Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8277 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
- 19,7 Mio. Euro jährliche Entlastung für die Wirtschaft durch weniger Bürokratie
- Neues Recht auf Glasfaser-Vollausbau bis in jede Wohnung und jedes Gebäude
- Gigabit-Grundbuch als zentrale Datendrehscheibe für den Netzausbau verankert
Hintergrund
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 23. Juni 2021 bildet den Rechtsrahmen für den Ausbau der deutschen Glasfaser- und Mobilfunknetze. Mit dem TKG-Änderungsgesetz 2025 wurde der Telekommunikationsnetzausbau bereits als „überragendes öffentliches Interesse“ festgelegt. Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung (EU) 2024/1309 in nationales Recht um, die seit dem 12. November 2025 in weiten Teilen anwendbar ist. Daneben passt der Entwurf das TKG an die EU-Roaming-Verordnung (EU) 2022/612 an und greift Maßnahmen aus der im Dezember 2025 verabschiedeten Föderalen Modernisierungsagenda auf. Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 zu dem Entwurf Stellung genommen.
- 19,7 Mio. Euro — Jährliche Entlastung der Wirtschaft durch Bürokratieabbau, davon 15,1 Mio. Euro aus Informationspflichten
- 8,4 Mio. Euro — Jährliche Entlastung der Verwaltung (Bund: 1,8 Mio. Euro, Länder inkl. Kommunen: 6,6 Mio. Euro)
- 91.983 Stunden — Jährliche Zeitersparnis für Bürgerinnen und Bürger, vor allem durch vereinfachten Vertragsabschluss per Button
- 1,4 Mio. Euro — Einmaliger Sachmittelmehrbedarf bei der Bundesnetzagentur für das Gigabit-Grundbuch
- 60 Euro netto — Feste Gebühr pro erstmals angeschlossener Wohn- oder Gewerbeeinheit für den physischen Zugangszugang zur gebäudeinternen Netzinfrastruktur
Im Detail
Leistungsfähige digitale Infrastrukturen sind die Grundlage für eine moderne und resiliente Gesellschaft sowie eine zukunfts- und wettbewerbsfähige deutsche Wirtschaft.
— Begründung BT-Drs. 21/8277
Der Glasfaserausbau in Deutschland erhält mit der Drucksache 21/8277 einen neuen gesetzlichen Rahmen: Die Bundesregierung hat am 30. September 2026 einen umfangreichen Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Das Paket enthält das neue Recht auf Vollausbau (§ 144 TKG-E), die gesetzliche Verankerung des Gigabit-Grundbuchs als zentrales Datenportal sowie ein vereinfachtes Anzeigeverfahren für Tiefbauarbeiten. Für die Wirtschaft ist eine jährliche Entlastung von rund 19,7 Millionen Euro vorgesehen.
Recht auf Glasfaser-Vollausbau in Gebäuden
Eine der weitreichendsten Neuregelungen betrifft Mieterinnen und Mieter in Mehrfamilienhäusern: Der neue § 144 TKG-E gewährt Telekommunikationsunternehmen das Recht, ein gesamtes Gebäude mit Glasfaserverkabelung auszustatten, sobald sie es an ein vollständig glasfaserbasiertes öffentliches Telekommunikationsnetz anschließen. Bisher war dafür die Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer erforderlich – ein häufiges Ausbauhemmnis vor allem bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Laut Gesetzentwurf gibt es in Deutschland rund 2,04 Millionen WEG. Mit dem neuen Recht entfällt die aufwendige Einzelzustimmung; stattdessen kann der Gebäudeeigentümer erklären, den Ausbau selbst oder durch Dritte innerhalb von 24 Monaten vorzunehmen. Die Glasfaseranschlussquote (Homes Connected) stieg laut Branchenverband BREKO von 22,8 Prozent (2024) auf 27,3 Prozent (2025), womit jährlich rund 91.858 weitere Gebäude relevant werden.
Gigabit-Grundbuch als zentrale Datendrehscheibe
Das Gigabit-Grundbuch wird als einheitliches Informationsportal im TKG verankert (§§ 78 ff. TKG-E). Es soll Informationen über vorhandene Infrastrukturen, Netzverfügbarkeit, Bauarbeiten, öffentliche Liegenschaften und Gebiete mit Ausbaudefizit bündeln. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) übernimmt die Verantwortung für die zentrale Informationsstelle des Bundes. Mit der gesetzlichen Verankerung adressgenauer Festnetzdaten und einer verpflichtenden Informationslieferpflicht für Netzbetreiber sollen Doppelerhebungen vermieden und der Verwaltungsaufwand gesenkt werden. Für den einmaligen IT-Ausbau des Gigabit-Grundbuchs sind Sachmittel von 1,4 Millionen Euro eingeplant.
Was gilt aktuell beim Tiefbau?
Bisher müssen Telekommunikationsunternehmen für jede Verlegung von Leitungen im öffentlichen Weg eine förmliche Zustimmung des Wegebaulastträgers einholen – ein Verfahren, das bei Kommunen erheblichen Prüfaufwand erzeugt und den Netzausbau verlangsamt. Mit dem neuen § 127a TKG-E wird ein Anzeigeverfahren eingeführt: Für Baumaßnahmen bis sechs Monate Dauer genügt eine einfache Anzeige beim zuständigen Träger der Wegebaulast, wenn ein fachkundiges Unternehmen die Arbeiten ausführt. Zusätzlich werden bestimmte Maßnahmen genehmigungsfrei gestellt – etwa Hausanschlüsse bis 10 Meter auf öffentlichem Grund oder Grabungsarbeiten bis 100 Meter Länge auf Gehwegen. Für Kommunen entfällt damit bei rund 43.000 Fällen pro Jahr der aufwendige Vor-Ort-Termin; die Länder werden nach Berechnungen um rund 6,6 Millionen Euro jährlich entlastet.
Regulierung der Kupfer-Glas-Migration
Der Gesetzentwurf regelt auch die Rahmenbedingungen für die schrittweise Abschaltung der Kupfernetze und den Umstieg auf Glasfaser. Die Bundesnetzagentur erhält erweiterte Instrumente zur Marktregulierung: Durch neue Transparenzpflichten (§ 25 Absatz 1 TKG-E) kann sie das Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zur Vorlage eines Migrationsplans verpflichten. Ein neuer § 34 Absatz 6 TKG-E stellt sicher, dass die Interessen von Wettbewerbern, die bereits Glasfasernetze ausgebaut haben, bei Entscheidungen über Kupfernetz-Abschaltungen angemessen berücksichtigt werden. Der neue § 22a TKG-E schafft zudem eine Verhandlungspflicht über den Zugang zu Glasfasernetzen und ergänzt die bisherigen Instrumentarien der Marktregulierung um ein zeitgemäßes Zugangssystem.
Roaming und EU-Anpassungen
Der Entwurf passt das TKG auch an die EU-Roaming-Verordnung (EU) 2022/612 an, indem Zuständigkeiten und Durchsetzungsbefugnisse der Bundesnetzagentur aktualisiert werden. Neue Bußgeldvorschriften (§§ 228a bis 228c TKG-E) schaffen die notwendigen Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen EU-Verordnungen. Daneben enthält der Entwurf Änderungen im Verbraucherschutz, etwa die Einführung eines Genehmigungsbuttons für Vertragsabschlüsse (§ 54 TKG-E), der Bürgerinnen und Bürgern jährlich rund 91.983 Stunden Zeitaufwand einspart. Diskussionen über einen ähnlichen Regulierungsansatz gibt es auch in anderen Bereichen, etwa bei der KI-gestützten Verwaltung oder beim Datenschutz in der Kommunikation.
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Direkt betroffen sind Telekommunikationsunternehmen, die Glasfasernetze ausbauen, sowie Gebäudeeigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, die neue Pflichten und Rechte beim Inhouse-Ausbau erhalten. Mieterinnen und Mieter profitieren vom schnelleren Glasfaserzugang bis in die Wohnung. Wegebaulastträger – vor allem Kommunen und Länder – werden durch das neue Anzeigeverfahren bei bestimmten Baumaßnahmen entlastet. Die Bundesnetzagentur erhält neue Aufgaben und Instrumente zur Marktregulierung und Missbrauchsaufsicht beim Kupfer-Glas-Migrationsprozess.
Bundesrat: In seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 hat der Bundesrat gemäß Artikel 76 Absatz 2 Grundgesetz Stellung genommen. Er begrüßt grundsätzlich den Gesetzentwurf, fordert unter anderem weitergehende Transparenzpflichten beim Gigabit-Grundbuch, eine stärkere Einbeziehung von Standortdaten beim Mobilfunkausbau, und regt an, die Kupfer-Glas-Migration mit einem regelbasierten Verfahren zu verbinden. Einige Vorschläge des Bundesrates hat die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung abgelehnt, andere zur weiteren Prüfung angenommen.
Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 vom Bundeskanzler an die Bundestagspräsidentin übermittelt und damit in den parlamentarischen Beratungsprozess eingebracht. Der Bundesrat hat bereits am 25. September 2026 Stellung genommen; die Bundesregierung hat dazu eine Gegenäußerung vorgelegt. Als nächste Schritte stehen die erste Lesung im Bundestag, die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse, die Ausschussberatung sowie die abschließende Abstimmung im Plenum aus. Das Gesetz soll laut Artikel 4 des Entwurfs am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
- Gigabit-Grundbuch
- Zentrales digitales Datenportal (§ 78 ff. TKG-E), das Informationen über physische Infrastrukturen, Netzverfügbarkeit, Bauarbeiten und öffentliche Liegenschaften bündelt, um den koordinierten Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen zu unterstützen.
- Kupfer-Glas-Migration
- Prozess der Umstellung von herkömmlichen Kupfertelefonleitungen auf moderne Glasfaserinfrastrukturen. Der Gesetzentwurf regelt die regulatorischen Rahmenbedingungen, damit dieser Übergang fair, transparent und zügig verläuft.
- Recht auf Vollausbau (§ 144 TKG-E)
- Neues Recht von Telekommunikationsunternehmen, ein gesamtes Gebäude mit Glasfaserverkabelung auszustatten, sobald sie es an ein Glasfasernetz anschließen – auch ohne Zustimmung aller einzelnen Wohnungseigentümer.
Was ist das Gigabit-Grundbuch?
Das Gigabit-Grundbuch ist ein zentrales digitales Datenportal, das Informationen über bestehende Netzinfrastrukturen, Baustellen, Förderprojekte und öffentliche Liegenschaften bündelt und für Netzbetreiber und Behörden bereitstellt, um den Ausbau zu koordinieren und zu beschleunigen.
Was bedeutet das Recht auf Vollausbau für Mieter?
Telekommunikationsunternehmen erhalten das Recht, ein gesamtes Gebäude mit Glasfaserverkabelung auszustatten, wenn sie es an ein Glasfasernetz anschließen – auch ohne Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Mieter profitieren dadurch von Glasfasern bis in die Wohnung.
Was ändert sich für Telekommunikationsunternehmen beim Tiefbau?
Statt einer aufwendigen Genehmigung genügt künftig in vielen Fällen eine einfache Anzeige beim Wegebaulastträger. Baumaßnahmen bis 10 Meter Länge (Hausanschluss) oder bis 100 Meter Grabenlänge auf Gehwegen sind genehmigungsfrei und nur noch anzeigepflichtig.
































































