das Engagement in Lateinamerika und Südostasien soll hingegen auf Klima- und Wirtschaftsthemen beschränkt werden. Dies führt zu Fragen bezüglich der Förderung zivilgesellschaftlicher Freiräume und demokratischer Strukturen in diesen Regionen.
Mit ihrer Anfrage fordern die Grünen umfassende Antworten zur geplanten Reform der deutschen Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung muss darlegen, wie sie die Balance zwischen deutschen Interessen und entwicklungspolitischen Zielen zu gestalten gedenkt.
Betroffen sind Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere in Afrika, Asien und Lateinamerika. Auch deutsche und internationale Hilfsorganisationen sowie die Zivilgesellschaft in den Partnerländern sind von den geplanten Veränderungen betroffen.
Die Bundesregierung muss die 40 Fragen der Grünen-Fraktion schriftlich beantworten. Die Reform soll bis Sommer 2027 umgesetzt werden. Der Deutsche Bundestag wird über Berichtsformate in die Reformsteuerung einbezogen.
- ODA-Quote
- Official Development Assistance – das Ziel, 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für Entwicklungshilfe aufzuwenden
- LDCs
- Least Developed Countries – die am wenigsten entwickelten Länder nach UN-Klassifizierung
- SDGs
- Sustainable Development Goals – die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der UN-Agenda 2030























































