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Bundesrat blockiert Schuldnerberatungsgesetz – was bedeutet das?
Hintergrund
Das Schuldnerberatungsdienstegesetz sollte den Zugang zu professioneller Schuldnerberatung für überschuldete Verbraucher verbessern und vereinheitlichen. Etwa 6,9 Millionen Menschen in Deutschland gelten als überschuldet. Das Gesetz war Teil der Bemühungen, die Verbraucherrechte zu stärken und die Qualität der Schuldnerberatung zu standardisieren.
Der Bundesrat hat dem Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) die Zustimmung verweigert. Dies geschah in der 1065. Sitzung am 8. Mai 2026. Das Gesetz war bereits am 14. November 2025 vom Bundestag verabschiedet worden, scheiterte jedoch an der Länderkammer.
Das Gesetz regelt den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher. Etwa 6,9 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Sie benötigen professionelle Hilfe beim Umgang mit ihren Schulden, doch die geplanten Regelungen zur Standardisierung von Qualität und Verfügbarkeit der Beratung bleiben nun aus.
Warum verweigerte der Bundesrat die Zustimmung?
Die Zustimmungsverweigerung erfolgte nach Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes. Hintergrund ist, dass dieser Artikel die Finanzierung von Bundesgesetzen regelt, die den Ländern zusätzliche Kosten verursachen. Die Länder befürchteten finanzielle Belastungen. Diesen wollten sie nicht zustimmen.
Einfach erklärt: Wenn der Bund ein Gesetz macht, das die Länder Geld kostet, müssen die Länder im Bundesrat zustimmen – das haben sie hier verweigert.
Die ursprünglichen Bundestagsdrucksachen 21/1847, 21/2458 und 21/2774 dokumentieren den parlamentarischen Weg des Gesetzes. Nach monatelanger Beratung scheiterte das Vorhaben letztendlich am Widerstand der Länder. Dies ist bemerkenswert, da die fachliche Notwendigkeit einer Reform der Schuldnerberatung weitgehend unumstritten war.
Für überschuldete Verbraucher bedeutet dies, dass eine Verbesserung der Schuldnerberatungslandschaft ausbleibt. Die Bundesregierung könnte nun versuchen, die Bedenken der Länder auszuräumen und einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen.
Betroffen sind überschuldete Verbraucher, die auf professionelle Schuldnerberatung angewiesen sind, sowie Schuldnerberatungsstellen und deren Träger. Auch die Bundesländer sind betroffen, da sie für die Finanzierung und Organisation der Schuldnerberatung zuständig sind.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen. (Stand: 25.09.2026) Schuldnerberatungsgesetz: Bundesregierung ruft Vermittlungsausschuss an →
- Zustimmungsgesetz
- Ein Gesetz, das neben der Zustimmung des Bundestags auch die Zustimmung des Bundesrats benötigt, meist wenn Länderinteressen betroffen sind.
- Artikel 104a GG
- Grundgesetzartikel über die Finanzierung von Ausgaben. Bei Gesetzen mit finanziellen Auswirkungen auf die Länder ist oft deren Zustimmung erforderlich.


































































